Welche zahlungsmöglichkeit genau hast du auch ebay gewählt bei PayPal kann es auch mal 1-2 Tage länger dauern

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Ich glaube dass da keine Versicherung aufkommt da kein fremdschaden aufgetreten ist es ist ja deine Freundin. .. Wenn doch die Haftpflicht frag da mal nach .

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Also ich denke schon dass du es auf deine Rechnung machen kannst , beziehungsweise würde ich einen Elektriker bestellen und ihm das Problem erklären und dann diesen auffordern die Rechnung an den Vermieter zu stellen, da dieser sich weigert es zu bezahlen.

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Das Hauptproblem ist es war der selbe Gerichtsvollzieher bei dem er die Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.

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Ich gehe mal davon aus, dass du dein auto privat gekauft hast und nicht vom Händler. Was dir schon mal kostengünstiger käme, dass dir die Werkstatt die Mängel schriftlich bestätigt, dann würde ich mal zum TÜV bei dir ums eck fahren und fragen ob das sein kann, dass binnen der Zeit diese Mängel entstehen können. Eventuell steht noch der Vorbesitzer auf dem Brief . Hast du den TÜV - Bericht mitbekommen beim Kauf, wenn ja steht dort der Ort wo es gemacht wurde, ansonsten können die vom Tüv eventuell intern telefonieren und rausbekommen wo er gemacht wurde. Ach und wenn dir dein TÜV sagt ne sollte nicht vorkommen, direkt mal den Verkäufer schriftlich mit Einschreiben kontaktieren mit der Aufforderung das Fahrzeug zurück zu nehmen und drohen mit Polizei und Anwalt.

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Die Frage ist ob der andere Fahrer dir rein geschnitten ist oder erst einen Blinker gesetzt hat. Ich würde sagen wenn er ohne irgend welche Andeutungen einfach auf deine Spur gewechselt ist wäre er schuld gewesen, da er dir ja signalisieren muss ob er auf deine spur will. Hätte er allerdings dir zeit gelassen ihn zu sehen, bzw dass er auf deine spur will, hättest du schuld gehabt.

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auch wenn ich keinen Wohnsitz mehr in Österreich dann haben sollte?

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Mir gehts nur darum , dass ich wenn ich in eine Polizeikontrolle kommen sollte, dass ich keine Strafe zahlen muss.

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Auf der Kfz-Zulassungsstelle war er schon hat aber keine Auskunft bekommen.

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Die andere Frage was sich hier auch noch stellt, ist ob eine WEG einfach so für die Eigentümer separate Verträge abschließen darf?

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Es gibt eine Wohnungseigentümer - Gemeinschaft, diese hatte in der letzten Eigentümerversammlung beschlossen, dass für das komplette Gebäude eine neue Heizungsanlage verbaut wurde. Dies fand er auch gar nicht schlecht, da die zuvor verbaute Heizungsanlage total veraltet war. Er hat Ende letzten Jahres eine Abrechnung vom Energieversorger erhalten über seinen Verbrauch von Gas. Dass also umbaumaßnahmen durchgeführt werden , war ihm bekannt also wunderte er sich auch nicht über einen Neuen Zähler u.ä. Er hat nach dem Erhalt der Abrechnung über den Gasverbrauch sofort telefonisch den Versorger angerufen und gefragt wieso er eine Abrechnung erhält. Die Begründung lautete , dass im Auftrag der WEG für ihn eine separater Zähler gelegt wurde , dies war zum Zeitpunkt der Umbaumaßnahmen. Was auch noch zu erwähnen ist, dass die 21000 kwH ca im Zeitraum von September - November 2012 verbraucht wurde, die empfinde ich tatsächlich als sehr hoch . Sein Heizverhalten hat sich nicht geändert.

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