Das Amtsgericht München hat mit einem Urteil vom 27.10.2016, Aktenzeichen 832 Ls 238 Js 183812/16, einen 26-jährigen Angeklagten aus München wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt.

Im vorliegenden Fall lieh der Angeklagte einem Freund zur Beschaffung eines Quads einen Geldbetrag in Höhe von 2.300 Euro. Da dieser arbeitslos wurde, blieb eine Rückzahlung des Darlehens aus. Nachdem er dies dem Angeklagten erklärte, ging er davon aus, dass es keine Probleme geben würde.

Am 09.07.2016 trafen sich der Angeklagte und sein Freund in einer Parkanlage. Aufgrund der Geldschulden entwickelte sich zwischen beiden Personen ein Streit. Aus Wut schlug der Angeklagte dem Geschädigten zunächst auf den Hinterkopf und es entwickelte sich eine Rangelei. Dann ergriff der Angeklagte einen scharfen dreieckigen Gegenstand. Er würgte den Geschädigten von hinten mit seinem linken Arm am Hals und drückte dabei so stark zu, dass der Geschädigte Punktblutungen am Hals, an den Augen und der Mundinnenhöhle erlitt und in Lebensgefahr geriet. Der Geschädigte verlor kurzzeitig fast das Bewusstsein. Daraufhin fügte der Angeklagte dem Geschädigten mit dem scharfen Gegenstand mehrere Schnitt- und Stichv

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