Hallo!
Die Inanspruchnahme eines Rechtanwaltes zur Vertretung Deiner Intersessen verteuert die ganze Angelegenheit . Geh zum Gericht und frag Dich durch, dort gibt es eine kostenfreie kleine Rechtsberatung: Danach bist Du ein wenig schlauer.
Sicherlich wirst Du irgendwann Deine Rechnungen bezahlen müssen, aber der Pfändungssatz für eine Einzelperson liegt meines Wissens etwa bei € 984,-.
Was heißen soll, dass bei Dir durch gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen nichts zu holen ist. Sollte der gegenerische RA wissen, dass Du nahezu an der sozialen Untergrenze schwirrst und dennoch unverhälnismäßige Zwangsmaßnahmen einleitet, ist dieses unredlich, weil es nur seiner eigenen Gewinnmaximierung dient.. Es gibt hierzu zahlreiche und maßgebliche Gerichtsurteile.
Den Mahnbescheid darfst Du nicht ignorieren, weil hier eine Mitwirkungspflicht Deinerseits vorliegt.
Mädchen, es ist doch ein eherner Grundsatz, dass zum Abbuchungstermin des Geldes das Konto gedeckt sein muss. Das ist doch ein Minimalwissen. Dem rigorosen Zahnarzt darfst Du keine Vorwürfe machen denn hätte er nur faule Kunden, könnte er sein Personal nicht mehr bezahlen und müßte seinen Porsche verkaufen.
Eventuell hilft Dir auch die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale, dies kostet ein paar Mark, ist aber weitaus billiger als die Inanspruchnahme eines Anwaltes.
Fall Du nicht mehr Herr des Geschehen bist, dann melde Dich bei mir, vielleicht ist die Situation durch schnelle Hilfe zu bereinigen.
Alles Gute und liebe Grüsse