Ich würde noch nicht buchen, sondern bis Frühjahr 2021 warten.

Ich hatte schlechte Erfahrungen, durfte eine Reise nach Marokko

nicht antreten, habe erst nach Gerichtsverfahren nach 4 Monaten

mein Geld zurück erhalten. Vielleicht habt ihr mehr Glück.

...zur Antwort

Ich bin der Auffassung, das dies geht. Man muss nur bezahlen.

Ich habe für einen Kollegen auf meinen Namen eine zweite SIM Karte gekauft und mit seinen Geld bezahlt.

gruß Horst

...zur Antwort

Kosten für die Müllbeseitigung ( Müllabfuhr ) gehören zu den Nebenkosten,die auf die Mieter aufgeschlüsselt werden. Dazu gibt es durch die Stadt für das Jahr Rechnungen und nur die müssen getragen werden. Wenn der Eigentümer des Hauses dies bisher nicht getan hat können nur die Mieter zufrieden sein.Vielleicht sind die Kosten auch zu gering gewesen. Er muss sie auf jeden Fall belegen durch Rechnung.

...zur Antwort

Besser per Einschreiben mit Bestätigung des Erhaltes, dafür bin ich Alles andere kann als nicht erhalten ausgelegt werden. Oder persönliche Übergabe mir einen Zeugen.

...zur Antwort
40 % oder weniger

Es wird weniger, viel hängt von den letzten Jahren vor der Rente ab ( arbeitslos, geschieden usw.),und der Inflation, wie der Wert des Geldes sich entwickelt. Nach letzter Renteninfo sind es 40 Prozent.

...zur Antwort

Die Grundversorgung waren die 60 Mark pro Monat,die gezahlt wurden. Dann gab es noch die freiwillige Zusatzrentenversicherung wo nochmals pro Monat 60 Mark gezahlt werden konnten. Das erhöhte die Rente und dann gab es für viele Bereiche ( wie z.B. für gesellschaftliche Organisationen, Partei, FDJ usw. )Zusatzanwaltschaften. Alle diese Formen, die gezahlt wurden werden anerkannt und liegen der heutigen Rente im vereinten Deutschland zu Grunde. Das erklärt auch warum im Osten die Rente teilweise heute höher ist. Es wurde ja auch länger gearbeitet, gemeinsam mit den Frauen.

...zur Antwort

Der Versorgunsvergleich wird bei Scheidung angeordnet, wenn die Partner vorher nichts anderes vereinbart haben ( Verzicht ).Die Rentenversicherung ermittelt den Anteil in Punkten und dann im Wert.Diese Entgeldpunkte und der Wert werden bei den einen Partner abgezogen und bei den anderen Partner zugegeben. Zum Beispiel: Man hat bis jetzt eine Rente von 1000 Euro angesammelt und der Versorgunsausgleich beträgt 100 Euro. Dann hat man nur noch 900 Euro als Rente. Egal wenn man in Rente geht,oder der Partner ( selbst wenn er stirbt), die 100 Euro sind weg. Ein lebenlang. Mir geht es so und es gibt keine Chance dies zu ändern. Je länger verheiratet und die Frau hat wenig gearbeitet um so höher die Abzüge. Man kann als Mann arm werden. MFG Horst

...zur Antwort