Er muss euch in jedem Fall um Erlaubnis fragen. Du hast einen Anspruch auf Unterlassen - unabhängig davon, ob der Garten gemeinsam genutzt werden darf oder ob ihr Miteigentümer seid.
Für Schadensersatz dürfte es erst mal knapp werden. (Bin allerdings auch kein Jurist, sondern nur Jura-Student)