Wenn man es über eine Plattform macht, beinhaltet das deren Geschäftsbedingungen. Zu diesen wird dann eine Vereinbarung geschlossen, an die sich beide, Gastgeber und Gast, halten müssen. Bei Kurzzeitvermietungen handelt es sich hier um einen Beherbergungsvertrag und nicht um einen Mietvertrag.

Abhängig davon, wo (also welches Land) du das Zimmer anbietest, und welche Leistungen du erbringst, ist es entweder ein Gewerbe, welches du anmelden müsstest, oder eben nicht. In Deutschland fällt Privatzimmervermietung ohne Zusatzleistungen in der Regel in die private Vermögensverwaltung und ist nicht gewerblich. Wenn Du allerdings hoteltypische Zusatzleistungen erbringst, dann kann dies die Gewerblichkeit zur Folge haben. Im Zweifel kennst Du Dein Vorhaben am Besten und solltest bei den entsprechenden Ämtern anfragen.

Achtung: "Gewerblich" ist nicht ämterübergreifend. Das bedeutet das Bauamt kann bspw. eine solche Nutzung als gewerblich ansehen, obwohl Du für das Gewerbeamt keine Anmeldung vornehmen musst und das Finanzamt kein Gewerbe annimmt. Und umgekehrt. Deutschland ist da etwas kompliziert.

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Drittbuchungen sind bei AirBnB verboten (https://www.airbnb.de/help/article/427/can-i-book-on-behalf-of-a-friend-or-family-member). Der Gastgeber muss Dich in diesem Fall nicht aufnehmen, da es keinen bindenden Beherbergungsvertrag gibt. Er hat keinen Versicherungschutz und müsste die Verantwortung für einen fremden Teenager übernehmen.

Wenn Du bzw. Ihr das tun wollt, dann führt kein weg daran vorbei das mit dem Vermieter vorab zu klären. Ihr könnt Glück haben und es ist ihm egal oder eben nicht. Ihr bewegt Euch auf jedenfall in einem Graubereich, der eher ins Schwarze geht. Es gibt wie gesagt auch Gastgeber, die es machen, es verstößt nur halt gegen die AirBnB-Vorgaben. Schau mal hier:https://community.withairbnb.com/t5/Gastgeben/Minderj%C3%A4hrige-17-wollen-buchen-erlaubt/td-p/8698/page/2

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Nein. Da wirst Du keinen Erfolg haben. Es fehlt die rechtliche Grundlage, auf der Du begründen könntest, dass ein Anrecht auf einen weiblichen Gastgeber besteht. Zumindest hast Du nur geschrieben, dass Du sonst nicht gebucht hättest. Ich gehe aber mal davon aus, dass der/die Gastgeberin dahingehend keinerlei Werbung oder Versprechen geleistet hat, noch Du das als Vereinbarung gesondert fixiert hast. Du hast also folglich nur einen einfachen Beherbergungsvertrag geschlossen und der wurde ja erfüllt.

Es ist im Übrigen kein Beleg, dass er auf Nachrichten reagieren konnte. Meine Frau kann von Ihrem Handy genauso auf Nachrichten zu unserem AirBnB antworten wie ich. Man braucht nur den Login.

Weiterhin ist es so, dass es bei AirBnB sogar Diskriminierungsrichtlinien gibt, die sich auch auf das Geschlecht beziehen. Diese gelten zwar vorrangig für Gastgeber, es würde mich allerdings wundern, wenn Dir AirBnB an der Stelle entgegenkommen würde.

Der einzige Punkt bei der Sache, der möglich wäre, ist es den Gastgeber bei AirBnB zu melden. Da er ggf. falsche Angaben zu seiner Person macht. Dann würde dieser Überprüft und ggf. bestraft. ABER wie zuvor geschrieben, würde es mich wundern, wenn Ihr dafür von AirBnB etwas als Ausgleichsleistung erhaltet, da ihr nun keinen tatsächlichen Schaden dadurch hattet.

Ihr könnt Euch ja mal an den Support wenden und die fragen. Aber macht Euch nicht zu große Erwartungen.

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Das kann man pauschal nicht so behaupten. Betreibt sie nur Vermietung oder bietet sie Zusatz-/Sonderleistungen?

Ohne diverse ins Gewicht fallende Sonderleistungen begründet die reine kurzfristige Vermietung kein Gewerbe und somit eine entsprechende Anmeldung.

Hier in vollem Umfang nachzulesen und gerichtlich auch so entschieden:

https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/kurzfristige-vermietung-vermietungs-oder-gewerbliche-einkuenfte_166_132786.html

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Hallo,

leider fehlt es bei Deiner Frage an vielen Informationen, wie bspw.:

  • Hatte der Vermieter eine Kaution in seiner Anzeige drin?
  • Wann und wie wurdet Ihr in Kenntnis gesetzt etc.?

