Hallo,
damit man im Zusammenhang mit Urheberrechten einen Ansprüch durchzusetzen kann, müsste man diesen ja begründen können.
Beim Thema Urheberrecht geht es ja darum "wem eine Idee gehört", wer auf einem Produkt entsprechende Rechte hat. Damit sowas durchgesetzt werden kann, muss es ja irgendwo eingetragen werden, bzw. beuzeugt werden können dass es bei dem Produkt wirklich um die Idee von X handelt. Ich nehme an bei Produkten nennt sich sowas Patentamt. Also wenn man ein Produkt erfindet lässt man es sich patentieren damit es kein anderer klauen kann.
a) liege ich soweit richtig?
b) Wie gestaltet sich sowas bei Songs (Liedern und Alben) und Werbung (gedruckter oder gesprochener)?
Bsp.: Beim Thema Werbung müsste ja dann eine Kampagne entsprechend angemeldet (geschützt) werden oder?
c) Mir wurde mal gesagt, das etwas direkt geschützt ist wenn es erfunden wurde... Wie soll das funktionieren? Also man trillert vor sich hin, hat irgendwie einen Song erfunden. Das kann doch nicht wirklich geschützt sein oder doch?
Das mit dem Nachweis erbringen wird sicherlich etwas schwierig wenn doch. Oder?