Hallo,

auf die Idee in einem Forum nach Möglichkeiten des potentiellen Versicherungsbetrugs zu fragen gehe ich mal nicht weiter ein.

Mich würde viel mehr interessieren, ob du eventuell noch über Deine Eltern versichert bist?

Du hast ja offensichtlich gerade erst den Auszug gewagt, könnte ja sein, dass Du noch studierst oder ähnliches.

Wie warst Du denn bisher haftpflichtversichert?

Gruß Volker

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Mit ins Grundbuch, ja oder nein(Hauskauf)?

Hallo zusammen, Mein Bruder und ich planen ein Haus zu kaufen, in das ich die ersten Jahre einziehe und die andere Hälfte gleich vermietet wird. Die Grundidee entstand dadurch, das ich zuhause ausziehen möchte und vom mieten eigl. nichts habe (das Geld ist am Ende weg), beim Kauf würde mir die Miete entfallen und ich hätte am Ende ein Haus. Da ich mir das alleine nicht leisten kann und mein Bruder das Haus als Altersvorsorge nutzen würde, kamen wir auf die Idee das zusammen zu kaufen. Nun überlege ich allerdings, wie wir das am besten finanzieren sollen. Bei meinem Bruder ist das ganze kein Problem. Der kann das auch alleine bewältigen.

Wenn er das allerdings alleine macht, zahle ich wieder nur meine Miete und habe am Ende nichts davon (stehe ja nicht mit im Grundbuch) Wenn wir das Hälfte/Hälfte machen kann man zum einen meinen Teil(die eigentliche Mieteinnahme) nicht absetzen, ich müsste die Kreditsumme zahlen + einen Teil den man für Reparaturen etc. beiseite legen muss... Das wird ganz schön eng. Zumal ich in ein paar Jahren einen weiteren Kredit benötige, um mein zukünftiges Eigenheim(derzeit Haus der Großeltern) umzubauen (dabei muss ich meinen Bruder dann noch auszahlen) Oder würde es Sinn machen, das Haus in 1/3 und 2/3 Anteil aufzuteilen, damit für mich die Kosten finanziell zu decken sind?Oder lohnt sich das ganze dann für mich wieder nicht?

Ich hoffe die Situation ist einigermaßen verständlich erklärt und ihr könnt mir ein paar Tipps, Ideen und Anregungen mit auf den Weg geben!

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Hallo Elefant,

Deine Überlegungen sind ja doch etwas komplexer.

Aber ein zwei Gedanken hat man ja doch wenn man das so liest.

Also Du hast zwei Möglichkeiten:

1. Ihr kauft das Haus zusammen und finanziert es gemeinsam.

Vorteil: Beide erwerben Eigentum, stehen im Grundbuch drin. Nachteil: Steuerlich lässt sich hier nichts absetzen, da kein Vermieter existiert. Wir können da auch gerne noch mehr in die Tiefe gehen.

2. Dein Bruder kauft und vermietet Dir einen Teil. Hier lassen sich Teile der Kosten steuerlich absetzen, aber dazu musst du mit einem Steuerberater sprechen. Ich bin da nicht ganz sicher, wie das bei Verwandten ist. Würde aber sagen, dass die Wohnbereiche mindestens klar getrennt sein müssen, samt Küche etc. Aber wie gesagt bin ich da nicht sicher.

Wenn Du deinen Bruder eh ausbezahlen musst, dann wäre ja ein gemeinsamer Kauf jetzt eigentlich ganz interessant und dann überschreibst Du Deinen Hausanteil sobald Du ihn ausbezahlen musst.

So meine zwei drei Gedanken zwischen meinen Terminen. Wenn noch Fragen sind gerne später mehr.

Viel Erfolg.

Gruß Volker

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Ich muss mich auch gleich übergeben, wenn ich manche Antworten hier lesen in denen dazu geraten wird, die Unwahrheit zu sagen (nicht so hart gemeint wie es klingt, war nur eine rethorische Steilvorlage ;) ).

Eine einzige Lüge oder Verschönnung reicht aus, um den Schadenfall zur Leistungsfreiheit zu bringen. Ich würde das nicht unterschätzen.

Nun zu Deinem Fall. Ich sehe da einen klassischen Versicherungsfall. Aus Deiner Feststellung, dass Du bei der HUK noch versichert bist, entnehme ich das Du die Bedingungen gelesen hast. Dann nimm doch mal genau diese und schau unter Leistungsausschlüsse nach. Ich wäre sehr überrascht, wenn Du in einer privaten Haftpflichtversicherung Alkohol als Ausschlussgrund finden würdest. Eine Privathaftpflichtversicherung zahlt bei vorsätzlichen Handlungen, da ich davon ausgehe, dass niemand vorsätzlich neben seinem Erbrochenen auf dem Sofa schläft kann ich einer Argumentation, die eine fahrlässige bis grob fahrlässige Handlung unterstellt folgen.

Grob fahrlässiger Schaden. Du bist leistungspflichtig und damit zahlt Deine Versicherung. Es sei denn:

Werden die in so einem Fall auch bezahlen? Oder finden die da

einen Ausweg. Das die abblocken und mein Kollege auf der Couch
(Rechnung) sitzen bleibt, will ich natürlich auch nicht.

Dein Kumpel bleibt nur auf dem Schaden sitzen, wenn Du nicht zum erstatten des Schadens verpflichtet bist. Das kann zwei Gründe haben:

1. Du hast vorsätzlich gehandelt

2. Dein Handeln war nicht schuldhaft.

Die einzige Frage ist also die zweite. Wir hatten eine ähnliche Frage vor ein paar Tagen, da hat ein älterer Herr nach einem Unfall ein oder zwei Tage auf dem Boden gelegen und den Teppich des Vermieters dabei verschmutzt. Da er nicht alleine ins Bad gehen konnte, war sein Handeln nicht schuldhaft und würde eine Ablehnung zur Folge haben.

