http://extreme.pcgameshardware.de/

Die können dir deutlich besser helfen ;)

Und dein PC wird deutlich mehr Leistung haben, jedoch ist ein i7 für´s Gaming vollkommen unnötig. Einen Xeon hättest du noch nehmen können, aber ein i5 hätte locker gereicht.

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Dann wurde der Player inkorrekt installiert!

Kann mehrer Gründe haben, aber diese herauszufinden, ohne an deinem PC zu sitzen, ist mehr als schwierig. Am besten wendest du dich an ein professionelles PC-Forum.

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Ungerechtigkeit - Nachschreibetermin Schulklausur

Guten Abend, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, Folgendes ist passiert: Ich habe krankheitsbedingt nicht an einer Klassenarbeit in dem Schulfach "Gestaltungs- und Medientechnik" teilnehmen können, nach längerem Prozedere mit dem Fachbereichslehrer, hat er sich gezwungener Maßen dazu bereit erklärt mich nachschreiben zu lassen. Wohlgemerkt, habe ich die sogenannte "3 Tages Frist" eingehalten, in der ich ein Attest abgeben muss. Nun ist es so, dass meine Klassenkameraden für die "normale Klausur" 2-3 Schulstunden Zeit hatten, er mir aber für meine "fast" identische "Nachschreibeklausur" nur 1 Schulstunde gab. Da ich die "originale Klausur" kenne, kann ich auch sagen, dass er zusätzlich Fragen, die ursprünglich z.B.: Zähle einen bekannten Mann der Semiotik auf, zu 3 Männern, die ich aufzählen soll umgeändert wurden, wobei die Punktzahl für die Fragen die Selbe blieb. Anderes Beispiel ist, dass meine Mitschüler 1 Beispiel, zu einem genannten Sachverhalt geben sollten und ich ( ich zitiere ) "3 Beispiel", also er veränderte nur die Anzahl und machte sich noch nicht mal die Mühe die Wörter dahinter an die Anzahl anzupassen. So zog es sich durch die ganze Klausur. Letztendlich war in dem angegeben Zeitrahmen von einer Schulstunde, die genannte Klausur nicht zu bewältigen, generell ist 45 Minuten recht untypisch für eine Arbeit in der Oberstufe. Der Lehrer ist bei mehreren Klassen auch schon bekannt, sogenannte "Symphatie Noten" zu geben (Man muss dazu sagen, "Gestaltungs- und Medientechnik" ist ähnlich wie Kunst und bereitet somit auch eine Lücke für ungerechte Bewertungen). Meine Frage jetzt an euch, ich gehe auf ein privates berufliches Gymnasium, ist dies rechtens wie der Lehrer handelt, dass er mir weniger Zeit gibt für die Nachschreibeklausur, trotz vermehrten Inhaltes geben kann und soll ich Beschwerde bei der Schulleitung gegen diesen Lehrer einreichen (wäre dabei auch nicht alleine, so einige Schüler haben Probleme mit ihm)? Ich finde sein Verhalten grenzt schon fast an Mobbing. Ich sehe nicht ein, dass ich so ungerecht behandelt werde, ich hoffe ihr teilt meine Einstellung zu diesem Thema. Vielen Dank für eure Antworten :)

Lg

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Dies gilt alles für Hessen, welches Bundesland du besuchst weiß ich leider nicht

Kommst du mit einem Attest, kann dir grundsätzlich niemand verbieten, einen Leistungsnachweis nachzureichen. Sprich: Nachschreibetermin.

Der Zeitpunkt muss innerhalb von den normalen Schultagen erfolgen (Mo-Fr, wenn Sa unterrichtet wird, geht auch Sa), die Uhrzeit ist egal, die muss aber ausreichend Zeit gegeben werden, wenn du nicht aus eigenem Verschulden Zeit versäumst. Wenn du also pünktlich da bist, musst du die Standardzeit bekommen, in Hessen 90 min für Klausuren. Wenn der Lehrer meint, er müsse 10 min. zu spät kommen, darf er die Zeit nicht abziehen.

