Ich habe Wohngeld beantragt und diese haben in der Berechnung nur 3 Monate von meinen 12 Monate Lohnabrechnungen berücksichtigt, da ich ab dem 04/2017 eine Stundenlohnerhöhung von 2% Brutto bekommen habe. Ich arbeite in einem Saisonbetrieb und in diesen 3 Monaten sind aber die Zuschläge mit am höchsten, in anderen Monaten fallen diese sehr viel geringer aus. Meine eigentliche Frage: Darf das Wohngeldamt nur auf Grund der Stundelohnerhöhung ab 04/2017 nur die Monate 4,5 und 6 als Grundlage nehmen, um das als einen jährlichen Durchschnitt zu nehmen für das gesamte Einkommen jährlich? Dann sind eben die Zeiten aus der Zeit, wo die Saison zu Ende ist und ich weniger verdiene, absolut unberücksichtigt? Das ist dann aber nicht meine reale Jahreseinnahme. Danke für jede hilfreiche Antwort!