Bei Facebook gibt es die ganz simple Möglichkeit des blockens. Warum will man zur Polizei, statt sich erstmal selbst zu schützen? Da kannst Dir jede Anzeige sparen, weil der Staatsanwalt sich genau die gleiche Frage stellen wird. Bezüglich des Grundstücks müsstest Du ihm ein Hausverbot erteilen, dies geht aber nur, wenn Du auch auf dem Grundstück das Hausrecht hast UND das Grundstück muss befriedet sein, also z.B. ein Zaun oder eine Hecke drumrum. Solltest Du dort nur eine Wohnung gemietet haben, dann hast Du das Hausrecht auch nur für diese Wohnung und kannst ihm kein Grundstücksverbot erteilen, dies müsste dann der Vermieter machen.
Ach ja, wenn sie zur Polizei geht, dann darf sie da keinesfalls ihre neue Nummer angeben, da ihr Ex Zugriff auf die Akte und alle damit verbundenen Daten bekommt.
Sie sollte zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Da er ihr mit dem Tod droht, liegt eine strafbare Bedrohung vor. Außerdem sollte sie SCHNELLSMÖGLICH eine einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz erwirken. Hier findest Du diesbezüglich eine Menge Infos http://www.stalking-justiz.de/handlungsmoglichkeiten-fur-betroffene/juristische-moglichkeiten/einstweilige-anordnung/
Um was für eine Straftat geht es denn? Mal nachgeschaut ob die überhaupt nocht bestraft werden kann? Stichpunkt: Verjährung. Oder vielleicht ist es ein Antragsdelikt, dann wär die Frist für einen Strafantrag wohl eh schon rum. Abgesehen davon ruiniert nicht jede Straftat die Karriere. Ich nehme mal an Du hast niemanden umgebracht und die meisten Schen werden in Deutschland sehr mild bestraft und nicht jede Verurteilung bedeutet eine Vorstrafe im klassischen Sinne.
Nach einer Woche ist das übrigens noch kein Stalking, es könnte sich zu Stalking entwickeln, aber es kann auch einfach wieder abebben und sie hört auf.
Lösungen sind halt schwer wenn Du juristisch nix gegen sie unternehmen willst. Letztlich kann man Dir nur die klassischen Tipps geben und die findest Du hier gesammelt auf dieser Seite www.stalking-justiz.de Guck da mal durch, alles jetzt hier einzufügen sprengt den Rahmen ;)
Immer, wenn SIE es WILL!
Diese "verblödeten Penner" können nicht zaubern. Beschwere Dich beim Gesetzgeber, der die Hürde für das Stalkinggesetz so hoch gehängt hat. Aktuell liegt keine Straftat vor, somit kann die Polizei auch nicht tätig werden. Und, aktuell, wird kein Richter eine Anordnung für die Telekommunikationsdaten erlassen. Somit kann man aktuell juristisch nichts tun.
Geh zur Polizei wenn Du vorgeladen wirst und sag das das schon immer Deine Haltestelle war. Da Du da ja offensichtlich schon lang aussteigst, können das ja sicher auch ein paar Leute bezeugen, oder? Der Busfahrer sollte Dich nach fast zwei Jahren täglicher Fahrt ja auf jeden Fall kennen. Sag auch ehrlich das Du nicht in ihrer Wohnung warst, wenn Du das warst. Hör aber auf zu spekulieren das sie irgendwelche Spuren selbst gelegt hat. Das weißt Du nicht, dass nimmst Du an. Woher willst Du denn wissen das nicht wirklich jemand in ihrer Wohnung war und sie nur eben fälschlicherweise denkt das Du das warst? Einbrüche kommen häufig vor. Wenn Du jetzt irgendwelche Theorien bei der Polizei aufstellst, rückst Du Dich in kein gutes Licht. Bleibt in Deiner Aussage bei Dir, bei dem was Du getan oder nicht getan hast.
Es gibt THEORETISCH die Möglichkeit einer Fangschaltung über den Telefonanbieter. Allerdings sind hierfür die Grundlagen nicht im geringsten gegeben, außerdem müsstest Du die Fangschaltung auch bezahlen.
Aktuell kannst Du gar nichts tun, frag halt mal konkret nach was er will, wenn er sich wieder melden sollte und wenn er nicht mit der Sprache rausrückt, dann sag ihm, er soll sich nicht mehr melden und Dich in Ruhe lassen.
Eine Anzeige wegen Stalking wäre sinnlos, dass würde aktuell sofort eingestellt werden. Ganz wichtig wäre natürlich das Du NICHT auf die Anrufe reagierst. Sobald Du darauf eingehst, spornt das die andere Person nur noch mehr an. Sollte sie Dich nicht in Ruhe lassen, obwohl Du deutlich gemacht hast, dass Du KEINEN Kontakt wünscht, wäre evtl. eine einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz eine Möglichkeit. Hierfür solltest Du Dich aber vorher noch mal beraten lassen.
Kauf Dir einen von Cleablue, da gibt es keine feinen Linien, sonder nur "schwanger" und "nicht schwanger" Ein falsch positiv gibt es übrigens nicht, höchtens falsch negativ, weil es noch zu früh ist. Wenn beim Clearblue "schwanger" steht, dann kannst von schwanger ausgehen.
