Antwort
Die meisten Haftpflichtversicherungen schließen die Regulierung von Ansprüchen bei verursachten Schäden aus, wenn diese durch vorsätzliches Handeln ( ist ja auch nach - vollziehbar ) oder durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Inzwischen gibt es aber viele Tarife, die zumindest bei grober Fahrlässigkeit Schadenersatz leisten. Das ist dann in den jeweiligen Bedingungen geregelt. Es ist also zu prüfen, wie aktuell der Tarif ist - und ob grobe Fahrlässigkeit schon mitversichert ist.