Moin,
ich habe meinen Arbeitsvertrag bei einer geringfügigen Beschäftigung (auf 400 € Basis) gekündigt. Mein Arbeitgeber hat mir gesagt, dass ich bzw. er eine Kündigungsfrist von 4 Wochen hat. Nun muss ich doch noch 4 Wochen lang dort arbeiten, was mir gar nicht passt.
Ich bin aber der Meinung, dass ich Anspruch auf Urlaub habe. Genaues steht im Arbeitsvertrag nicht außer unter "§4 Urlaub/krankheit": 1. Der Vertragspartner verpflichtet dich durch Urlaub oder Krankheit anfallende Fehlzeiten dem Auftraggeber so früh wie möglich bekannt zu geben, um einen ordnunsgemässen Betriebsablauf sicherzustellen.
Für mich ehißt das, dass ich Anspruch auf Urlaub habe. Es wurde nur nicht gesagt wie viel.
Unter "§2 Vergütung" steht noch: 1. Der Auftragsgeber ist über den Arbeitgeberverband BdKEP e.V. Hamburg tarifgebunden.
Ich würde nun gerne wissen 1. ob ich überhaupt Anspruch auf Urlaub habe und 2. Wenn ja, wie viel Tage oder Stunden Urlaub mir zustehen.
Vielleicht gibt es dafür ein gesetzt im BGB oder steht in dem oben genannten Tarif etwas? Ich weiß es nicht... Ich wäre froh, wenn jemand mir dabei helfen könnte. Ich möchte meinen Arbeitgeber nur ungern selber fragen, da dieser nach meiner Kündigung nicht mehr so gut auf mich zu sprechen ist.
lg.