§ 437 BGB gültig bei Verkauf von defekter Ware?
Moin Moin in die Runde.
Wie ich oben geschrieben habe, habe ich etwas auf Ebay Kleinanzeigen Verkauft.
In der Beschreibung stand "Es können am Artikel noch andere Sachen verstellt o.ä sein, daher verkaufe ich das Produkt als Defekt/Ersatzteilspender.
Nun möchte der Käufer den Artikel zurück geben, obwohl ich Rücknahme, Garantie, Gewährleistung ausgeschlossen habe, aber er bezieht sich ja auf § 437 BGB obwohl ich den Artikel als Defekt Verkauft habe?
Was soll ich nun machen, was könnt ihr mir empfehlen? Mit Rechtlichen Sachen wurde sozusagen auch schon gedroht.
Gruß ^^