Hallo,

ich würde gerne wissen wie es bei Schulsozialarbeitern aussieht mit der Schweigepflicht gegenüber den Eltern/Erziehungsberechtigten. Ich weiß, dass die Eltern kontaktiert werden müssen bei akuter Gefahr für sich selbst oder andere, allerdings finde ich nirgendwo raus, was das konkret bedeutet. Suizidgedanken zählen natürlich dazu, aber Selbstverletzung auch? Oder nur wenn es grade ein aktives Verhalten ist. Was wenn man schon aufgehört hat, aber erwähnt, dass man in der Vergangenheit SVV hatte.

Bitte nur ernsthafte antworten, ich bin 16 und privatversichert falls das etwas ausmacht.