Hallo, Dem Insolvenzantrag ist ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan beizufügen, der in der Regel dem Plan des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuchs entspricht.

Zum außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren bestehen jedoch einige Unterschiede. Während beispielsweise das Schweigen eines Gläubigers beim außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren noch als Verneinung gewertet wird, gilt es im gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren als Zustimmung.

Das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren wird nur dann durchgeführt, wenn Aussicht auf dessen Erfolg besteht.

Dies ist der Fall, wenn damit zu rechnen ist, dass mehr als die Hälfte der Gläubiger (nach Köpfen und nach Forderungssummen) dem gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan zustimmen bzw. keine Stellungnahme dazu abgeben werden. Dann wird auch dieser Schuldenbereinigungsplan den Gläubigern zugestellt. Während dieser Zeit ruht das Antragsverfahren.

Du muss alle Gläuiger benennen, wie hoch die Forderung des jeweiligen Gläubigers ist und eine Aufstellung machen und was du anbieten kannst, als Vergleich oder Ratenzahlung und wieviel Prozent es durch alle Gläubiger ist, wenn du HIlfe brauchst, stehe gerne zur Verfügung

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hallo, hier ein beispiel für dich

Wird der Feststellungsklage statt gegeben (d.h. der Gläubiger gewinnt die Klage), so wird die zur Feststellung eingeklagte Forderung des Gläubigers in die Insolvenztabelle eingetragen. Außerdem entstehen hierbei Gerichtskosten, welche der Gläubiger regelmäßig als Gerichtskostenvorschuss bereits an die Staatskasse bezahlt hat.

Da der Gläubiger die Klage gewonnen hat, möchte dieser die verauslagten Gerichtskosten vom Schuldner erstattet haben. Der Schuldner könnte auf die Idee kommen, dass es sich um eine Insolvenzforderung handelt, die der Restschuldbefreiung unterfällt. Das ist jedoch nicht der Fall.

Es muss zwischen folgenden beiden Forderungen des Gläubigers unterschieden werden:

1.) Der vom Gläubiger im Rahmen der Feststellungsklage eingeklagte Betrag. 2.) Die durch die Klage angefallenen Gerichtskosten.

Zu 1.: Der eingeklagte Betrag Der durch die Klage festgestellte Betrag wird in die Insolvenztabelle eingetragen. Der Gläubiger nimmt mit diesem Betrag am Insolvenzverfahren teil und erhält auf diesen Betrag die Insolvenzquote. Der Schuldner kann hinsichtlich dieses Betrages Restschuldbefreiung erhalten.

z.B.: Forderung des Gläubigers lt. Insolvenztabelle: 10.000,- €; Insolvenzquote: 3 %; Das bedeutet, dass der Gläubiger im obigen Fall 300,- € aus der Insolvenzmasse erhält.

Zu 2.: Durch die Klage angefallenen Gerichtskosten Bei den Gerichtskosten dürfte der Fall anders liegen. Diese Forderung des Gläubigers ist erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden. Somit handelt es sich bei dem Gläubiger bezüglich des Betrages der Gerichtskosten nicht um einen Insolvenzgläubiger nach § 33 InsO. Insolvenzgläubiger ist nur derjenige, der einen Vermögensanspruch gegen den Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens hat.

In diesem Falle ist der Gläubiger ein „Neugläubiger“, denn seine Forderung ist erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden.

Eine Forderung eines Neugläubigers ist nicht von der Restschuldbefreiung betroffen.

Vollstreckung Ein Neugläubiger kann seine Forderungen auch während des Insolvenzverfahrens im Wege der Klage durchsetzen. (Prozesskosten werden durch Kostenfestsetzung jedoch bereits tituliert und müssen daher nicht erneut eingeklagt werden). Die Insolvenzmasse steht dem Neugläubiger allerdings für die Zwangsvollstreckung nicht zur Verfügung, da die Masse allein den Insolvenzgläubigern, den absonderungsberechtigen Gläubigern und den Massegläubigern zur Verfügung stehen darf; nicht aber den Neugläubigern für deren Zwangsvollstreckung.

Den Neugläubigern ist während des Insolvenzverfahrens die Zwangsvollstreckung nur in das „freie Vermögen“ des Schuldners gestattet (was praktisch nicht existent sein dürfte). Nach Beendigung des Insolvenzverfahrens darf wieder in das gesamte Vermögen vollstreckt werden – soweit ein solches existiert.

