Ne müssen tust du das nicht! Soviel steht schonmal fest. Ich persönlich würde es dir aber empfehlen schon einmal Bewerbungen zu schreiben denn bis da ne Antwort kommt kann es auch dauern! Denn umso länger du wartest umso schwieriger wird es!

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Ich würde dir Aikido empfehlen!

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Du hast eine 50/50 Chance das er eine autistische Veranlagung bekommt. Kann aber auch sein das er etwas anderes bekommt. Kommt meistens darauf an ob auch du als Mutter kerngesund bist oder auch krank. Wenn du auch krank bist oder seien solltest ist die Wahrscheinlichkeit höher das du ein autistische Kind bekommst.

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Auch wenn es dich nicht interessiert solltest du dir trotzdem eine Ausbildung suchen. Es ist egal was Hauptsache du machst was!

Denn was man hat, hat man!

Ich habe auch das Problem das mich nichts interessiert! Aber dafür kann ich Autos lackieren und Möbel herstellen. Jetzt mach ich mit meinen 35 Jahren nochmal eine Ausbildung aber nur weil ich die Chance dafür bekommen habe.

Mach doch mal einen beratungstermin bei deiner Handwerkskammer, das kann ich dir empfehlen.

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Was kann ich tun, 450 Euro Basis trotz Unterstützung vom amt?

Hallo,

also es geht darum, dass ich schon seid Monaten arbeiten gehen möchte. Nun ist das Problem, das mein Stiefvater selbstständig ist und auch nicht die Welt verdient. Das Jobcenter unterstützt ihm weitere 2 Jahre. Meine Mutter bezieht auch noch vom Jobcenter. Ich möchte schon seid Monaten arbeiten gehen, aber ich habe im Internet gelesen, sogar wenn ich ein 450-Euro Job beginne, dann wird da was abgezogen. Von den 450 Euro würden mir nur noch 280 Euro übrig bleiben. Das ist eine Frechheit.. bei Vollzeitjobs wird ja 80% abgezogen, da finde ich es was anderes, na ja. Würde das die Leistungen meines Stiefvaters und meiner Mutter beeinträchtigen? Werden dann auch ihre Leistungen gekürzt? ( Die Miete bekommen wir bezahlt & ungefähr 400 Euro noch, glaube ich zumindest.) Wenn ja, was soll ich machen?? Ich werde mich zwar jetzt auch selbständig machen, bzw. Bei meinem Stiefvater im Laden arbeiten, aber man verdient ja nicht von Anfang an gut. Man brauch dafür sehr viel Geduld und Disziplin. Deshalb möchte ich arbeiten gehen, was zusammen sparen & später einen eigenen Laden eröffnen. Aber meine Mutter sagt, das die Leistungen dann von denen gekürzt wird. Ich würde auch gerne einen Vollzeitjob machen, jedoch denke ich, dass das Jobcenter dann die Leistungen komplett kürzen würde und ich müsste dann wahrscheinlich sozusagen die Miete zahlen.. ich bin einfach Hilfslos.. da ich noch ein Auto zu finanzieren habe und Vom Jobcenter Geld zu kassieren, darauf habe ich auch keine Lust. Zu Hause rumhocken will ich auch nicht machen. Ja es gibt Schwarzarbeit, allerdings macht es nicht jeder und darauf habe ich keine Lust.

Hättet ihr paar Tipps?

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Zieh aus denn zurzeit lebst du mit deinen Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft.

Wenn du aber ausziehst ist das nicht mehr so. Weil du ja dann kein offizielles Mitglied der BG bist. Und somit kannst du dann bei deinem Vater arbeiten und bekommst vielleicht sogar noch wohngeldzuschuss.

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Wie würdet ihr folgender Person zu einer Ausbildung verhelfen, und vor allem: in welchem Beruf?

Angaben zur Person / Lebenslauf:

  • Alter: 22, männlich
  • Schulabschluss: Hauptschulabschluss 2012
  • Tätigkeit seit 2012: Keine bzw. arbeitslos gemeldet.
  • Defizite: Legasthenie, Aufmerksamkeitsdefizit

Vorgeschichte: Durch private Probleme konnte die Person nach der Schule keine Ausbildung beginnen. Es lagen gesundheitliche Probleme vor, aber es wurde von der Renten- und Krankenversicherung keine Maßnahmen finanziert, woraufhin die Agentur für Arbeit nichts mehr für die Person tun konnte.

Jetzt sieht es so aus, dass keine gesundheitlichen Probleme mehr nachgewiesen werden können und der Arzt jemanden nicht einfach ohne Grund krankschreiben möchte. Die Agentur für Arbeit wird jetzt versuchen, die Person irgendwie – vorzugsweise in eine Ausbildung – zu vermitteln.

Bei der Vermittlung müssen einige Kriterien berücksichtigt werden. Durch den schlechten Hauptschulabschluss wird die Person sich nicht irgend einen Wunschberuf aussuchen können. Berufe in denen viel mit Menschen zu tun ist, kommen nicht in Frage, da die soziale Kompetenz sehr schlecht ist und die betroffene Person Panikattacken bei zu hohem Stress bekommt. Die körperliche Leistungsfähigkeit ist sehr schlecht, weshalb der Beruf nicht körperlich anstrengend sein sollte. Wegen der Legasthenie sollte es auch nichts sein, wo viel geschrieben wird. Ein handwerklicher Beruf (Bäcker, Metzger, Maler, etc.) wäre auch nicht gerade empfehlenswert, da die Person ungeschickt ist und mehrere Praktika im handwerklichen Bereich eine Katastrophe waren...