Hier ist die Frage wie betrunken du warst, um zu entscheiden war es hier ein schuldhaftes Handeln. Ich persönlich würde einem Betrunkenen unterstellen, dass er noch in der Lage ist zu wissen, dass man nicht auf ein Sofa brechen sollte...wenn das tatsächlich erst im Schlaf passiert ist, dann kann es zur Grauzone werden.

Ich hoffe, die Abgrenzung ist dir etwas klarer. Aber nochmal. Wenn die Haftpflichtversicherung nicht zahlt, dann bist

Du

nicht zahlungspflichtig. Auch wenn viele das so empfinden, das Versicherungen sich gerne rausreden, so ist es doch so, dass es bei Haftpflichtversicherungen immer zur Regulierung kommt, wenn Du schadenersatzpflichtig bist (einzige Ausnahme ist der Vorsatz oder nicht versicherte Risiken), dann hat Dein Kumpel aber auch einfach mal Pech gehabt.

Falschangaben sind kein Kavaliersdelikt. Versicherungsbetrug findet sich im Strafgesetzbuch wieder, dass kann teurer als ein Sofa werden.

Also Schaden melden und hoffen, dass die Versicherung es zwischen mangelnder Schuldhaftigkeit und Vorsatz einstuft. Wenn beides nicht zutrifft zahlt die Versicherung.

Den Schaden würde ich dem Versicherungsvertreter melden und der soll es bei der Gesellschaft regulieren.

Viel Erfolg.

Gruß Volker

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Diese Frage ist sehr einfach zu beantworten.

Braucht man auch keinerlei Statistiken für zu wälzen.

Ich versuche es mal in einfach. Früher war Geld eine Art Inhaberpapier. Der Wert wurde quasi an Gold gebunden. Irgendwann ist diese Bindung aufgehoben worden und dann war es möglich, dass man mehr Geld in den Umlauf bringen konnte als es Geld gab.

Etwas ausführlicher wird es hier erklärt (wohlgemerkt in einfach):

https://youtube.com/watch?v=xgQqHHvNyfg

Bis in die siebziger Jahre des letzten Jahrhunderts wurden auch die Währungen untereinander durch das Abkommen von Bretton-Woods an Gold gebunden. Hierzu mehr in der Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Bretton-Woods-System.

Jetzt aber zu Deiner Frage. Du zahlst 1.000 € auf Dein Konto ein, dann müsste bei einem globalen Ausgleich die Bank 1.000,- € an jemanden anderes verleihen. Der zahlt beispielsweise 5% Zinsen darauf. Wo sollen die herkommen? Somit muss die virtuelle Geldmenge steigen, dies passiert in dem die Bank mehr Geld generieren darf, als sie tatsächlich "in der Tasche" hat. Tatsächlich ist es aktuell so, dass die Banken nur 1% benötigt, von dem was sie tatsächlich ausgibt.

Das bedeutet, dass Deine Bank aus Deinen 1.000,- € bis zu 100.000,- € generieren kann. Natürlich gleichen sich alle Gelder gegenseitig aus, weil Aktiva und Passiva immer gleich groß sind, aber wenn jetzt alle zur Bank rennen und ihr Geld abheben, dann hat die Bank nicht genug Geld, um dir Deine 1.000,- € zurückzugeben.

Wenn jemand seine Schulden nicht zurückzahlt verliert derjenige leider sein Geld. Somit verschwinden durch Insolvenzen oder Schuldenschnitte die Gelder. Dann sinken Schulden und Guthaben. Die Summe auf beiden Seiten bleibt buchhalterisch gleich, die Konten im volkswirtschaftlichen Rechnungswesen verändern sich allenfalls durch Umbuchungen und Reduzierung.

Hmm...nach hinten raus, ist es vielleicht nicht mehr so leicht.

Also Schulden und Guthaben sind immer gleich, aber nicht durch echtes Geld gedeckt.

Zu Deiner Herleitung ist es jedoch nur Zufall. Die Aufteilung der Gläubiger weichen doch sehr stark von Deiner Annahme ab. Über 60% waren 2013 ausländische Gläubiger. Wenn mich nicht alles täuscht, ist die Schweiz einer der größten Gläubiger.

Wenn Du mehr darübber wissen möchtest, kannst Du dich da ja mal ein bisschen weiter reinlesen:

http://www.haushaltssteuerung.de/weblog-glaeubiger-der-staatsverschuldung-von-deutschland-im-ueberblick.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Mindestreserve

Ich hoffe ich habe es geschafft Deine Frage richtig zu interpretieren.

Viel Spaß beim recherchieren ;)

Gruß Volker

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Eine Versicherung achtet in der Regel auf den Schadenhergang.

Bei zwei Schäden schaut man sich den Vertrag ziemlich sicher einmal an. Wenn die Schadenabläufe dafür sprechen, dass es aus Versehen passiert stehen die Chancen gut, dass das Kündigungsrecht nicht gebraucht wird.

Die Versicherung hat genauso wie Du einen Monat lang nach Regulierung des Schadenfalls ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Wenn die Schadenfälle dabei den Anschein machen, dass Du gerne regelmäßig versuchst die Beiträge "wieder rein zu holen" dann ist eine Kündigung zu erwarten.

Mit vielen Versicherungen kann man nach Erhalt einer Kündigung auch selbst noch kündigen und in dem Schreiben, um Rücknahme der Kündigung bitten, damit es sich hierbei um eine Eigenkündigung handelt.

Ich würde abwarten, da Vorschäden ohnehin immer anzugeben sind.

Sollte Dir gekündigt werden, würde der Beitrag anteilig zurückgezahlt werden. Das lässt sich in § 39 Versicherungsvertragsgesetz nachlesen.

Kleine Anmerkung: Ein normaler Versicherungskunde kennt das HIS-Register für gewöhnlich nicht einmal ;)

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Hallo Lena,

erstmal finde ich es gut, wenn man sich rechtzeitig Gedanken über die Altersvorsorge macht. Da hst du vielen anderen etwas voraus.

