Hallo

Das deutsche Strafrecht kennt kein grundsätzliches Verbot eines Ausbruchs aus dem Gefängnis. Das Strafgesetzbuch enthält lediglich zwei Paragrafen, die sich dem Gefängnisausbruch widmen:

  • § 120 StGB bestraft denjenigen, der anderen bei einem Ausbruch hilft, nicht aber den Ausbrechenden selbst.
  • § 121 StGB stellt es unter Strafe, wenn mehrere Gefangene sich zu einer „Gefangenenmeuterei zusammenrotten“.

Quelle: https://ht-strafrecht.de/blog/defensio/gefaengnisausbruch-warum-fliehen-nicht-strafbar-ist/

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Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Frist gilt sowohl für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen als auch für Minijobber – egal ob im Gewerbe oder im Privathaushalt.

LG GLEGGMIRE

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Guten Tag du musst einfach deine hose in denn ofen legen und bei 200 grad ober unterhitze backen und dann nass machen und dan weg schmeissen lg GLEGGMIRE

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