Ich beanstande an dem Gutachten, dass ausdrücklich der Professor Dr. XXX von der Berufsgenossenschaft als Gutachter benannt wurde, die Begutachtung aber nur durch einen Assistenzarzt alleine durchgeführt wurde. Muss ich das wirklich akzeptieren?

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Wenn sich die Richterin erst mal nicht sicher ist, ob das Schreiben in dem sich der "Bevollmächtigte" selbst ermächtigt, weil die beiden anderen das Schreiben unterzeichnet haben, in dem es eigentlich um ganz was anderes ging, machst du erstmal gar nichts! Zu dem vorsorglichen Widerruf hat uns der Anwalt geraten, damit der "Bevollmächtigte" nichts mehr alleine entscheiden kann.

Meine Internetrecherchen haben ergeben, dass für die Vollmacht keine besondere Form vorgeschrieben ist. Es ist Auslegungssache, wie die Richterin auch meinte. Gerade deswegen wollte ich mit dem Widerruf auf der sicheren Seite sein.

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Hallo, so einfach ist die Sache nicht! Gestern war Verhandlung. Die Richterin war sich nicht sicher, ob die Vollmacht rechtswirksam ist. Es ist kaum zu glauben! Die Vollmacht wird damit begründet dass die beiden anderen Erben ein Schreiben unterschrieben haben, in dem der "Bevollmächtigte" in einem Schreiben an die Stadt wegen der Aufforderung an die Erbengemeinschaft, die Hecke um das Haus zurückzuschneiden, selbst schreibt: "Diese werden zukünftig durch Herrn xxxx vertreten." Die Richterin glaubt sogar, dass auch der von ihm abgeschlossene und nur von ihm und dem Mieter unterschriebene Mietvertrag über 20 Jahre gültig ist. Das wird von uns bestritten.

Unser Anwalt meinte, deswegen vorsorglich widerrufen. weil er von uns beiden nicht anerkannt wird, ebenso wie die angebliche Vollmacht. Die Verhandlung wurde vertagt und wird schriftlich weitergeführt. Ein Urteil ist Anfang April zu erwarten.

Hauptsächlich ging es um die Wohnungsbesichtigung, weil der "Bevollmächtigte" umfangreich renoviert hatte, neben dem erhaltenen noch eine Unmenge Geld dafür verlangt, aber mit Absprache mit dem Mieter niemand die Wohnung besichtigen darf.

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Mein Sohn und ich sind eine Erbengemeinschaft. Das Haus gehört der Erbengemeinschaft "zur gesamten Hand" Im Moment sind wir leider gleichberechtigt.

Mein Sohn hatte mal ein Schreiben an die Stadt aufgesetzt, dass er mich in Zukunft vertritt. Da ging es um die Aufforderung der Stadtverwaltung die Hecke zuzuschneiden und weiterhin zu pflegen, weil sie zu weit in den Gehweg ragte. Ich hatte dieses Schreiben mit unterschrieben und das wird jetzt benutzt und als Vertretungsvollmacht benutzt.

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