Annahme:

Man wäre nebenberuflich selbstständig. Dem Kunden wird eine Rechnung für eine Dienstleistung gestellt. Auf dieser Rechnung ... sind die Fahrtkosten ebenfalls mit ausgewiesen.

Dienstleistung xy 500 eur

Fahrtkosten 0,30 x 200 km (60 eur)

Zählen die Fahrtkosten dann zum Umsatz ?!

Sind diese Fahrtkosten dann nicht mehr gewinnmindernd ?

Oder was sind das dann für Augaben ?

Denn die 30 cent sind ja tatsächlich auch anschließend "weg" für Kraftstoff und Verschleiß.

Sonst muss man den Mehrumsatz versteuern obwohl es ja tatsächlich Kosten sind ?