Antwort
Die beschriebenen ungarischen Händlerkennzeichen, mit I- beginnend und zwei Ziffern gefolgt von zwei Buchstaben und der Jahreszahl, sind in der Regel auf maximal ein Jahr befristet herausgegeben. ABER: sie sind nur für in Ungarn außer Betrieb gesetzte oder noch nicht zugelassene bzw. sonstige abgemeldete Fahrzeuge (mit ehem. ungarischer Zulassung) gültig. Hier greift das jeweils nationale Zulassungsrecht des Aussteller-Staates. Man kann damit ein ungarisches Kfz ausführen und international nutzen, jedoch muss es zwingend ein ehemals in Ungarn zugelassenes Fzg. sein. In D sieht man diese Kennzeichen auch oft an in D stillgelegten Kfz, was aber regelmäßig ein Kennzeichenmissbrauch und Verstoß gegen die Pflichtversicherung ist.