Antwort
Stütz ihn mit einer Halskrause oder ähnliches und dann auf zum Arzt.
Stütz ihn mit einer Halskrause oder ähnliches und dann auf zum Arzt.
Nur wenn die-/derjenige nachweislich selbstmordgefähret ist oder die Absicht nachweislich angekündigt hat. In diesem Fall kann man einen richterlichen Beschluss erwirken. Führt erstmal zu 14 Tage Einweisung soweit ich weiß.