Dies gilt alles für Hessen, welches Bundesland du besuchst weiß ich leider nicht
Kommst du mit einem Attest, kann dir grundsätzlich niemand verbieten, einen Leistungsnachweis nachzureichen. Sprich: Nachschreibetermin.
Der Zeitpunkt muss innerhalb von den normalen Schultagen erfolgen (Mo-Fr, wenn Sa unterrichtet wird, geht auch Sa), die Uhrzeit ist egal, die muss aber ausreichend Zeit gegeben werden, wenn du nicht aus eigenem Verschulden Zeit versäumst. Wenn du also pünktlich da bist, musst du die Standardzeit bekommen, in Hessen 90 min für Klausuren. Wenn der Lehrer meint, er müsse 10 min. zu spät kommen, darf er die Zeit nicht abziehen.
Deine Kollegen hatten 2 Stunden Zeit, diese Zeit musst du min. auch bekommen. Wenn der Lehrer keine Einsicht zeigt, geh zur Schulleitung, wenn die keine Einsicht haben, besuche die nächste Schulaufsichtsbehörde bzw. beschwere dich. Die sind stets hilfsbereit nach meinen Erfahrungen (bin selber Schüler) und wenn notfalls falsch liegst reißen sie dir nicht den Kopf ab. Aber die wissen auf jeden Fall bescheid und helfen dir auch, wenn du im Recht bist. In Hessen wärst du es, weil die Zeit zu knapp bemessen war.