Kein Freibrief gegenüber einer Ermittlungsbehörde des Finanzamtes, auch diese Ermittlungsbehörde - Steuerfahndung hat sich an die Gesetze zu halten. Ich suche?

Ich suche auf diesen Weg, Rechtsvertreter, die hierzu bereits Erfahrungen in Steuerstrafverfahren gemacht haben und diese Ungerechtigkeit aufdecken und auch Verfassungsrechtlich mit angreifen.

Antrag eines Untersuchungsausschusses der mein Verfahren neutral prüft.? sowie auch andere Verfahren ?? die sich mir mit anschliessen möchten.

Wer in solch ein Verfahren einmal war, dem ist bewusst, was für immense Kosten dies verursacht, darauf wird durch diese Behörde gehofft, somit ist eine Gerechte Vertretung sehr oft ausgeschlossen, weil man schon im Vorfeld Kaputtgemacht wird und so sich nicht grossartig zur Wehr setzt. Aber in der Gemeinschaft sind wir stark, also vielleicht gibt es mutige die hierbei Gemeinschaftlich sich dann zur Wehr setzen möchten.

Ich sehe mich persönlich der Behördenwillkür, Strafbare Handlungen im Amt, Beweisverfälschungen durch Ermittlungsbeamte der Steuerfahndung und dadurch erfolgte Gerichtsbeeinflussung, ausgesetzt. Ich möchte behaupten, das hier nicht ein Einzelfall vorliegt. Verstoß gegen die Grundrechte nach dem Grundgesetz Art.1,3,9,10,13,17,19,20,34,101 und 103 durch die Finanzbehörden. Es wird darauf hinweisen, dass ich mich bereits nach Artikel 17 des GG, an alle verantwortlichen Stellen gewandt habe. Eine verantwortungsvolle, rechtliche Prüfung der Unterlagen und Beweise, ist von diesen Stellen nicht erfolgt. Sprichwörtlich?? eine Krähe hackt nicht der anderen die Augen aus!!! Somit mache ich auf mein Recht der Petition, durch die Eingabe bei Ihnen Gebrauch, auf diese Gesetzesverstöße und Ungerechtigkeiten hinzuweisen. Nachweis dürfte sich aus der Nichtzulassungsbeschwerde vom 14.09.2015 an den Bundesfinanzhof Ismaninger Str.109 81675 München ergeben.

Ich beantrage das mein Verfahren durch einen neutralen Untersuchungsausschuss überprüft wird um hier Fehlverhalten aufzudecken Ich beantrage das bei Unstimmigkeiten in einen Steuerverfahren, der Vorsteher oder eine über den Sachgebietsleitern stehende Person mit in der Verantwortung steht und auf Fehlerinhalte prüft. Somit also auch für Schäden mit herangezogen werden kann. Ich beantrag, dass bereits kleine Verfehlungen seitens der Behörden, besonders durch Ermittlungsbehörden wie der Steuerfahndung bzw. der dort handelnden Personen, wie in allen anderen gesellschaftlichen Bereichen, kurzfristig und mit aller Konsequenz, auch strafrechtlich, geahndet werden müssen.( Somit wird Fehlverhalten direkt vermieden, keine Dienststelle steht es zu, solche Vorgänge zu dulden und unter den Tisch zu kehren) Auch eine Ermittlungsbehörde, wie die Steuerfahndung, hat sich wie im Grundgesetz verankert, an die Unschuldsvermutung, in Ihren ausgesprochenen und dargestellten Ermittlungserkenntnis, zu halten. Was leider von dieser Behörde nicht eingehalten wird.

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der Kampf geht weiter ich werde auch an das Bundesverfassungsgericht gehen

Ulrich Schlösser, Langestr., 31552
Rodenberg

  

Niedersächsischer
Landtag

Petitionsausschuss

Hannah-
Ahrendt-Platz 1

30159 Hannover                                                                                              den 30.06.2017

P E T I T I O N S E I N G A B E

Verstoß der Grundrechte - Prüfung durch den
Petitionsausschuss

Ihr Grundgesetz ist die Verfassung eines dem Frieden
verpflichteten demokratischen
Rechtsstaates
.

Ihre obersten Werteprinzipien stellen unsere freiheitliche
demokratische Grundordnung dar. Sie stehen für niemanden zur Disposition, sie sind
absolut geschützt.

Wenn die Grundrechte absolut geschützt sind, stelle ich hier
die Frage, mit welcher Befugnis darf hier die Finanzbehörde, diese Grundrechte
ignorieren.

Ich werfe dem Finanzamt einen Verstoß gegen . Art.1, Art.2, Art.3, Art.9, Art.17,
Art.19  und  Art.34
vor.

Gerade auf die Missachtung der Grundgesetze greife ich hier
die Finanzbehörde an.

Hier muss eine Untersuchung erfolgen

Hiermit reiche ich bei dem Landtag folgendes ein.

Ich erbitte durch das Ministerium des Inneren, das der
Vorgang durch den Verfassungsschutz oder auch durch einen
Untersuchungsausschuss geprüft wird. Es gibt genug Hinweise und Belege, das
hier das Finanzamt gegen die Grundrechte, somit also auch gegen die geltende Verfassung,
unseres demokratischen Rechtsstaates, verstößt.

Auch muss ich leider feststellen, das hier die Behörden
gegen geltendes Strafrecht verstoßen, jeder verantwortliche Beamte hat nach
Kenntnis einer Straftat oder auf einen Hinweis zu diesen, umgehend diese
Angelegenheit einen diensthöheren Vorgesetzen zu melden oder diesen Vorwurf
genausten zu prüfen.  ( 258, 258a StGB)

Zur Kenntnis, die meine Vorwürfe belegen, habe ich einen
kleinen Teil von Schreiben beigefügt, aus diesen sind schon einige Personen
ersichtlich, die hier in diesen Verfahren nicht die erforderlichen Prüfungen
und Belege eingesehen haben und somit in diesen gesamten Verfahren gegen
mehrere Grundrechte verstoßen haben-

Mfg

Ulrich Schlösser

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danke für die Antworten, aber hilfreich sind diese soweit nicht, ich suche eine Dienststelle die solche Vorfälle beaufsichtigt, aus den antworten soweit, ich habe mir nichts vorzuwerfen, aber hoffe für euch das ihr nie mit dieser Behörde zu tun bekommt.

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eine Abmahnung ist nicht gerechtfertigt, die Ausbilder sollen helfen und Ausbilden, den Auszubildenden den richtigen Weg zeigen.

Alle Ausbildungsbetriebe sollten nie die Schuld bei den armen Azubis suchen.

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