Die gemachten Angaben stimmen leider nur zum Teil.

Richtig ist, dass der gesamte E-Schrott (dazu zählen die Kühlschränke, Waschmaschinen, Toaster, TV, PC, ...) seit 2006 dem ElektroG unterliegt. Und dort ist geregelt, wer den E-Schrott sammeln darf. (unabhängig ob das gefährlicher Abfall wie die Kühlschränke mit FCKW/Pentan oder ungefährlicher wie die Maus vom PC).

Und das sind die nur Kommunen oder Sammelsysteme von Herstellern. Händler (wie Media/Saturn/Expert) müssen die Großgeräte nur zurücknehmen, wenn man bei denen ein Gerät der gleichen Art kauft.

Die kleinen "fliegenden" Schrotthändler dürfen den E-Schrott gar nicht mitnehmen. Wenn die jemand anzeigt oder bei einer Kontrolle drohen denen deftige Strafen.

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