Jedoch würde ich in diesem Fall im ersten Schritt mir Gedanken über eine Berufsunfähigkeitsversicherung machen. Du hast nichts von einer Altersvorsorge, wenn Dir auf dem Weg das Einkommen wegbricht.

Von Riester ist grundsätzlich nicht zwingend abzuraten. Es ist definitiv besser als sein Ruf, wenn man das richtige Produkt nimmt. Für unkundige ist das wie die Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen, daher ist es manchmal besser abzuraten als dazu zu raten.

Es gibt aber auch gute Riesteranbieter, allerdings sollte man einen fachkundigen und unabhängigen Berater aussuchen. Erstens haften die für ihre Fehlauswahl im Zweifelsfall und zweitens, muss man bei der Auswahl auf Kosten, Anlage aber auch die Art und Weise wie die Garantien gebaut sind achten. Für den Laien nur schwierig, daher helfen solche pauschalen Aussagen nicht so richtig gut.

Also mein Tipp. Such dir einen unabhängigen Berater. Der hilft Dir bei der Berufsunfähigkeitsversicherung und wenn Du dann mehr Geld zur Verfügung hast, kümmere Dich um Dein Alter.

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Hallo,

der DAX (Deutsche Aktienindex) beinhaltet Aktien der 30 größten börsennotierten Aktiengesellschaften in Deutschland nach Marktkapitalisierung. Der Wikipedia-Artikel verrät da ser viel drüber.

Das britische Pendant heisst FTSE 100 und beinhaltet die 100 größten und umsatzstärksten Unternehmen.

Man kann beides nicht kaufen, aber es gibt sogenannte Indexfonds, die diese Indizes abbilden und quasi nachbauen. Von daher kannst Du indirekt fast jeden Index auf dieser Welt in Deutschland kaufen.

Stellt sich nur die Frage warum Du auf einen einzelnen Markt setzen möchtest, wenn Du dich nicht so gut auskennst würde ich eher weltweit anlegen (der Index nennt sich MSCI World) als mir ein explizites Länderrisiko auszusuchen.

Viel Erfolg.

Gruß Volker

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Hallo Madmullet,

also die Versicherung berücksichtigt lediglich seine eigenen Kosten etc.

Unter Umständen wird noch ein Stornoabzug wegen frühzeitiger Kündigung abgezogen, der laut aktueller BGH-Rechtssprechung jedoch durchaus auch angezweifelt werden darf, da sie meist zu hoch sind.

Steuern sind nicht berücksichtigt, ist auch gar nicht möglich, da die Versicherung ja dann deinen Steuersatz kennen müsste.

Dein Arbeitgeber wird kein großes Interesse an einer Kündigung haben, da aufgrund der Abschlusskosten in dem Vertrag zwischen eingezahlten Beiträgen und Rückkaufswert auch ein Haftungsrisiko beim Arbeitgeber auslösen kann.

Wenn Du privat vorsorgst, fehlen Dir zwar die Sozialversicherungs- und Steuerersparnis auf der einen Seite. Auf der anderen Seite kannst Du, wenn Du eher eine Anlage in Fonds präferierst durch den Verzicht auf Garantien auch sehr viel Kosten sparen.

Die meisten unterschätzen den Block den einen Garantien kosten doch erheblich, da es sich hierbei eher um Oportunitätskosten (sprich entgangene Renditen) handelt.

Ob eine reine Fondsanlage oder eine Fondsgebundene Versicherung mehr Sinn macht, hängt von der Wechselhäufigkeit Deiner Fonds, Deiner Steuersituation ab und davon, ob das Geld später mal vererbt werden soll.

Eine reine Fondsanlage in passive Investments (sogenannte ETF) ohne Fondswechsel können Versicherungen in fast alen Modellen schlagen. Einzige Alternative wäre eine Nettopolice (ohne Abschlusskosten mit niedrigen Verwaltungskosten), die durch einen Steuerstundungseffekt die zusätzlichen Verwaltungskosten kompensieren können. Bei den normalen Fondsgebundenen Versicherungen mit Abschlusskosten und Verwaltungskosten ist es fast nicht möglich ein Modell zu finden in dem die reine Fondsanlage schlechter abschneidet.

Zurück zu Deiner Metallrente:

Du hast in dem Vertrag sämtliche Abschlusskosten bezahlt und wenn Du 2006 abgeschlossen hast, dann ist Dein Garantiezins bei 2,75% und somit kann Deine Ablaufleistung nicht stärker absinken, als das was Dir jetzt in Aussicht gestellt wird.

Bei der Betrachtung der Anlage solltest Du demnach die Gesellschaft anschreiben. Fragen was eine Hochrechnung ergeben würde, wenn Du den Vertrag beitragsfrei stellen würdest und dann schauen wie sich die beiden Leistungen zueinander verhalten.

Beachte aber bitte bei Deiner Betrachtung, dass Du selbst gar nicht 700 € jährlich eingezahlt hast. Du müsstest also erst schaue wieviel Dich die 700 € nach Steuern- und Sozialabgabenersparnis tatsächlich gekostet haben, um dann das Ergebnis mit Deinem Nettoaufwand zu vergleichen.

Worauf möchte ich hinaus?

Sicherlich ist Deine Form der betrieblichen Altersversorgung (bAV) nicht die günstigste, aber Dein Nettoaufwand ist - da bin ich fast sicher, auch ohne Deine Situation konkret zu kennen - sicher geringer als 5.000 €.

Ich würde mich mit einem Spezialisten für Vorsorge bzw. Finanzplanung zusammensetzen und dann eine komplette Planung machen und überlegen, ob die bAV nicht einen akzeptablen Baustein im Gesamtkonzept abbilden kann.

Achte dabei aber darauf, dass Du einen Berater suchst, der eher ein Honorar oder eine Gebühr nimmt als jemanden der alles kostenlos macht und Dir am Ende wieder ein Provisionsprodukt anrät. Bei Vorsorge ist es wichtiger, als in allen anderen Bereichen, dass die Lösungen kostengünstig sind und die Beratung frei von wirtschaftlichen Eigenintressen des Beraters.