Bei AirBnB ist der normale Ablauf so, dass ein Disput über das Mediations-Center geklärt wird. Dass heisst, wenn ein Gastgeber bspw. eine Kaution eingestellt hatte, dann hast Du mit Abschluss der Buchung AirBnB das Recht eingeräumt, Dein hinterlegtes Zahlungsmittel im Fall eines Schadens mit der Kautionssumme zu belasten. Stellt also ein Gastgeber einen Schaden fest, dann eröffnet er entsprechend eine Forderung im Mediations-Center und AirBnB wird Dich diesbezüglich kontaktieren und um eine Stellungsnahme bitten. Leider kann ich aus Deiner Frage nicht sehen, ob wir uns in diesem Prozess bewegen.

Zu der Frage, ob AirBnB Schäden übernimmt, so kann ich Dir hierbei nur sagen: "Das kommt darauf an". Ein Gastgeber erhält von AirBnB das Versprechen, dass sie sich im Rahmen der sogenannten Gastgebergarantie um Schäden kümmern, die durch Gäste verursacht wurden. Das bedeutet, dass sie bei nachvollziehbaren Schäden, diese aus Kulanz regulieren werden, aber das betrifft nur die Gastgeberseite. Sollte sich bei der Bewertung des Schadens herausstellen, dass dieser genau einem Gast zuzuordnen ist, werden sie sich im Zweifelsfall diese Gelder vom Gast zurückholen bzw. es zumindest versuchen.

Wie Du siehst, ist das etwas komplizierter und mit Deinen wenigen Angaben nicht abschliessend zu beantworten.

Hast Du den Support schon diesbezüglich kontaktiert?

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Natürlich kannst Du einen Teil von einem Raum anbieten. Es gibt 3 Kategorien auf AirBnB:

  • gesamte Unterkunft
  • Privatzimmer
  • gemeinsames Zimmer

Deine Frage läuft auf die letzte Kategorie hinaus.

Du musst allerdings die Mindestanforderungen für Gastgeber einhalten bzw. bestimmte Dinge immer zur Verfügung stellen:

"Stell eine Grundausstattung bereit: Dazu zählen Toilettenpapier, Seife, Bettwäsche/Bettdecken und mindestens ein Handtuch und Kopfkissen pro gebuchtem Gast."

Natürlich solltest Du ein mögliches Angebot auch korrekt beschreiben, damit es keine Mißverständnisse mit Deinen Gästen gibt, was sie zu erwarten haben.

Ich habe einen Ausführlichen Guide zum Thema Gastgeben verfasst:

https://homesharer.de/gastgeben-auf-airbnb-gastgeberguide/

Die Mindestanforderungen von AirBnB findest Du hier:

https://www.airbnb.de/help/article/576/what-are-airbnb-s-basic-requirements-for-hosts

Viel Erfolg.

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Hallo,

wenn auch etwas spät, hier die Antwort falls jemand die gleiche Frage haben sollte.

Die Kaution auf AirBnB stellt nur eine Einzugsermächtigung durch AirBnB da. Das bedeutet, dass zu keinem Zeitpunkt Dein Konto belastet wird oder ein Barbetrag eingezogen wird. Du erteilst damit nur AirBnB die Vorabgenehmigung Dein Konto mit dem Betrag X zu belasten, sollten Schäden bzw. der Kautionsfall eintreten und das Mediationscenter entscheiden, dass die Forderung des Gastgebers diesbezüglich gerechtfertigt ist.

https://www.airbnb.de/help/article/140/how-does-airbnb-handle-security-deposits

Ich hoffe ich konnte Dir bzw. zukünftigen Fragern damit helfen.

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Hallo Wully,

um es kurz zu halten: Nein, man muss sich nicht mit Facebook & Co dort anmelden. Es reichen einfache Verifizierungen im Rahmen des need-to-know. Regelmäßig habe ich Gästeanfragen mit sehr wenig Verifizierungen oder Informationen.

Der Grund für 1-5 sollte relativ klar sein, oder? Als Gastgeber auf AirBnB gibt es auch sehr viele Homesharer, die Dich in Ihre Wohnungen lassen. Würdest Du "Snoopy" ohne jegliche Angaben wer er/sie/es ist bei Dir begrüßen wollen? Zahlungen sollte man ja auch irgendwie durchführen können.

Was allerdings nicht stimmt, ist der Profilbildzwang:

https://www.airbnb.de/help/article/2157/why-can-t-i-see-a-guest-s-profile-photo

Es ist aber von Vorteil, da ein Gastgeber ja auch eine Buchung ablehnen kann und dies auch tut, wenn er/sie sich unwohl fühlt, weil nicht zu sehen ist wer da kommt.