Deine Kollegen hatten 2 Stunden Zeit, diese Zeit musst du min. auch bekommen. Wenn der Lehrer keine Einsicht zeigt, geh zur Schulleitung, wenn die keine Einsicht haben, besuche die nächste Schulaufsichtsbehörde bzw. beschwere dich. Die sind stets hilfsbereit nach meinen Erfahrungen (bin selber Schüler) und wenn notfalls falsch liegst reißen sie dir nicht den Kopf ab. Aber die wissen auf jeden Fall bescheid und helfen dir auch, wenn du im Recht bist. In Hessen wärst du es, weil die Zeit zu knapp bemessen war.

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Meinst du jetzt Windows 7? Ein Windows 2007 ist mir nicht bekannt.

Wenn es Win7 ist, so machst du eine Rechtsklick auf eine Datei. Im Menü, dass sich dann öffnet gibt es den Punkt "Freigeben für". Dort wählst du deinen Benutzer aus. Solltet ihr euch einen Benutzeraccount teilen, wird es schwer. Wirklich sicher bekommst du dass dann nur noch mit eine extra Software hin, da kann ich dir aber nicht helfen. Meinst du jetzt Windows 7? Ein Windows 2007 ist mir nicht bekannt.

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Media Markt darf genau den Betrag abbuchen, der auf dem Kassenbon steht. Wenn der Preis zu hoch ist, ist das dein Problem, vorher die Preise vergleichen. Ist immer so, dass ein Händler teurer ist, als der Nächste, deshalb kannst du nichts machen, außer weiterverkaufen (800€ wurden schon erwähnt) oder versuchen den Artikel zurückzugeben. Du hast ihn geöffnet? Schau mal unten auf dem Bon nach, da stehen meistens die Rückgabebedingungen. (Oder auf der Rückseite des Bons) Wenn du diese erfüllst, geb sie zurück, damit hast du gute Chancen. Dann musst du noch abwarten, ob du ein besserer Angebot findest. Ansonsten musst du hoffen, dass MM sich kulant zeigt und das Ding dennoch zurücknimmt.

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Auch die Wegnahme von Gegenständen ist als erzieherische Maßnahme ausdrücklich zulässig, wenn sie zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs erforderlich ist (§ 53 Abs. 2 SchulG). Eine prophylaktische Wegnahme von Gegenständen ist nicht zulässig. Die Störung muss entweder bereits eingetreten sein oder unmittelbar bevorstehen und auf andere Weise nicht zu beseitigen sein (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit).

heißt im klartext: vorbeugend, kann und darf dir ein lehrer keine gegenstände entwenden. da er nicht in die zukunft sehen kann und somit auch nicht weiß, ob du im laufe der nächsten woche, des nächsten jahres oder des nächsten tages erneut eine störung des unterrichts mit dem beschlagnahmten gegenstand verursachen würdest, hat er keinerlei rechte dein handy einzubehalten und würde sich damit sogar in gewisser weise strafbar machen!

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Auch die Wegnahme von Gegenständen ist als erzieherische Maßnahme ausdrücklich zulässig, wenn sie zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs erforderlich ist (§ 53 Abs. 2 SchulG). Eine prophylaktische Wegnahme von Gegenständen ist nicht zulässig. Die Störung muss entweder bereits eingetreten sein oder unmittelbar bevorstehen und auf andere Weise nicht zu beseitigen sein (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit).

heißt im klartext: vorbeugend, kann und darf dir ein lehrer keine gegenstände entwenden. da er nicht in die zukunft sehen kann und somit auch nicht weiß, ob du im laufe der nächsten woche, des nächsten jahres oder des nächsten tages erneut eine störung des unterrichts mit dem beschlagnahmten gegenstand verursachen würdest, hat er keinerlei rechte dein handy einzubehalten und würde sich damit sogar in gewisser weise strafbar machen!

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