Generali Privathaftpflichtversicherung?
Hallo,
ich habe aus gegebenem Anlass eine wichtige Frage: weiß jemand, ob die aktuelle "Privat-Haftpflichtversicherung BASIS" von Generali eine 72-Stunden-Klausel bei Leitungswasserschäden innehat?
Eine 72-Stunden-Klausel sagt (ganz grob), dass die Hauptwasserleitung einer Wohnung abgedreht werden muss, wenn man länger als 72 Stunden die Wohnung verlässt, um einen fahrlässigen Wasserschaden bei Abwesenheit zu vermeiden.
Ich konnte in den Unterlagen meiner Versicherung nichts dazu finden. Sowieso waren die Informationen zum genaueren Versicherungsfall sehr sehr allgemein gehalten.Es waren nur die Überbegriffe (z.B. privat gemietete Räumlichkeiten) genannt und wie hoch der Übernahmebetrag durch die Versicherung beim jeweiligen Fall abgedeckt ist. => Siehe Bild
Ich würde mich unheimlich über schnelle Antworten freuen!
4 Antworten
Die meisten Haftpflichtversicherungen schließen die Regulierung von Ansprüchen bei verursachten Schäden aus, wenn diese durch vorsätzliches Handeln ( ist ja auch nach - vollziehbar ) oder durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Inzwischen gibt es aber viele Tarife, die zumindest bei grober Fahrlässigkeit Schadenersatz leisten. Das ist dann in den jeweiligen Bedingungen geregelt. Es ist also zu prüfen, wie aktuell der Tarif ist - und ob grobe Fahrlässigkeit schon mitversichert ist.
"Privat-Haftpflichtversicherung BASIS" von Generali eine 72-Stunden-Klausel bei Leitungswasserschäden innehat?
Das mag sein. Versicherer lassen sihc jeden Schwachsinn einfallen.
Was vollkommen abschreckend ist, ist das Wort "Basis". Das bedeutet mit absoluter Sicherheit, dass du dir einen überteuerten Papiertiger einkaufst. Finger davon!
Lasse dich von einem Versicherungsmakler beraten. Dann bist du auf der sicheren Seite!
Der Punkt ist auch in dem oben gezeigten Ausschnitt lesbar. Ebenso die pauschale DS von 3Mio€...viel zu wenig! Hast du die 72-Stundenklausel gefunden?
Nein, ich habe auch nur einen kurzen Blick auf den Auszug geworfen. Aber gehört habe ich da noch nichts von. Wäre ja eigentlich auch eher bei einer Hausrat- oder Gebäudeversicherung interessant, wenn dort grobe Fahrlässigkeit nicht oder nur bis zu einer geringen Summe mit abgesichert ist.
So etwas gibt es in einer Haftpflichtversicherung nicht.
Die Antwort findest du in deinen AHB (Allg. Haftpflichtbedingungen) für deinen Basis-Tarif bzw. in den "Besonderen Bedingungen für Haftpflichtschäden".
Wir haben diese leider nicht vorliegen...
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
Ich habe mir den Auszug aus den Bedingungen mal angeschaut. Gefälligkeitsschäden sind bis 300 Euro mit versichert. WOW!
(Achtung, Ironie!)