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Hallo,

die Schufa erfährt über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte. Je nach Bundesland werden die Insolvenzverfahren in einer regionlen Tageszeitung veröffentlicht und selbstverständlich im Bundeanzeiger und auf der Webseite: www.insolvenzbekanntmachungen.de

Die Schufa speichert die Einträge zur Verbraucherinsolvenz wie folgt:

Die Eröffnung der Verbraucherinsolvenz und deren Beendigung zum Schlusstermin jeweils 3 Jahre zum Jahresende.
Falls ein Insolvenzantrag abgewiesen wurde, jeweils 5 Jahre zum Jahresende.
Während der Wohlverhaltenszeit ist die Ankündigung der Restschuldbefreiung gespeichert.
Am Schluss des sechsjährigen Gesamtverfahrens speichert die Schufa den erfolgreichen Abschluss nochmals für 3 Jahre.

Im Klartext: Erst zehn Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gelten Sie für die Schufa wieder als unbeschriebenes Blatt.

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Hallo,

in der Regel sollte man Kontakt mit dem Treuhänder aufnehmen und erfragen, warum dieser die Forderung bestreitet. Wenn alle Nachweise, Urkunden, Beweisstücke beigefügt und der Treuhänder dennoch bestreitet gibt es die Möglichkeit auf Festellungsklage

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Hallo,

alle Forderungen die nach Eröffnung der Insolvenz entstanden sind, sind Neubindlichkeiten. Während der kompletten Insolvenz sind Einzelvollstreckungen nach §§ 88 und 89 InsO untersagt. Man kan zwar auf die Neuschulden eine Titulierung erwirken, man darf aber nicht aus einem Zahlungstitel vollstrecken, dieser würde nach Vollendung der Insolvenz geltend gemacht werden. Der Gerichtsvollzieher kann und darf in dieser Zeit nicht pfänden.

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Hallo,

in der Regel, ist die Mietkaution eine Sicherheitsleistung für den Vermieter. Solltest du bei Beendigung des Mietverhältnis Mietrückstände haben, kann der Vermieter sein Vermieterpfandrecht geltend und der Vermieter behält die Mietkaution ein.

Ist die Mietkaution durch Dritte geleistet worden z.B. (Arge, Jobcenter etc.) hat diese Anspruch darauf. Sollten Sie die Mietkaution selbst gezahlt haben, fließt die Mietkaution in die Insolvenzmasse. Ein neues Mietverhältnis ist eine Neubindlichkeiten und hat nichts mit dem alten Mietverhältnis zutun

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Hallo Ihr Beiden,

also wenn die Kaution von Euch gezahlt wurde und nicht von ARGe oder von einem Bürgen, hat Anspruch der Treuhänder darauf. Wenn Ihr zum Beispiel schulden bei Eurem Vermieter macht, darf der Vermieter sein Vermieterpfandrecht geltend machen und die Kaution einbehalten. Ist das Mieterkonto nach Beendigung des Mietverhältnis ausgeglichen und es Ihr habt beide den Mietervertrag unterschrieben, handelt es sich ume in gemeinschaftlichen Mietverhätlnisses und die Kaution würde dann geteilt werden, ein Teil an den Treuhänder und der andere Teil an den Nicht Insolventen Mieter. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung

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Hallo,

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten

a) Sie stellen im sog. Schlusstermin einen Antrag auf vorzeitige Erteilung der RSB. b) Sie stellen einen Antrag auf Einstellung des Insolvenzverfahrens wegen Wegfall des Eröffnungsgrundes, dann aber ohne RSB.

Damit es keine bösen Überraschungen mit Gläubigern geben kann, die sich im Insolvenzverfahren nicht beteiligt haben, wäre der sicherste Weg gem. Punkt a) zu verfahren.

Haben keine Insolvenzgläubiger Forderungen zur Tabelle angemeldet, kann dem Schuldner die Restschuldbefreiung bereits im Schlußtermin erteilt werden, sofern er belegt, daß die Verfahrenskosten und die sonstigen Masseverbindlichkeiten getilgt sind

Entsprechendes gilt für den Fall, daß Insolvenzgläubiger ihre Forderungen im Verfahren angemeldet haben und sogar diese vorzeitig vollständig befriedigt worden sind

(BGH, Beschluss vom 17. 3. 2005 - IX ZB 214/04)

Du kannst aber auch oder dein Treuhänder einen Antrag bei Gericht stellen dazu müssen aber vorher alle benannten Gläubiger Stellung nahmen

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Hallo,

zu Ihrer Information

Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren

Ohne Forderungsanmeldung droht Totalverlust Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners ist eröffnet. Um am Ende des Verfahrens zumindest einen Teil Ihres Geldes zu bekommen, müssen Sie Ihre Forderung rechtzeitig beim Insolvenzverwalter anmelden. So bestimmt es § 174 der Insolvenzordnung. Erst durch die Anmeldung Ihrer Forderung stehen Ihnen die Rechte eines Gläubigers zu.