Ich finde es schlimm das jemand in der heutigen Zeit noch so geistlos ist, dass Wort "stalken" als Witz zu nutzen. Vielleicht solltest Du Dich mal damit beschäftigen! http://www.stalking-justiz.de/stalking/psychische-und-koerperliche-stalkingfolgen/
Nein, verboten ist es nicht, es ist halt strunzdumm Kontakt aufzunehmen und die einstweilige Anordnung würde damit auch ihre Gültigkeit verlieren und die juristischen Möglichkeiten wären dahin!
Ach ja, das hier würde ich auch dringend empfehlen! http://www.anonyme-alkoholiker.de/
Drei Flaschen Sekt und sie kann noch klar reden? Das spricht für eine massive Alkoholgewöhnung, was z.B. auf Ösophagus-Varizen hindeuten könnte oder evtl. eine Magenschädigung. Ich würde es mal mit dem Notarzt versuchen, ne geplatze Ösophagus-Varize führt regelmäßig zum Tod.
Stalking definiert sich, unter anderem, über das unbefugte. Ein paar mal mit Dir sprechen, wo Du ja offenbar auch drauf eingegangen bist, ist nicht Stlaking, dass nennt sich Kommunikation. Ich weiß, in Zeiten des www ist es ungewohnt wenn Menschen das noch direkt machen, aber früher haben wir nur so kommuniziert. Wenn Du keinen Kontakt mit dieser Person möchtest, dann musst Du das auch deutlich machen und dann auch nicht mehr auf ihn reagieren. Erst wenn er sich dann über diese Grenzen hinweg setzt, DANN kann man über den Begriff Stalking nachdenken, wobei man dann immer noch meilenweit von strafbarer Nachstellung entfernt ist.
Wenn Ihr Kontakt habt, dann ist es KEIN Stalking und auch nicht strafbar. Lies Dir mal den Paragraphen durch, da steht drin wer UNBEFUGT einer anderen Person nachstellt. Dafür müsstest Du aber den Kontakt abgebrochen haben und ihm die Kontaktaufnahme zu Dir untersagt haben. Das hast Du allerdings nicht. Die Justiz ist nicht dafür da alle Probleme zu lösen, wenn man selbst nicht mal die mindesten Schritte unternimmt. Wenn Du mit ihm Kontakt hast, dann wird er Dich auch nicht in Ruhe lassen, dessen solltest Du Dir bewusst sein. Bevor Du also die Justiz mit rein ziehst (die nichts machen kann und wird) solltest Du erstmal das tun, was in Deiner Macht liegt. Wie gesagt, Kontakt abbrechen und zwar KOMPLETT!
Die offizielle ladungsfähige Adresse ist Deine. Die Vorladung wird also an Dich zugestellt, es sei denn, Du und/oder Dein Anwalt haben dies bewusst geändert. Vorladungen können häufig sehr, sehr kurzfristig kommen. Du kannst aber beim Gericht direkt anrufen und nachfragen ob nächste Woche tatsächlich eine Verhandlung terminiert ist.
Das kenne ich aus dem Stalkingbereich nur zu gut. Glaub mir, dass probieren sehr viele Stalker, da kommen dann die wildesten Gegenanzeigen. Bleib einfach ruhig, geh zu dem Termin und sag die Wahrheit. Falls Du nicht aussagen möchtest, so bist Du dazu nicht verpflichtet, Du kannst den Termin also auch absagen oder hingehen, aber keine Aussage machen. Beides halte ich für keine gute Idee, denn dann hat der Staatsanwalt eben nur seine Aussage und muss anhand dessen entscheiden.
Dokumentiere alles was bisher vorgefallen ist. Notiere eventuelle Zeugen bzw. Zeugen die Verletzungen gesehen haben, nach den tätlichen Angriffen. Warum hast Du ihn da nicht angezeigt und warum lässt Du Dein Kind unbegleitet zu einer gewalttätigen Person gehen? Am besten suchst Du Dir einen Fachanwalt für Familienrecht, dieser kann Dir auf zwei Schienen behilflich sein: 1. Bezüglich des Umgangsrechts. Du solltest versuchen eine beschützen Umgang durchzusetzen. Der hat nochmal etwas andere Standards als der begleitete Umgang. 2. Der Anwalt soll eine einstweilie Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz für Dich beantragen. Zur einstweiligen Anordnung findest Du hier mehr Infos: http://www.stalking-justiz.de/handlungsmoglichkeiten-fur-betroffene/juristische-moglichkeiten/einstweilige-anordnung/ Auf der Seite findest Du noch mehr Tipps und Infos, die für Dich sicher interessant sind.
Was wirklich, wirklich wichtig ist: Sei endlich konsequent und fange an etwas zu unternehmen. Du hast ihm in seinem Handeln so viel Freiraum gegeben, dass er bisher keinen Grund gesehen hat, irgendetwas zu verändern. Erst wenn Du ihm DEUTLICH seine Grenzen aufzeigst und tätig wirst, hast Du vielleicht die Möglichkeit das die Situation wieder unter Kontrolle kommt.
Je nachdem, von kurz bis lang. Es gibt keine einheitliche Regelung, aber ich würde Dir einfach raten nix kriminelles zu machen, dann kannst Du Dir diese Gedanken sparen!