Wenn man es über eine Plattform macht, beinhaltet das deren Geschäftsbedingungen. Zu diesen wird dann eine Vereinbarung geschlossen, an die sich beide, Gastgeber und Gast, halten müssen. Bei Kurzzeitvermietungen handelt es sich hier um einen Beherbergungsvertrag und nicht um einen Mietvertrag.
Abhängig davon, wo (also welches Land) du das Zimmer anbietest, und welche Leistungen du erbringst, ist es entweder ein Gewerbe, welches du anmelden müsstest, oder eben nicht. In Deutschland fällt Privatzimmervermietung ohne Zusatzleistungen in der Regel in die private Vermögensverwaltung und ist nicht gewerblich. Wenn Du allerdings hoteltypische Zusatzleistungen erbringst, dann kann dies die Gewerblichkeit zur Folge haben. Im Zweifel kennst Du Dein Vorhaben am Besten und solltest bei den entsprechenden Ämtern anfragen.
Achtung: "Gewerblich" ist nicht ämterübergreifend. Das bedeutet das Bauamt kann bspw. eine solche Nutzung als gewerblich ansehen, obwohl Du für das Gewerbeamt keine Anmeldung vornehmen musst und das Finanzamt kein Gewerbe annimmt. Und umgekehrt. Deutschland ist da etwas kompliziert.