Ich bin selbst Gastgeber und kann AirBnB nur empfehlen. Dennoch gibt es ein paar Dinge zu beachten, damit man nicht ins Klo greift (was auch bei einem Hotel mal passieren kann). Ich verfasse dazu gerade einen Artikel auf meinem Blog, um Gästen zu helfen. Sobald der fertig ist, füge ich noch den Link bei.

Hier vorab die wichtigsten Tipps:

Setze den Filter auf Superhost. Das filtert schon mal ganz gut. UND lies die Beschreibung richtig durch.

Hoffe, ich konnte Dir helfen.

VG

Dominic

@homesharer.de

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Zwar etwas ältere Frage, aber mir scheint es fehlte die korrekte Anwort (oder ich hab dir Frage falsch verstanden).

Falls wir hier über eine Buchung über AirBnB reden, dann ist die Sache bereits eindeutig geregelt. Wer über AirBnB bucht akzeptiert auch die AGBs von AirBnB. Darin steht explizit, das Drittbuchungen verboten sind und alle Gäste auch in der Buchung aufgeführt sein müssen (nicht namentlich aber in der Anzahl). Durch das Verbot der Drittbuchung ist auch automatisch gegeben, dass der Buchende auch der Übernachtende sein muss.

https://www.airbnb.de/third-party-booking

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Du kannst ein Ticket im Mediationscenter auf der AirBnB-Seite aufmachen.

Dort legst Du die höhe Deiner Forderung fest und begründest diese. Im ersten Schritt geht das dann an Deine Gastgeberin. Stimmt diese zu, dann wird Airbnb das Geld an Dich anweisen. Sie belasten dazu beispielsweise die nächste Buchung des Gastgebers oder eben dessen Konto.

Stimmt sie NICHT zu, dann kannst Du einen Airbnb-Mitarbeiter hinzuholen. Der schaut sich den Fall bzw. den Mailverkehr etc. und so dann an und entscheidet oder macht einen Vorschlag, wie man sich einigen kann.

Wie die Chancen sind, dass ist von Fall zu Fall unterschiedlich und hängt von vielen Faktoren ab.

Vermeide nur Deine Bewertung als Druckmittel einzusetzen, weil das eher dann gegen Dich im Mediationsprozess sprechen könnte.

https://www.airbnb.de/help/article/767/what-is-the-resolution-center

https://www.airbnb.de/help/article/1419/how-do-i-request-a-refund-from-my-host-for-a-problem-i-encountered-at-their-place

Viel Erfolg

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Schadensersatz wird schwierig, da es wie bereits zuvor beschrieben in den AGBs geregelt ist.

Allerdings würde ich an Deiner Stelle mal den AirBnB-Support kontaktieren. Die sind meist hilfsbereit und können teilweise für Ersatz sorgen oder bieten ggf. sogar die Übernahme von Mehrkosten an (nicht die Regel aber passiert schon mal auf Kulanzbasis).

AirBnB-Support: +49 30 30 80 83 80

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Ich habe gerade ein Blogprojekt für Gastgeber gestartet und für den Prozess des Gastgeberwerdens ein paar Checklisten erstellt. Vielleicht helfen die ja weiter:

https://homesharer.de/gastgeber-werden-die-einsteiger-checkliste/

Ansonsten gerne auch direkt Fragen an mich stellen.

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Leider geben die jeweiligen Gastgeber die Kategorien selbst ein. Das heisst, wenn diese absichtlich oder unabsichtlich falsche Angaben vornehmen, dann wird das in der Suche leider so angezeigt. Da es sich um eine Amerikanische Plattform handelt kommen dann noch Übersetzungsfehler hinzu. So rechnen Amerikaner bei einer Wohnung nicht nach Wohnräumen, sondern Schlafzimmern. Eine 5 Zimmer-Wohnung kann dann plötzlich als 2 Zimmer angezeigt werden, weil ein Europäer ja nur die tatsächlichen Schlafzimmer anklickt.

Das System ist leider nicht perfekt

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Eins vorab, Du verstößt gegen das Gesetz und gegen die AGBs.

Was kann also schlimmstenfalls passieren?

Du könntest angezeigt werden. Was Dich anscheinend nicht sonderlich tangiert.

Aber es gibt etwas, was Dich tangieren sollte:

Wenn Du irgendwo anreist und der Vermieter dann feststellt, dass Du nicht volljährig bist, dann kann er Dir die Beherbergung verweigern. Du stehst dann auf der Strasse. Er/sie ist nämlich nicht verpflichtet die Aufsicht bzw. Verantwortung für einen Minderjährigen zu übernehmen. Da Du gegen die AGBs wissentlich verstoßen hättest, wär dann in der Regel auch die Kohle futsch.

