Halli Hallo,
Im Voraus schon einmal danke für‘s Lesen.
Zur Sache:
Person Z kommt aus Polen und lebt und studiert seit Sommer 2012 in Deutschland. Sie bekommt von einem GVZ einen Brief zugestellt in dem eine Forderung von ca. 6000€ eingefordert wird.
Person Z ist weder der Gläubiger als auch die Forderung bekannt. Zudem ist niemals ein Mahnbescheid oder ein Vollstreckungsbescheid zugestellt wurden gegen den Person Z hätte Widerspruch einlegen können. Aus dem Schreiben des GVZ gehen auch keine weiteren Details zur Forderung hervor. Es ist allerdings ein Aktenzeichen vermerkt.
Die Fragen:
An wen wendet sich Person Z um weitere Details zur Forderung in Erfahrung zu bringen und sich dagegen zu wehren. Kann der GVZ Details nennen? Ist es möglich beim Amtsgericht das Verfahren einzusehen? Macht es Sinn zu versuchen den Gläubiger zu kontaktieren?
Da weder ein Mahnbescheid noch ein Vollstreckungsbescheid zugestellt wurde, ist die Forderung rechtskräftig? Wer ist in der Beweispflicht? Kann man auch jetzt noch Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ( sofern existent) einlegen?
Person Z ist im Frühjahr 2012 auch einem Personendatenbetrugs zum Opfer gefallen, ein Unternehmen veranstaltete Bewerbungsgespräche, kopierte sich Ausweise und Zeugnisse und war dann wie vom Erdboden verschluckt. Der Fall wurde zu seiner Zeit auch bei einer deutschen Polizeidienststelle gemeldet. Es wurde jedoch damals keine Anzeige erstattet.
Person Z wohnt in der Wohnung von Person A, wenn der GVZ tatsächlich vor der Tür steht, kann er/sie pfänden?
Abschließend noch einmal danke für‘s Lesen und Antworten :-)