Ich finde den Gedanken in Fonds zu gehen sehr sehr gut, würde Dir aber zu einer passiven Anlage raten (dazu hast Du nichts geschrieben, ob Du aktiv oder passiv handeln möchtest). Ich bin nur nicht sicher, ob die bAV so schlecht ist, wie sie sich für Dich anfühlt, aber dafür muss man direkt in den Vertrag und Deine Situation reinschauen. Nicht unbedingt ein Forumsthema in dem Detailgrad ;)

Ich wünsche Dir viel Erfolg und wenn Du Fragen hast, gibt es ja auch die Kommentarfunktion :)

Gruß Volker

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Hallo DarkNightwish,

ich fasse mal kurz die Ausgangsituation zusammen. Dein Vater wohnt zur Miete und hat da innerhalb von zwei Wochen mehrere Schäden am Teppichboden verursacht. Die Versicherung lehnt einmal den Schaden ab, da er nicht schuldhaft gehandelt haben soll und danach wegen übermäßiger Abnutzung.

Es wäre mal interessant zu wissen bei welcher Gesellschaft der Tarif besteht und aus welchem Jahr der Tarif ist, aber das erstmal nur am Rande.

Die Haftpflichtversicherung hat im Wesentlichen drei Aufgaben:

- Prüfung ob die Schadenersatzforderung berechtigt ist

- Wenn ja, Befriedigung des Schadens

-Wenn nein, Abwehr des Schadens

Wenn die Gesellschaft also behauptet, dass der Schadenersatzanspruch nicht gegeben ist, dann sollte sie Deinem Vater eigentlich helfen den Schaden abzuwehren.

Die Rechnung sollte erstmal nicht bezahlt werden, weil dieses einem Schadenanerkenntnis gleich käme.

Ich sehe hier auch keine übermäßige Abnutzung, wenn also der Teppich vorher schon hätte ausgetauscht werden müssen sehe ich schon eher einen Haftpflichtschaden, wenn der Schaden nicht schuldhaft entstanden ist, dann behauptet die Versicherung damit aber auch, dass Dein Vater den Schaden nicht bezahlen muss und der Vermieter auf seinem Schaden sitzen bleibt. Das wäre also das allgemeine "Betriebsrisiko" eines Vermieters.

Zum Glück müssen wir das beide nicht entscheiden, ich sehe bei beiden Fällen die Notwendigkeit, dass die Haftpflichtversicherung entweder zahlt oder den Schaden für dich abwehrt.

Das ist aber erstmal sehr allgemein gesprochen, da ohne genaue Tarifkenntnisse und deren Leistungsausschlüsse es nicht  genauer geht.

Ich wünsche Dir viel Erfolg im Reich der Schadenregulierung.

Gruß Volker

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Hallo mrymen,

da Ihr aus Deiner Schilderung heraus nicht zusammenwohnt sehe ich dort keine Schwierigkeiten in der Regulierung, was Euren Status betrifft. Solange Ihr nicht zusammenwohnt bzw. in der gleichen Haftpflichtversicherung versichert seid, sollte es in solchen Fällen relativ problemlos klappen.

Schadenabwicklug macht jeder anders. Ich würde aussagekräftige Fotos machen, die den Schaden gut dokumentieren und dann den Schaden der Versicherung melden. Die Versicherung wird Dir mitteilen, ob Sie einen Gutachter rausschicken will oder nicht.

Ich tippe darauf, dass Deine Freundin zur Miete wohnt und dann wäre davon auszugehen, dass Sie gar nicht die Geschädigte ist sondern ihr Vermieter. Also sollte die Fliese auch repariert werden.

Die Regulierung ohne Reparatur die Du ansprichst kommt aus der Kaskoversicherung, da ist das möglich aber nicht in der Haftpflicht.

Einfach die Versicherung anrufen. Die werden Dir schon sagen was Sie haben wollen.

Gruß Volker

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Sobald ein Fahrzeug abgemeldet ist, darf es im Straßenverkehr nicht mehr bewegt werden. Durch die Abmeldung fällt die Gefährdungshaftung des
Fahrzeugs weg. Durch den Wegfall des Risikos ist eine Kündigung
möglich. Formell ruht der Vertrag durch Abmeldung erstmal nur.

Die Ruheversicherung beinhaltet KEINE Haftpflichtdeckung. Es ist eine reine Kaskoabsicherung, die Dauer ist in den Versicherungsbedingungen geregelt. Die Ruheversicherung ist beitragsfrei.

Für gewöhnlich ist die Ruheversicherung dafür gedacht, dass man als
Beispiel sein Cabrio über Winter in der Garage stehen lassen kann und es
trotzdem gegen die Kaskogefahren abgesichert sind.

Die Abmeldung wird von der Zuulassungsstelle automatisch an die Versicherung geschickt, es kann hier durchaus auch mal zu Übermittlungsfehlern kommen, aber für gewöhnlich klappt das ganz gut.

Zuviel gezahlte Beiträge werden normalerweise als Vertragsguthaben bei der Versicherung behalten, da die meisten direkt ein Folgefahrzeug anmelden. Wenn man der Versicherung mitteilt, dass das Auto nicht wieder angemeldet werden soll und auch keine Ruheversicherung braucht, dann erlischt der Vertrag und man bekommt das Guthaben ausgezahlt.

Solltest Du in der ursprünglichen Vertragslaufzeit jedoch, dass gleiche Fahrzeug wieder anmelden dann würde diese Versicherung wieder aktiviert werden. Ein Versicherungswechsel ist bei gleichem Fahrzeug und ohne Halterwechsel nicht zulässig innerhalb der ursprünglichen Vertragslaufzeit.

Also du kannst dein Auto jederzeit abmelden und dann aufs Fahrradumsteigen.