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Hallo,

du solltest deinen Vermieter über die Insolvenz informieren, hast du bei deinem Treuhänder als Vermieter angegeben wird eh als Insolvenzgläubiger angeschrieben, da es sich um laufende Verbindlichkeiten handelt, die aus der Masse wenn er den § 109 Inso erklärt hat. Es sind nämlich so, wenn eine Nebenkostenabrechnung mit einem Guthaben ausgewiesen wird und die aus der Zeit vor Eröffnung war, fließt dieses Guthaben in die Masse du selber hast keinen Anspruch drauf, es seidenn du bist Argeträger. 2. Geht auch um die Kaution, macht der Vermieter hier nicht Vermieterpfandrecht geltend und du hast die Kaution selbst gezaht, muss die Kaution an den Treuhänder abgetreten werden. Es geht nicht nur um Rückstände sondern auch um Guhtaben. Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung

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Hallo, Dem Insolvenzantrag ist ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan beizufügen, der in der Regel dem Plan des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuchs entspricht.

Zum außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren bestehen jedoch einige Unterschiede. Während beispielsweise das Schweigen eines Gläubigers beim außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren noch als Verneinung gewertet wird, gilt es im gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren als Zustimmung.

Das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren wird nur dann durchgeführt, wenn Aussicht auf dessen Erfolg besteht.

Dies ist der Fall, wenn damit zu rechnen ist, dass mehr als die Hälfte der Gläubiger (nach Köpfen und nach Forderungssummen) dem gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan zustimmen bzw. keine Stellungnahme dazu abgeben werden. Dann wird auch dieser Schuldenbereinigungsplan den Gläubigern zugestellt. Während dieser Zeit ruht das Antragsverfahren.

Du muss alle Gläuiger benennen, wie hoch die Forderung des jeweiligen Gläubigers ist und eine Aufstellung machen und was du anbieten kannst, als Vergleich oder Ratenzahlung und wieviel Prozent es durch alle Gläubiger ist, wenn du HIlfe brauchst, stehe gerne zur Verfügung

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Hallo,

wenn Sie sich bereits in der Insolvenz befinden und die Schlussverteilung bereits gelaufen, kann der Gläubiger nicht mehr neu aufgenommen werden, es heisst aber auch Gläubiger die nicht angegeben wurde zerfließen in der Insolvenz, das heisst, da die Forderung vor Eröffnung entstanden, hat er leider Pech gehabt und kann seine Forderung nicht mehr zur Tabelle anmelden, mit Beendigung der Schlussverteilung zerfließt alles in der Insolvenzmasse

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Hallo,

ist die Forderung vor Eröffnung der Insolvenz entstanden, ist die eine Insolvenzforderung und muss zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Ist die Forderung nach Eröffnung der Insolvenz entstanden, kann man eine Zahlungsklage erwirken aber in dem Fall nur auf Titulierung, da Einzelvollstreckungen im Insolvenzerfahren nach § 89 InsO verboten sind. Dann gibt es die sogenannten Masseforderung die werden nach Abschluss der Schlussverteilung als erstes bedient

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Hallo,

wenn die Mietkaution durch Sie gezahlt wurde hat zum einem erstmal der Vermieter ein Recht darauf, da der Vermieter wenn das Mietverhältnis beendet ist und Rückstände auf dem Mieterkonto bestehen, dass Vermieterpfandrecht geltend machen kann. Sollten Sie nach Beendigung des Mietverhältnisses keine Rückstände haben, muss die Mietkaution vom Vermieter an den Treuhänder ausgekehrt werden, sollte die Arge die Kaution gezahlt haben, hat die Arge Anspruch.

Genauso ist es auch bei Nebenkosten Guthaben, stammt die Abrechnung aus der Jahr vor Eröffnung der Insolvenz fliesst dies auch die Masse.

