Grundsätzlich sollte man eins mal feststellen :
Das Veterinärsamt ist nicht der böse Störenfried, der willkürlich die Türen eintritt.
Das Veterinärsamt wird nur aus zwei Gründen tätig. Entweder gibt es eine Anzeige durch Dritte oder sie erhalten von z.B. der Gemeindeverwaltung eine Bitte um Überprüfung eines Sachverhaltes.
Das VA muß jedem Hinweis nachgehen!
Als die Person, die kontrolliert wird, verhält man sich im Regelfall lieber kooperativ. Wenn man sich keiner Schuld bewußt ist, sollte man da eigentlich kein Problem haben.
Es kommt leider oft vor, dass Verstöße gegen das Tierschutzgesetz aus Unwissenheit passieren. In diesem Fall gibt es im Normalfall einen schriftlichen Bescheid mit einer Frist zur Abstellung des Verstoßes mit Androhung eines Ordnungsgeldes falls dies nicht erfolgt.
Natürlich kommt es dann auch zu einer Kontrolle.
Wenn man gesprächsbereit ist, kann man alles oft stresslos klären.
Und noch eine Anmerkung.....
Sollte es zu dem seltenen Fall kommen, dass das VA ungerechtfertigte Forderungen Forderungen stellt, gibt es die Möglichkeit des Widerspruchs.
Wenn man im sich Vorfeld kooperativ gezeigt hat, hat man auch da sicher bessere Chancen, als wenn man schon beim der Erstkontrolle die VA- Mitarbeiter nicht aufs Grundstück gelassen oder sogar beschimpft hat.