Antwort
Hallo, natürlich würde ich es bei Nachbarn immer zuerst mit Diplomatie versuchen, jedoch besteht eine Duldungspflicht nur für die Dinge die nicht vermeidbar sind und auch nur in einem annehmbaren Rahmen eine Störung verursachen. Wenn also keine andere Möglichkeit besteht den Schnee an einem anderen Ort abzulegen, erst dann könnte man über eine Duldungspflicht nachdenken. In keinem Fall würde ich es jedoch dulden das Schnee an meine Hauswand gelangt. Sollte dort ein Feuchtigkeitsschaden entstehen könnte es kompliziert werden.