Viel Spaß und genieß das Wetter ;)

Gruß Volker

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Hallo Metern,

leider ist die Frage doch arg kurz formuliert. Somit auch nur ein paar ganz kurze Gedanken dazu, wenn die Frage noch etwas wächst, kann ich meine Antworten auch noch etwas präzisieren. ;)

Die richtige private Rentenversicherung (Kosten- und Renditeaspekte berücksichtigt) lohnt sich fast immer, da man sie ja auch bis zu einem Alter von 85 Jahren laufen lassen und Entnahmen tätigen kann. Im Gegenzug lohnen sich jedoch die meisten privaten Rentenversicherungen aus Kostengründen selten und das fast nabhängig von der Laufzeit.

Daher müsste hier schon etwas genauer beschrieben werden, welchen Zweck das Werkzeug Rentenversicherung erfüllen soll (was ist wichtig? Steuer, Rente? Kapitalauzahlung? Entnahme vor der Rente, Entnahmen nach der Rente usw.)

Eine Immobilie ist perse nie eine Rente sondern eine Immobilie, auch völlig unabhängig von der Lage. Immobilien binden Kapital und hier stellt sich vor allem die Frage wovon sprichst Du:

Eigengenutzte Immobilie oder fremdgenutzte sprich vermietete Immobillie?

Bei der selbstgenutzten Immobilie ist die Lage völlig irrelevant, da Du ja selbst drin wohnen musst, dies würde nur eine Rolle spielen bei einem potntiellen Verkauf der Immobilie (zumindest um die Betrachtung etwas einfacher zu halten, sei nur dieser Faktor erwähnt). Da würde ich eher überlegen, ob man mit 40 Jahren den gleichen Wohnraum benötigt wie in der Rente (Anzahl Räume wie Kinderzimmer etc. oder Barrierefreiheit).

Es würde jedoch die monatlich regelmäßige Belastung im Rentenalter reduzieren, wobei Rücklagen für Sanierungen oder plötzlich notwendige Reparaturen hier icht vergessen werden dürfen.

Bei der fremdgenutzten Immobilie lässt sich kaum etwas über den Nutzen sagen, wenn man die Steuersituation nicht kennt, aber so pauschal möchte ich darauf hinweisen, dass hier oft nicht berücksichtigt wird, wie viel Arbeit es auch machen kann Vermieter zu sein. Sicher kann man das deligieren und muss es ab einem gewissen Alter vielleicht auch (ist ja eine Frage der Gesundheit, kann ich also mangels Kristallkugel nicht beantworten), aber dies würde wiederum den Nutzen aufgrund von Kosten reduzieren.

Es gibt nicht viele Studien zu dem Thema, aber Immobilien sind unter reinen Renditeaspekten in den meisten Haushalten nicht so günstig. Die Renditen sind nicht so hoch, es wird also nur aufgrund von Steuern und dem Fremdkapitalhebel interessant. Da durch das Darlehen die nicht so hohen Renditen auf ein hohen Betrag zu rechnen sind, kann es interessant sein. Ich kenne in etwa genauso viel positive wie negative Beispiele.

Es sollte in keinem Fall das eizige Standbein sein und in den meisten Haushalten führt eine Immobilie von 250.000 - 300.000 € zu einem riesen "Klumpenrisiko". Man sollte sein Risiko immer streuen und daher kann eine Anlage in Immobilien auch zum Risiko werden, wenn der Anteil am Gesamtvermögen zu groß ist.

Das sind alles nur allgemeine Gedanken, da die Frage wie gesagt sehr unpräzise gestellt war ;)

Ich hoffe ich konnte ein bisschen helfen.

Gruß Volker

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Hallo MausZoey14,

jede Versicherung hat seine Existenzberechtigung nur nicht für jeden.

Es gibt unterschiedliche Risiken, denen Kinder ausgesetzt sind. Zum einen gibt es natürlich das Unfallrisiko. Die Versicherung leistet aber entweder nur Einmalleistungen oder Renten ab 50% Invalidität. Es sind nicht wirklich viele Unfälle, die eine so hohe Invalidität auslösen, nichts destotrotz, wäre in diesen Fällen eine Unfallversicherung sicherlich sinnvoll.

Aber was ist im Falle von schweren Krankheiten, Pflegebedürftigkeit oder Verlust von wichtigen Grundfähigkeiten die für ein allgemeines eigenständiges Leben notwendig sind? Deine Kinder gehen bei einer reinen Unfallversicherung leer aus.

Daher gibt es inzwischen Versicherungen, die sogenannte Funktionsinvaliditätsversicherungen. Hier sicherst du Deine Kinder gegen mehrere Risiken ab:

- Unfall ab 50% Invalidität

- Pflegebedürftigkeit

- Schwere Krankheiten bzw. Organschäden (je nach Anbieter)

- Grundfähigkeiten (Heben, Gehen, Sehen, Hören, Sprechen etc.)

Bei diesen Versicherungen versichert man beim überwiegenden Teil der Anbieter eine monatliche Rentenleistung, die wahlweise mit 67 Jahren endet oder lebenslang zahlt (kommt darauf an, was Du auswählst...ist somit eine Frage des Preises). Außerdem kann man eine Dynamik einbauen, die dafür sorgt, dass die Leistung jedes Jahr um einen gewissen Prozentsatz steigt, um den Kaufkraftverlust über die Jahrzehnte zu reduzieren.

Ich kann nur empfehlen für dieses Risiko einen Versicherungsmakler aufzusuchen, da die Unterschiede in den Produkten so extrem groß sind, dass man da auf die Beraterhaftung eines Sachwalters (Versicherungsmaklers) nicht verzichten sollte.

Wer es auf eigene Faust versuchen will, statt im Internet nach einem entsprechenden Makler zu suchen, dem könnte ich eine handvoll Varianten nennen, um selbst zu suchen.

Auf die Schnelle fallen mir da Janitos, Adcuri (Direktversicherung der Barmenia), Allianz, Axa, Cardea.Life und LV1871.

