Schreib doch genau das. Wenn du das Buch gelesen, und nichts dabei empfunden hast, ist es dein Recht, dass auch zu schreiben. Wichtig dabei ist jedoch, zu begründen, warum dir das Buch nicht zugesagt hat. Mach dir das Leben nicht zu einfach, indem du andere für dich arbeiten lässt, dass kommt erst später.

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Kommt immer auf das Land bzw Bundesland und dem jeweiligen Jugendschutzgesetz drauf an. In Oberösterreich zB darfst du selbst mit Begleitung nicht ins Kino, wenn der Film ab 16 ist und du keinen Ausweis mithast. Hierbei liegt es in der Verantwortung des Erziehungsberechtigt, ob er für dich lügt und behauptet, dass du bereits 16 wärst, und ob diese Lüge vom Inhaber des jeweiligen Kinos abgenommen wird. Grundsätzlich wirst du aber ohne Ausweis nicht rein kommen, habe selbst n Jahr im Kino gearbeitet, und für Filme ab 16 Jahre durfte ich niemanden ohne gültigen Ausweis rein lassen, selbst wenn der Vater / Mutter / Tante / Onkel mit ist. Schließlich muss ich dann beweisen, dass der Erziehungsberechtigte gelogen hat, und dann steht es Aussage gegen Aussage und vor Gericht wird das ein langwieriger Prozess. Informier dich am besten beim zuständigen Kino, ob sie dich reinlassen, wenn dein Vater mitgeht. Wie gesagt, die deutsche Rechtslage kann sich unterscheiden, aber nicht gravierend. Liebe Grüße!

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