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Ja
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Wenn du sie berührt hast und es herunter gefallen ist bist du schuld und wenn es unabsichtlich wahr übernimmt das immer die versicherrung
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Erstmal muss man unterscheiden ob du als jugendlicher oder erwachsener bestraft wirst das hängt von deiner reife bzw. Lebensumstände ab und vorallem den richter in den meisten fällen gehen die nach jugendrecht bis 21 und da mach dir keinen kopf ich kenne es von vielen Freunden großes gelaber von denen aber nichts dahinter, zeig einfach reuhe und ich kann dir sagen da passiert nicht viel nur das du den schaden zahlen musst und paar sozialstunden eiso nach meiner erfahrung nichtmal arrest. Eiso denk morgen an mich wenn du dein urteil hörst und lach aber nur (innerlich) nicht vor dem richter 😂😂😂