das wichtigste ist doch, dass die schwangere ihre lohnfortzahlung (elterngeld) wärend der elternzeit bekommt! leute!!!!!! mit einer abfindung bekommt sie gar nichts ausser 65% des arbeitslosengeld... (bzw. 12 monate zurück, somit vll ein bisschen mehr) sie DARF die abfindung nicht annehmen und muss auf rücknahme der kündigung bestehen - der ag kann sie ja immer noch freistellen, bzw. wenn der ag das nicht tut, kann ihr frauenarzt sie arbeitsunfähig schreiben, dass sie nicht mehr hin muss
hauptsache sie, bzw. das kind ist versorgt!!!
ich hab ne´ ähnliche situation hinter mir...bzw bin in ssw 31 :)
lg