Für mehr müsste ich jetzt selbst nachlesen.

Viel Erfolg.

Gruß Volker

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Hallo lulu,

im Prinzip ist es ganz einfach. Für die Prüfung, wie hoch dein Beitrag im Jahr 2016 sein muss für eine Förderung wird das Bruttoeinkommen des Vorjahres herbeigezogen, wie es Kevin1905 bereits wiedergegeben hat.

Die Rechnung ist dann 4% vom Vorjahresbrutto - Grundzulage - eventuelle Kinderzulagen - Starterbonnus (für Riesterstarter unter 25) = nötiger Jahresbeitrag, mindestens jedoch 60,- € pro Jahr.

Aus Deiner Schilderung würde also eine Zahlung von 60,- € im Dezember ausreichen. Für den Erhalt der vollen Förderung reicht EIN EINZIGER TAG vorliegender Sozialversicherungspflicht im Jahr.

Bei Riester sollte man doch sehr stark auf die Kosten achten. Aufgrund der Förderung sind viele Verträge mit sehr hohen Verwaltungskosten versehen. Dies ist durch die Einführung des Lebensversicherungsreformgesetz zum 01.01.2015 noch verschlimmbessert worden. Durch die angebliche Absenkung der Abschlussprovisionen sollen die Verträge günstiger geworden sein, leider wurden die Kosten nur in erheblichem Umfang auf die Verwaltungskosten umgewälzt. Diese siehst du bei Versicherungen in dem sogenannten Produktinformationsblatt.

Denk aber daran, dass Du im nächsten Jahr gemäß der oben aufgeführten Formel Deinen Beitrag eventuell nach oben anpassen musst (sofern dein Einkommen in 2016 so hoch ist, dass der Sockeöbeitrag nicht mehr reicht).

Ansonsten möchte ich aber den Hinweis von Kevin1905 noch einmal unterstreichen, in Deinem Alter ist die Absicherung der eigenen Arbeitskraft von allergrößter Wichtigkeit. Am besten suchst Du einen unabhängigen Versicherungsmakler oder Versicherungsberater, der Dich hierbei unterstützt. Von allem anderen kann ich nur abraten.

Eine Anmerkung noch zu Volker Pispers:

Ich schätze meinen Vornamensvetter sehr und seine Äußerungen sind im Grundsatz nicht falsch, aber in etwa so richtig wie die Aussage das ausnahmslos alle Männer Schweine sind und jede Frau nur an den Herd gehört. Nur weil es sehr viele Situationen gibt in denen das stimmt, macht eine große Masse an schlechten Produkten einen Förderweg deswegen noch lange nicht schlecht. Es gibt viele Menschen wo der Förderweg passt, aber das Produkt nicht und es gibt viele Menschen wo Riester überhaupt nicht passt.

Wenn Du noch genauere Fragen hast immer raus damit ;)

Gruß Volker

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Hallo finchko,

das Internet ist schon geil. Kostenfreie Hinweise an den Osterfeiertagen, früher hat man noch Eier gesucht und heute Finanzierungen ;)

Erstmal viel Erfolg bei eurer Wunscherfüllung. Nun zu deiner Frage...

Diese wird dir keiner hier beantworten können, weil es eine "es kommt darauf an"-Frage ist.

Also erst einmal die Struktur ist klar. Ihr wollt 355.000 € haben und habt nach Fallschilderung kein Eigenkapital. Das ist schonmal nicht so richtig gut. Im Minimum sollte man es zumindest schaffen, die Nebenkosten wie Notar, Makler und Grunderwerbssteuer zu bezahlen. Es geht auch ohne, aber es wäre schon ganz gut.

Dann kurz zur Technik. Ihr beantragt das Darlehen bei der Bank. Die Bank berät euch in Beziehung auf die KfW-Darlehen gleich mit. Die KfW wird ebenfalls über die Bank entsprechend abgewickelt.

Es handelt sich hierbei dann um drei Darlehen:

1. Bankdarlehen

2. KfW 153

3. KfW 124

Somit hast du drei unterschiedliche Zinskonditionen, Tilgungsverläufe und Zinsbindungen. Klingt schlimmer als es ist. Viele lassen sich davon irritieren, dass die Zahlungen an die KfW vierteljährig stattfindet, aber soweit alles gut ;)

Nun gab es schon den Tip, nicht noch zusätzlich zu einem Bausparvertrag zu greifen. Den Tip würde ich so in den meisten Fällen unterschreiben, aber es gibt durchaus auch Situationen wo es Sinn machen kann, wenn man es unbedingt möchte...aber lasst lieber mal die Finger davon.

Du hast noch den Beleihungswert angesprochen, der ist von Bank zu Bank unterschiedlich. Ohne Kenntnisse über Bank, Eigenkapital und den Umfang eurer Eigenleistung (wobei Schlüsselfertig für mich bedeutet, dass ihr nicht tapeziert oder ähnliches, also die Eigenleistung gegen null tendiert), lässt sich nicht viel dazu sagen.

Eine Beispielrechnung mache ich aber mal auf (wobei die Zahlen nur geraten sind):

erschlossenes Grundstück: 70.000 €

Notar und Grunderwerbssteuer: 4.490 € (bei 2% Notar und 5% Grunderwerbssteuer)

Herstellungskosten 280.100 € (die sonstigen Kosten habe ich da jetzt mal mit reingesteckt).

Gesamtpreis 355.000 € der Beleihungswert beträgt hierbei 350.100 (viele Banken nehmen auch noch eine Art Sicherheitsabschlag).

Wenn Ihr also 355.000 € aufnehmen wollt und einen Beleihungswert von 350.100 € habt, dann müsst Ihr bei den Konditionen schauen, die einen Beleihungsauslauf von über 100% nehmen (101,4%).

