Hallo, also mir sind keine gesetzlich geregelten Verjährungsfristen von Dienstleistungen bekannt...!?!? Die Verjährungsfristen von Rechnungen aufzuzählen bringt uns hier nicht weiter, die findest du überall, das ist kein Ding.... Es kommt in der Praxis sicher nur sehr selten bis gar nicht vor, dass jemand seine Dienstleistung nicht in Rechnung stellen will! Ich denke, dass es hierbei auch entscheidend sein wird, ob dein Vertragspartner auch selbstständig tätig ist oder ob er vor dem Gesetz als "Endverbraucher" (Privatmann) gilt ! Privatpersonen sind weitesgehend geschützt, da laufen die Fristen (sofern es sie denn gibt) sicher viel schneller ab ! Bei Mietern fällt mir so ein Beispiel ein, der Vermieter muss glaub ich innerhalb von 12 Monaten nach einem Jahresabschluss die Nebenkostenabrechnung auf die Reihe kriegen, sonst ist das gegessen , später kann er nichts mehr geltend machen ... Ob die Antwort jetzt viel hilft, weiss ich auch nicht , aber mehr weiss ich dazu nicht...
wenn diese frage "echt" ist, dann kündige lieber in der firma, sonst kommen garantiert bald die nächsten fragen , bis der jahresabschluss fertig ist :-))))
deine frage kann man kaum "korrekt" beantworten ....ist alles immer verhandlungssache , sage ihnen deinen gehaltswunsch , ich würde eher hoch ran gehen , runter handeln kannste dich ja immer noch lassen ! tendenziell würde ich sagen, dass du in einer it firma mehr verdienen kannst als in einer metallfirma !
sorry, das sind wirklich etwas viele fragen auf einmal ...du brauchst hier , schätze ich minimum 10 stunden nachhilfe ! aktiv und passivkonten müssen gleichermaßen abgeschlossen werden , aus dem saldo eines kontos ergibt sich ein sogenannter schlussbestand (links oder rechts , kann unterschiedlich sein) den schlussbestand eines jeden kontos buchst du an das schlussbilanzkonto - wenn du das für alle konten gemacht hast , muss jedes konto in sich (also linke und rechte seite ) stimmen, das heisst alle beträge links müssen die gleiche summe haben wie alle beträge rechts auf einem konto ! wenn du nur einen anfangsbestand auf einem konto hast und sonst nix, also keine weitere buchung, dann ist die summe des anfangbestandes auch der schlussbestand - den du dann buchen musst ! wenn der "AB" links steht , dann kommt der "SB" auf die rechte seite und gleichzeitig auf die linke seite im schlussbilanzkonto - in dieser form musst du alle aktiv und passivkonten abschließen - die differenz einer seite (links oder rechts) ist der "Schlussbestand" und kommt dann auf diese seite als buchung und gleichzeitig auf die jeweils andere seite im schlussbilanzkonto - da du immer auf zwei seiten gleichzeitig buchen musst , niemals nur auf eine !!!!! (das ist ganz wichtig - die waage muss immer stimmen, bei jeder buchung und auch bei jedem konto am ende eines jahres!!!) aus diesen ganzen schlussbuchungen ergibt sich dann am ende auf dem schlussbilanzkonto auch entweder links oder rechts eine differenz - diese ist dann der gewinn oder verlust (erfolg) eines jahres - diese differenz buchst du dann im schlusbilanzkonto auf die fehlende seite und gleichzeitig dann auf die andere seite im eigenkapitalkonto und schon hast du das schlussbilanzkonto auch abgeschlossen !!! bei einem gewinn erhöht sich dein eigenkapital und bei einem verlust verminderst du dein eigenkapital insgesamt !
ist schwer zu verstehen , ich weiss.....aber wenn du es 1 x verstanden hast - kannst du es "immer" !!! (ist wie mit englisch oder deutsch lernen...... :-))) viel glück und gruesse aus sachsen anhalt bei -14 grad !
Mit diesen kurzen Angaben kann der Buchungssatz nur lauten : Forderungen an Erlöse 2.360 ! Weiter brauchst Du da nix "rauslesen" und auch nix "reindichten" wegen Steuer oder so.....Wahrscheinlich buchst Du noch gar nicht brutto oder netto so wie ich die "schmalen" Angaben verstehe...!?!? Das "direkte" Lesen eines Buchungssatzes kann man kaum lernen, du musst das Buchen an sich lernen und verstehen !!!!
Bank 404.600 im Soll an Warenausgang (das Konto kann bei Dir auch anders heissen) 340.000 im Haben und Umsatzsteuer 64.600 auch im Haben !
Eine "Rechnungslegung" erfolgt immer "nach" einer Bestellung bzw. "nach" einer Lieferung ! Mit der Rechnungslegung wird dem, der etwas bestellt hat bzw. dem der etwas geliefert bekommen hat mitgeteilt, was er für die Sache zu bezahlen hat, die er bestellt, bzw. geliefert bekommen hat!
Ein anderes Wort für Rechnungslegung ist Fakturierung - zwei Worte für die gleiche Sache! Eine Rechnungslegung ist auch nichts anderes wie eine "Rechnung schreiben" !
Und das ist nicht nur in Österreich so , sondern auch in Deutschland oder anderen Ländern !
In Rechnungen müssen gewisse Angaben enthalten sein, wie z.B. Adresse Rechnungsempfänger / Warenempfänger (kann abweichend sein) , Artikel , Menge, Preis , Währung , Steuersatz (Mehrwertsteuer) .....und noch einiges mehr !
Ich hoffe, das hilft etwas .....Gruesse aus Sachsen Anhalt
Hallo,
mein Vorgänger hat das gut erklärt, du musst nur wissen (lernen) den Unterschied zwischen Aktiv- und Passivkonten, wobei es viel mehr Aktiv als Passivkonten gibt!!!
Bei Aktivkonten kommen Zugänge ins Soll und Abgänge ins Haben ! Strom und Bank sind beides Aktivkonten Der Stromverbrauch nimmt zu also Soll und das Bankguthaben wird weniger also Haben !
Jede Buchung die du machst, muss "in sich" stimmen, kannst Dich also immer selbst kontrollieren ! Du musst bei jedem Vorgang genauso viel Geld links (Soll) wie auch rechts (Haben) verbuchen - die Waage muss immer stimmen , diesen Grundsatz musst du Dir merken !!!
Viel Glück !