Unter den ganzen Umständen wäre eigentlich nur eine Arbeit in einer Zeitarbeitsfirma geeignet, wo man leichte Tätigkeiten am Fließband erledigt, etc. Da aber ausschließlich eine Ausbildung angestrebt wird, weiß keiner welcher Beruf in Frage käme. Welchen Beruf würdet ihr empfehlen? Wie würdet ihr besagter Person helfen, eine Ausbildung zu bekommen?

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Ich persönlich würde gerade für diesen speziellen Fall eine Ausbildung zum Anlagen und Maschinenführer auswählen es ist kein sonderlich schwerer Beruf und wenn die Maschine mal wieder nicht so will wie der Bediener es will dann kommt der Techniker und macht es wieder heile

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In Österreich geht es sogar noch

Ja Italien würde ich meiden. Da war ich einmal und hab unter einer Brücke geschlafen naja darauf will ich jetzt nicht weiter eingehen

Ja Feuer machen sollte man schon auch können die Wahl des schlafplatzes ist auch nicht zu verachten. Wenn du schon kein Zelt oder so mitnehmen möchtest dann nimm eine plane mit die wiegt kaum was hält aber trotzdem die Nässe fern

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Meistens kommt es darauf an wie du aussiehst wenn du normal aussiehst ohne bunte Haare und so also wie ein Punk dann ist es gar kein Problem wegen der rechts Lage in den Ländern.

Aber mal so nebenbei wo würdest du denn gerne hinlaufen?

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Warum kürzt du nicht die Kette? Anstatt das komplette Fahrrad umzubauen!

Musst du halt schauen ob es ein kettenschloss (kettenverschlussglied) ausgestattet ist aber das ist auch kein problem.

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Gewerbegrundstück?

Hallo liebes Forum,

eine Bekannte hat mich auf eine kleine Idee gebracht die ich in meinem Kopf gern einmal ausweiten möchte. Und zwar lebe ich im Ballungsgebiet einer Stadt, in einer Stadt wo eine große Menge Geld wohnt.

Meine Bekannte hat eine Hundepension mit Tagesbetreuung, sie hat im Schnitt 6-8 Hunde von Montag bis Freitag was auch einigermaßen Geld abwirft. Nun denke ich mir ihr nachzugehen, aber unabhängig von ihr auf eigenen Beinen eine Pension zu Gründen. Sicherlich ist diese Gründung nicht ausgereift, nicht ausreichend überlegt, kein Finanzplan erstellt und auch mit keinem Steuerberater wurde gesprochen. Ich für meinen Teil brauche für die weitere Planung unbedingt ein paar Informationen bezüglich der Möglichkeiten des Standortes für dieses Projekt.

Was ich auf diesem Standort bauen wollen würde, wäre ...

  • ein zwei Meter hohen Zaun mit Pfosten um das komplette Grundstück
  • Zaun für Boxen innerhalb des Grundstückes
  • wertige Holzhäuser (Rückbau jederzeit möglich)
  • Aufenthaltsholzhaus

Was mir im Kopf vorschwebt wäre ein Waldgrundstück zu pachten, ein Wald aus dem Grund das die Lärmbelästigung auf ein Minimum reduziert wäre. Es stellt sich mir nur die Frage ob es möglich ist in einem gepachteten Wald Holzhütten aufzustellen, dass ein Zaun erlaubt ist steht ja außer Frage. Als zweite Möglichkeit würde mich ein Wiesengrundstück etwas abseits interessieren, wie sieht es auf so einem Grundstück aus mit den Holzhäusern?

Welche Möglichkeiten des Standortes fällt euch ein, über jede Idee oder Antwort wäre ich sehr erfreut.

Mit freundlichem Gruß

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Frag doch mal sofern es bei euch welche gibt die Bauern in der Umgebung. Das ist/wäre leichter da ein bisschen Land zu bekommen als ein Stück wald. Denn bei Flächen wie wald und so musst du mit der Stadt reden und die sind sehr geizig mit ihren Flächen. Ausserdem dann noch die ganzen vorschriften, Bäume dürfen nur, wenn überhaupt ungeschnitten werden wenn sie alt sind und oder zum witwenmacher werden.

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Ist ein bisschen lang aber das ist dein recht dazu

§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,2.eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,3.eine durch eine Tat nach den Nummern 1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht oder4.eine befugt hergestellte Bildaufnahme der in den Nummern 1 oder 2 bezeichneten Art wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich macht und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Nacktheit einer anderen Person unter achtzehn Jahren zum Gegenstand hat,

1.herstellt oder anbietet, um sie einer dritten Person gegen Entgelt zu verschaffen, oder2.sich oder einer dritten Person gegen Entgelt verschafft.

(4) Absatz 1 Nummer 2, auch in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4, Absatz 2 und 3 gelten nicht für Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen.

(5) 1Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. 2§ 74a ist anzuwenden.

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