der Kampf geht weiter ich werde auch an das Bundesverfassungsgericht gehen
Ulrich Schlösser, Langestr., 31552
Rodenberg
Niedersächsischer
Landtag
Petitionsausschuss
Hannah-
Ahrendt-Platz 1
30159 Hannover den 30.06.2017
P E T I T I O N S E I N G A B E
Verstoß der Grundrechte - Prüfung durch den
Petitionsausschuss
Ihr Grundgesetz ist die Verfassung eines dem Frieden
verpflichteten demokratischen
Rechtsstaates.
Ihre obersten Werteprinzipien stellen unsere freiheitliche
demokratische Grundordnung dar. Sie stehen für niemanden zur Disposition, sie sind
absolut geschützt.
Wenn die Grundrechte absolut geschützt sind, stelle ich hier
die Frage, mit welcher Befugnis darf hier die Finanzbehörde, diese Grundrechte
ignorieren.
Ich werfe dem Finanzamt einen Verstoß gegen . Art.1, Art.2, Art.3, Art.9, Art.17,
Art.19 und Art.34 vor.
Gerade auf die Missachtung der Grundgesetze greife ich hier
die Finanzbehörde an.
Hier muss eine Untersuchung erfolgen
Hiermit reiche ich bei dem Landtag folgendes ein.
Ich erbitte durch das Ministerium des Inneren, das der
Vorgang durch den Verfassungsschutz oder auch durch einen
Untersuchungsausschuss geprüft wird. Es gibt genug Hinweise und Belege, das
hier das Finanzamt gegen die Grundrechte, somit also auch gegen die geltende Verfassung,
unseres demokratischen Rechtsstaates, verstößt.
Auch muss ich leider feststellen, das hier die Behörden
gegen geltendes Strafrecht verstoßen, jeder verantwortliche Beamte hat nach
Kenntnis einer Straftat oder auf einen Hinweis zu diesen, umgehend diese
Angelegenheit einen diensthöheren Vorgesetzen zu melden oder diesen Vorwurf
genausten zu prüfen. ( 258, 258a StGB)
Zur Kenntnis, die meine Vorwürfe belegen, habe ich einen
kleinen Teil von Schreiben beigefügt, aus diesen sind schon einige Personen
ersichtlich, die hier in diesen Verfahren nicht die erforderlichen Prüfungen
und Belege eingesehen haben und somit in diesen gesamten Verfahren gegen
mehrere Grundrechte verstoßen haben-
Mfg
Ulrich Schlösser