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Liebe User,
USK16 und USK18 sind keine Entscheidungssache der Eltern. Laut JuSchG machen sich Personen straffbar, die dies jüngeren Personen (unter 16 bei USK16 bzw. unter 18 bei USK18) anbieten, überlassen oder sonst zugänglich machen. Was man nicht weiß, macht niemanden heiß, jedoch schützt es auch nicht bei bekannt werden vor Strafe ;) Liebe Grüße