Hallo, ich brauche hierbei einmal Hilfe:
Ich habe mir am 15.05.2013 einen Audi A4, Baujahr 1999, von Privat gekauft.
Dieser hat am 10.2012 Tüv bekommen, also hat noch bis 10.2014 Tüv.
Beim Kauf des Auto wurde mir unter Zeugen gesagt, dass das Auto, keinerlei Mängel aufweißt.
Und Im Kaufvertrag sind ebenfalls keine Mängel angegeben.
Jetzt war ich in meiner Werkstatt, dass diese das Auto mal etwas durchcheckt.
Diese Werkstatt, hat nun herausgefunden, dass viele Radschrauben die in den Reifen angebracht sind, gar nicht dort hinein passen. Sie sind eigentlich zu klein.
Der Vorbesitzer hat aber diese zu kleinen Radschrauben mit Isolierband am Gewinde abgeklebt, sodass dieses breiter wird, und so hat er dann auch die Räder befestigt.
Meiner Meinung nach mehr als Lebensgefährlich !!!
Und so hat er mir auch das Auto verkauft, hat aber davon nix gesagt.
Meine Werkstatt musste dadurch entstandenen Schaden wie folgt reparieren:
Neue Radnabe, weil dort das Gewinde von der Radschraube schon total zerfressen war:
106,50 €
Neues Radlager: 76,50 €
Radschrauben: 5,50 €
Pendelstütze 37,50 €
Werkstatt/Lohn 148,50 €
Für mich eine Menge Geld.
Leider steht im Kaufvertrag:
Privatverkauf ohne Gewährleistung und Rücknahme.
Ist das jetzt schlimm?
Jetzt Meine Frage:
Gibt es eine Chance das Geld wieder zurück zu bekommen? Wenn ich mir einen Anwalt nehme, habe ich dort eine Chance?
Der Herr, aus meiner Werkstatt, würde auch für mich als Zeuge aussagen, wenn es soweit kommen würde.
Freue mich über alle Antworten.
Danke schonmal