Aber wie gesagt das machen die Banken alle sehr unterschiedlich. Manche Banken werten das Geld der KfW ganz oder zumindest teilweise als Eigenkapital, die meisten aber nicht. Manche Banken subventionieren den Zins der KfW zusätzlich noch mit etwa 0,25% andere nicht.

Was wieder allgemeingültig ist, wäre der Tipp noch bis zum 01.04.2016 zu warten. Da es dann Veränderung im 153er-Programm geben wird. Neben einer Erhöhung der möglichen Finanzierungssumme auf 100.000 €, wird auch eine Zinsbindung von 20 Jahren eingeführt werden. Weiterhin wird es auch einen neuen Standard für KfW 40-Häuser geben, die am 01.04.2016 bekannt gegeben werden. (Guckst du hier: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Wohnwirtschaft/Finanzierungsangebote/Energieeffizient-Bauen-%28153%29/index.html)

Abschließend sei gesagt, dass eine Anfrage im Internet zwar anonymer ist, aber die Grundlage deiner Frage keinerlei wirkliche Äußerung zulässt. Daher ist es so allgemein gehalten. Am 21.03.2016 ist die neue Wohnimmobilienkredit-Richtlinie in Kraft getreten, daher seid nicht verwundert, wenn jetzt ein neues Formular auftaucht in der Eure Präferenzen erfragt werden.

Ein Hinweis auf die 15.000 € sonstigen Kosten. Wenn Ihr kein Eigenkapital habt, dann sind 15.000 € aus meiner Sicht auch tatsächlich recht wenig, aber ich denke wir haben hier auch nur einen kleinen teilweisen Blick auf das Gesamtvorhaben bekommen. So sollte die Qualität der Antworten, wenn sie nicht vollumfänglich zutreffen auch gesehen werden.

Wie gesagt, ich wünsche euch viel Erfolg in der Umsetzung und vielleicht sucht Ihr euch einen Finanzierungsberater, der mehr als nur eine Bank im Rücken hat. Bei Finanzierungen kann es schon um viel Geld gehen.

Schönes Osterfest.

Gruß Volker

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Ich staune immer wenn soviele Antworten schon dort stehen und eigentlich keiner wirklich auf die Frage eingeht.

Die klassiche Antwort hier wäre: "es kommt darauf an".

Es ist eine Finanzierung ohne Eigenkapital möglich, ob das sinnvoll ist steht auf einem anderen Blatt. Die Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notarkosten eventuelle Maklergebühren sollte man schon selbst bezahlen können. Ab 15% Eigenkapital kann man schon so einiges erreichen.

Dann stand im Raum, dass KFW als Eigenkapital zählt. Vorsicht. Das ist nicht grundsätzlich so. Viele Banken machen das so, aber es gibt auch andere.

Die Höhe des Eigenkapitals hat bei der Finanzierung nur einen Efffekt. Die Höhe des Zinssatz wird hierdurch bestimmt. Manche Banken gehen halt sehr hoch mit im Risiko, andere wiederum lassen komplett die Finger davon.

Ich kann nur den Tip geben nicht nur für die Kondition sein ganzes Eigenkapital in die Finanzierung zu stecken. Man sollte immer eine Reserve behalten und die sollte man auch ansparen.

Unabhängigen Berater suchen und ab dafür.

Ab dem 21.03.2016 tritt eine neue Richtlinie in Kraft. Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Dort gibt es einiges an Veränderungen. Dort muss dir die Bank oder der Berater seine Produktpartner, die Finanzierungsrahmenbedingungen und einiges mehr vorab aushändigen.

Dann siehst du welche Bank welche Zinsbindung anbietet. Welche Tilgungsvarianten und -Höhen angeboten werden,

So wirst du sicherlich schon schlauer was deine Frage angeht.

Allerdings sollte  man überlegen den Studienkredit schnellstmöglich loszuwerden, da der Zins unterm Strich deutlich mehr kostet als dir ein EIgenkapitalaufbau bringen kann. Also Rücklagen bilden drei bis sechs Monatskosten als Puffer aufbauen und dann alles in den Kredit.

Danach Eigenkapital für eine Finanzierung aufbauen.

Mehr lässt sich aus deiner Frage nicht wirklich an sinnvollen Tipps ableiten ;)

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Also bei einem laufenden Versicherungsvertrag ist es notwendig, dass die Versicherungsgesellschaft eine qualifizierte Mahnung schickt. Das passiert in der Regel nach etwa 14 Tagen. Danach kommt meistens die Kündigung. Ab dem Tag der Kündigung hat man einen Monat Zeit den Beitrag zu bezahlen und bekommt seinen Versicherungsschutz.

In der Zwischenzeit nach Kündigung und Wiederinkraftsetzung hat man keinen Versicherungsschutz.

Also deine Frage klingt so als hättest du keine Kündigung bekommen, aber vielleicht hast du auch deine Post nicht gelesen, dann solltest du das schnellstens nachholen.

Manche Versicherungen haben eine Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit. Hier wäre die AL aber auch anzumelden beim Versicherer.

Also Versicherung kontaktieren, Versicherungsschutz klären. Danach erst Schaden melden. Du hast sieben Tage Zeit, deiner Meldepflicht nachzukommen.

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Eine ehrliche UND objektive Beratung ist nicht möglich. Punkt. Objektivität bedeutet eine Kenntis des GESAMTEN Marktes und völlig ohne eigene Meinung und eigene Präferenzen. So einen Berater habe ich noch nie erlebt.

Nur manche Wege sind objektiver als andere.

Keine Software egal ob Makler, Versicherungsberater oder ähnliches ist in der Lage alle am Markt befindlichen Tarife zu vergleichen und dann noch über alle Sparten hinweg.

Bei Portalen wie Check24 kann ich selbst Produkte berechnen, aber erhalte dort keinerlei Beratung. Ich bin in der Lage mich völlig autark und eigenständig für ein potentiell falsches Produkt zu entscheiden.

Wenn ich nicht selbst auf eventuellen Vermögensschäden sitzenbleiben will, benötige ich einen unabhängigen Berater, der haftet für seie Beratung und auch für eventuell bessere Möglichkeiten, die er nicht angeboten hat.

