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HelplessHelp07

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DarkDragon91
03.03.2022, 15:05
Spätere Bestrafung wegen Flucht aus U-Haft?

Hallo,

das ist nur ne Neugiersfrage und in dieser nehmen wir mal das worst case Szenario an. Ich habe nichts gemacht ^^

Nehmen wir mal an, ich werde unschuldig wegen Schweren Raub oder irgendwas beschuldigt, wegen dem ich in U-Haft gesteckt werde und nehmen wir mal an, ich schaffe es tatsächlich von dort zu fliehen und bis zur Verhandlung unterzutauchen.

Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich dann zur Verhandlung gehe - muss ich die "freien Tage" dann nachträglich absitzen oder wie wird das geregelt? Gabs sowas schon mal? :D

Vielen dank.

...zum Beitrag
Antwort
von HelplessHelp07
03.03.2022, 15:07

Moin,

Wenn die Gründe einer U-Haft nicht mehr vorliegen, also weil du dann doch laut Beweisen unschuldig bist, dann kannst du nichts mehr Absitzen können, weil die U-Haft Gründe ja verfallen sind

Gruß

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