Eidesstattliche versicherung als ehemaliger Selbstständiger
Hallo ich habe eine Frage. Ein Freund hatte bis vor kurzem ein Unternehmen und hat es geschlossen , dadurch dass er zu wenig Umsatz mehr gemacht hat. Insolvenz kommt für ihn nicht in Frage. Er hatte eine Private Forderung die er nicht begleichen konnte und hat deshalb die Eidesstattliche Versicherung abgegeben , da er die Forderung auch nicht in Raten begleichen konnte. Nun hat er von dem mittlerweile geschlossenen Unternehmen eine nicht beglichene Forderung von einem Gerichtsvollzieher bekommen , die deutlich unter dem Betrag liegt als die erste Forderung. Könnte er wenn er die finanziellen Mittel hat diese Forderung begleichen ohne dass die Private Eidesstattliche Versicherung als Lüge dargestellt wird`?
4 Antworten
Hallo
mit der Eidesstattlichen Versicherung (heute Vermögenserklärung) erklärt man lediglich das an diesem Tag vorhandene Vermögen. Die Vermögenslage kann am nächsten Tag schon eine ganz andere sein, ( im Lotto gewonnen, Bank überfallen, Geld geschenkt bekommen und was weis ich noch alles) Wichtig ist das die EV bzw Vermögenserklärung wahrheitsgemäß und nach besten Wissen und Gewissen abgegeben wurde, alles andere ist strafbar. Es ist jedoch niemand verpflichtet beim Gerichtsvollzieher oder vorhandenen Gläubigern anzuzeigen das sich die eigene Vermögenslage verbessert hat (Hallo Gläubiger ich habe Geld geschenkt bekommen, bitte komm und pfände mich)
Gläubiger können übrigens erst nach Ablauf von 3 jahren die Wiederholung der Vermögenserklärung verlangen.
Der Freund sollte mal überlegen ob eine Privatinsolvenz die Schuldenprobleme löst, das jetzt vorhandene Geld könnte zu einem Gläubigervergleich genutzt werden so das sich alle Schulden erledigen.
Wo ist das Problem wenn er das Geld erst nach der EV erhalten hat?
Das Hauptproblem ist es war der selbe Gerichtsvollzieher bei dem er die Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.

Ein Problem könnte es werden wenn er das Geld schon vor der EV gehabt hätte. Ansonsten soll er den Betrag an den Gläubiger als Teilzahlung überweisen und fertig.
Es kann sich doch jederzeit ein "FREUND" erbarmt haben , DIr Geld zu geben . Mach Dir da mal keinen Kopf, bzw. Nur: welche Ausrede, wenn denn Jemand Sich "aufregt" dass Du auf einmal zahlen kannst^^