Wenn Deine Mutter doch eh einverstanden ist, dann ruf den AirBnB-Support an, frag wie die Du das Konto umstellen kannst, damit es konform ist und lass Dir von Deiner Mutter eine Einwilligungserklärung ausstellen. Mit dem neuen Konto meldest Du Dich dann bei Gastgebern, sagst was Sache ist und schickst auf Verlangen die Einverständniserklärung. Dann ist alles offiziell und man vermeidet es in einer fremden Stadt nachts auf der Straße zu sitzen.

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Was er sagt, stimmt. Das Bewertungssystem belohnt fast nur 5 Sterne Bewertungen auf Gastgeberseite. Je nachdem wieviele Bewertungen ein Gastgeber erhält, kann eine schlechtere Bewertung schon den Schnitt maßgeblich beeinflussen. Und ja, da die Grenze für den Superhost bei 4,8 liegt, kannst Du Dir ja ungefähr denken, dass der Schnitt selbst mit haufenweise 4-Sterne-Bewertungen (was ja auch schon gut ist) nicht erreicht werden kann.

Allerdings ist es so, dass hierbei nur "das Gesamtreiseerlebnis" reinspielt. Du kannst durchaus in den einzelnen Kategorien Abzüge geben, die dann auch für zukünftige Gäste in der Übersicht sichtbar sind. Wenn Du zufrieden warst, und Dich nur die Sauberkeit gestört hat, dann gib Gesamt 5 Sterne und zieh was bei der Sauberkeit ab. Schreib ihm am Besten im persönlichen Teil der Bewertung was er verbessern sollte. Es sei denn Du warst generell unzufrieden, dann würde ich es in die Gesamtbewertung sowie in den öffentlichen Teil schreiben.

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Ich habe mich mit diesem Thema auch schon einmal beschäftigt.

Vorab Du wirst hier in einem Frageportal keine Antwort bekommen, die Dir hinreichende Informationen für ein solches Investitionsvorhaben liefert.

Ich würde so vorgehen:

  1. Beim örtlichen Bauamt mal an der Infostelle unverbindlich anfragen, unter welchen Grundvoraussetzungen Dein vorhaben genehmigungsfähig wäre. Dabei würde ich nicht drum herum reden, sondern explizit sagen WAS ich vorhabe.
  2. Sofern 1. von Erfolg gekrönt war, würde ich bei der Gewerbeaufsicht nachfrage ob und welche Bedingungen diese als Auflagen hätten bzw. ab welcher Größenordnung. 1 Container mag kein Problem sein, ein paar mehr können das schon.
  3. Würde ich mich erstmal umschauen, ob ich ein Grundstück dazu Pachten kann, anstatt gleich auf's Ganze zu gehen.

Ich setze mal voraus, dass Du den Markt entsprechend analysiert hast, ob dort überhaupt die Nachfrage zu einem deckenden Preis besteht.

AirBnB freut sich über die besonderen Unterkünfte. Entscheidend ist aber die Genehmigung und die Annahme durch Gäste.

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Vorsicht! Alleine die Zustimmung des Vermieters kann im Einzelfall nicht ausreichen.

Folgende Punkte sind zu beachten:

  1. Es bedarf immer der schriftlichen Einwilligung des Vermieters und zwar explizit zur kurzzeitigen Untervermietung mit dem Zweck der Fremdenbeherbergung. Eine normale, allgemeine Untervermietungerlaubnis reicht nicht aus.
  2. Gibt es in einigen Deutschen Städten sogenannte Zweckentfremdungssatzungen, die das unter Strafe stellen.
  3. Handelt es sich bei der vollständigen Nutzung als Ferienimmobilie im Zweifel um eine genehmigungspflichtige Umnutzung. Hier sollte bei lokalen Bauamt zwingend nachgefragt werden.

Bevor ich also Verträge eingehen würde, wäre mein erster Schritt dies wirklich sattelfest zu machen und bei größerem Umfang eine Rechtsberatung (das hier ist keine) in Betracht zu ziehen. Sonst hast Du plötzlich einen Haufen Wohnungen für die Du zahlen musst und keine Gegenfinanzierung.

Im Übrigen ist je nach Umfang zu klären, ob es nicht doch ein Gewerbe ist. Es gibt zwar eine Bagatellgrenze (um die 8Betten) aber ansonsten besteht erstmal eine Anzeigepflicht. Daraufhin prüft dann das Gewerbeamt ob es sich um ein Gewerbe handelt oder eben nicht.

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