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Hallo,

Da generell Neuverbindlichkeiten von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind, könen Sie sich einen Internetanschluss zulegen. Den muss man sowieso aus dem Pfändungsfreien bezahlen. Insofern muss der TH auch nicht gefragt werden. Wo kämen wird denn dahin, wenn man wegen jeder Anschaffung fragen müsste. Dann dürfte er wohl mit seinem Pfändungsfreien auch nicht einkaufen gehen.

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Hallo,

eine Garantie iat eine Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer. Sofern diese Ihnen vom Verkäufer zugesichert worden ist, so haben Sie auch weiterhin einen Anspruch auf die Garantie, sofern diese noch läuft.

Desweiteren haben Sie auch Gewährleistungsrechte. Diesbezüglich sind Sie jedoch in der Beweispflicht, da die umgekehrte Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf nur 6 Monate nach Übereignung der Kaufsache gilt. Mit anderen Worten: Sie müssen beweisen, dass die Kaufsache bereits bei Übereignung mangelhaft war, der Sachmangel somit schon vorher bestanden hat, und nicht jetzt erst entstanden ist.

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§ 89 InsO! Ist dem Schuldner vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Erbschaft oder ein Vermächtins angefallen oder geschieht dies während des Verfahrens, so steht die Annahme oder Ausschlagung dem Schuldner zu.

Wenn Sie den Betrag nicht an den Insolvenzverwwatler abführen oder durch Erbverzicht diese Summe Ihren Gläubigern unterschlagen, verlieren Sie Ihren Anspruch auf Restschuldbefreiung!

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Natürlich, habe ich deine Frage gelesen, du kannst doch selber ein Zeugnis schreiben, für welche Branche hast du gearbeitet, ich habe hier noch ein paar Muster, dann kann ich dir helfen, selber ein Zeugnis zu schreiben

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Hallo!

Ein Arbeitnehmer hat ein Recht darauf, dass in seinem Arbeitszeugnis nicht nur seine fachlichen Qualitäten beurteilt werden, sofern durch das Weglassen anderer Aspekte der Eindruck entsteht, dass er hier nicht den Anforderungen gerecht wurde. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Im konkreten Fall hatte sich der Kläger gegen die Formulierung "fachlich entsprach er den Erwartungen in jeder Hinsicht" in seinem Arbeitszeugnis gewandt und das Streichen des Wortes "fachlich" verlangt. Denn bei der jetzigen Formulierung entstehe der Eindruck, dass er in sonstiger Hinsicht den Erwartungen des Arbeitgebers nicht entsprochen habe.

ES kommt natürlich drauf an, in welcher Branche du gearbeitet hast. Du könntest deinem Chef auch anbieten, dass du selber (wohlwollendes zeugnis schreibst= Du hast in deinem Fall Anspruch auf Zeugnisberichtigungsanspruch. Schreibe es doch selbst und lege es ihm als Vorschlag vor.

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Hallo!

Die Mietzahlung ist die wichtigste Vertragspflicht des Mieters. Deshalb hat es der Gesetzgeber grundsätzlich ermöglicht, einen säumigen Mieter schnell vor die Tür zu setzen. Der Vermieter hat nach Paragraf 543 BGB (Absatz 2 Nr. 3) das „Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund“, und zwar wenn der Mieter...

... für zwei aufeinander folgende Termine die Miete nicht zahlt oder mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete (mehr als eine Monatsmiete) in Verzug ist ... oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, dem Vermieter eine Summe schuldet, die der Miete für zwei Monate entspricht.

Wenn die Miete, wie meist, monatlich zu zahlen ist, droht also bei zwei Monaten Mietrückstand der sofortige Rausschmiss. „Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich, wie der Gesetzgeber ausdrücklich festgelegt hat“, sagt die Düsseldorfer Rechtsanwältin Annette Mertens.

Der Vermieter muss den wichtigen Grund, in diesem Fall den Mietrückstand, in seinem Kündigungsschreiben angeben. Tut er es nicht, ist die Kündigung unwirksam. Doch wie genau muss der Vermieter dabei vorgehen? Eine Zeitlang wurde vor Gerichten darum gestritten, ob die einzelnen Fehlbeträge aufgelistet werden müssen.

In der Regel gilt aber auch Ist ein Mangel da, darf gemindert werden. Ist kein Mangel da, darf nicht gemindert werden. Die Minderung hängt von der Beeinträchtigung des Mangels auf die gesamte Wohnung ab. In einem Kinderzimmer ist der Prozentsatz höher, als in einem unwesentlicheren Raum anzusetzen.

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