Wichtig hierbei ist zu prüfen, wie groß seine Auswahl ist. Viel wichtiger als die Breite seiner Auswahl ist die tatsächlich Tiefenkenntnis von den gewünschten Beratungsthemen. Jemand der dir in der Vorsorge nicht genau sagen, was sie kostet, dem sollte man sein Geld besser nicht anvertrauen.

Die Objektivsten sollten Makler oder Versicherungsberater sein, allerdings auch nur im Rahmen Ihrer Möglichkeiten. Die Abdeckung bei Makler kann durchaus bei 70-80% der möglichen Produkte liegen. Die Zahl ist ein Schätzwert. Wenn ein Versicherer im Vergleichsprogramm des Maklers nicht auftaucht, wird es selten vermittelt.

Es gibt Kollegen, die manche Produkte auch "zu Fuss" vergleichen, aber das Gros der Kollegen arbeitet softwarebasiert und somit allenfalls intersubjektiv ;)

Ich im Übrigen auch.

Wobei dir klar sein sollte, dass eine höhere Objektivität völlig ausreichen sollte, aber es gibt auch heute nach 16 Jahren Finanzen immernoch Versicherungsunternehmen dessen Namen ich noch nie gehört habe.

Daher sollte man sich einen Versicherungsmakler suchen, ihm genau sagen was man sucht. Es hinterher dokumentieren lassen, ganz klar nach Schwächen fragen und wenn es keine geben soll auch das dokumentieren lassen und dann ist es auch egal, ob er nur zu 90% oder zu 93% ehrlich ist. ;)

Vertrauen ist wichtig, aber es ist für außenstehende nicht messbar wie ehrlich oder aufrichtig jemand in der Beratung ist.

Vierl Erfolg.

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Hallo bubbyy,

erstmal gibt es das Produkt was du suchst tatsächlich, auch wenn sich manche das hier nicht vorstellen können, aber das ist ja nicht so richtig selten hier ;)

Es ist allerdings nichht von der R+V Versicherung in Deutschland sondern von der Luxemburger Gesellschaft.

Im Übrigen ist es auch erlaubt in Deutschland solche Produkte anzubieten. Allianz, Condor und einige andere bieten sogenannte Indexpolicen durchaus an.

Die Idee dahinter ist, dass eine Investition in den Index mehr Rendite bringen soll als klassische Anlagen. Die Medien sind voll von Lobeshymnen über die Anlage in Indexfonds. Jetzt macht man sich das "Renditepotential" zu Nutze und schneidet ihm Arme und Beine ab und verkauft alte klassiche Kapitalversicherungen im neuen hippen Mantel.

Warum?

Der Kunde möchte auf der einen Seite Garantien haben und auf der anderen Seite Rendite, versteht aber nicht, dass sich das in Deutschland nach den Grundlagen der Versicherungsaufsicht ziemlich beißt.

Zurück zu deiner Frage, die R+V Versicherung ist entweder eine schlecht zahlende Kapitalversicherung oder du koppelst deinen Erfolg an den Index und der ist dann der sogenannte Kursindex vom Euro Stoxx50. Hier gibt es ganz viele Leute, die das supertoll erklären können, nehme ich an, aber es sei kurz gesagt, dem Kursindex fehlen im Gegensatz zum Performanceindex die Dividenden. Die Dividendenrendite des Euro Stoxx50 ist durchaus um und bei 3% jährlich. Diese Kohle steckt sich der Versicherer ein. Soviel zum Thema Renditepotential.

Mir ist bisher keine Indexpolice begegnet, die für den Kunden sinnvol gestaltet wurde. Wer im Index investiert sein möchte, sollte das über Indexfonds machen. Dies geht auch im Rahmen von Versicherungsprodukten, wenn die Kosten überschaubar sind und ein steuerlicher Vorteil hierdurch entsteht.

Ich denke bei einer Indexpolice merkt man sehr deutlich, dass die Kunden in der Kapitalanlage oder Vorsorge gerne dem Motto folgen: "Wasch mich, aber mach mich nicht nass".

Rendite ist ohne Risiko eben nicht möglich. Wer etwas anderes behauptet lügt. So einfach kann es manchmal sein.

Wobei in Deutschland Renditen von 6% schon als hoch angesehen werden und die sind durchaus bei sehr moderatem Risiko zu erreichen. Hierfür wende dich aber bitte an jemanden, der sich damit wirklich auskennt.

Ich wünsche dir viel Erfolg dabei. Ich hoffe, du konntest mit der Antwort etwas anfangen.

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Hallo Khazaddumm3019,

easyfolio ist ein Portfolio bzw. Portal hinter dem die Mediengruppe der FAZ steckt.

Idee dahinter ist es die passive Anlagestrategie zu nutzen, um dem Kunden jenseits von aktiven und kostenintensivem Management die Chancen am Kapitalmarkt zur Verfügung zu stellen.

Das ist auch prinzipiell weder verwerflich noch falsch, aber die Portfolios werden mit Indexfonds sogenannten ETFs umgesetzt. Wenn ich ein weltweites Portfolio selber baue, beispielsweise über den Anbieter ishares, komme ich mit Mischung von Aktien und Renten auf eine Kostenquote von vielleicht 0,22% pro Jahr. Das easyfolio 50 bewegt sich im Vergleich bei 0,9% pro Jahr.

Die Differenz ist im Prinzip mehr oder minder die Marge für den Portfoliobauer (easyfolio ist eine Marke der easyfolio GmbH, Die easyfolio GmbH ist ein Beteiligungsunternehmen der FRANKFURT BUSINESS MEDIA GmbH, des Fachverlags der F.A.Z.-Verlagsgruppe.)

Wer sich mit dem Thema etwas auseinandersetzt kann durchaus solch ein Portfolio selber bauen.

Ich hoffe, dass die Frage verständlich beantwortet wurde.

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