Zu meiner Antwort auf Isomattes Beitrag solle es heißen: Dann bekäme ich lt.deinem Beispiel nur ca.25 Euro plus die Aufstockung von 160 Euro bei einem 400€ Job?

Sorry,bin mit Handy in Inet.

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Zu meiner Antwort auf Isomattes Beitrag solle es heißen: 

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Isomatte: Das Kilometer Geld soll nicht zwischen Wohnort und Arbeitsstätte abgerechnet werden (obwohl das ja noch dazukommen würde), was ich meinte sind die 40km  am Tag die ichmit meinem Auto von Kunde zu Kunde fahre um dort die Post einzusammeln. 

Das waren ca.80 Euro Monat (je Monat werde ich nur jeweils 2 Wochen eingesetzt). 

Dann bekäme ich lt.deinem Beispiel nur ca.45 Euro plus die Aufstockung von 160 Euro bei einem 400€ Job?

Wie kann ich die Fahrtkosten vom Wohnort zum Betrieb geltend machen? Hinfahrt 15 km hin-u.Rückfahrt x10 Tage/Monat.

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Strom zahlst du selber (aus dem Regelsatz). Die Boni daraus kannst du behalten. Kochst du auch mit Gas, und wird Warmwasser mit Gas aufbereitet, dann musst du das aus den Heizkostzen rausrechnen. Der Teil, der zum Heizen verbraucht wird ist anrechenbar, somit auch der Bonus TEILWEISE. Solltest du Gas nur zum Heizen beziehen, ist der Gas Bonus komplett anrechenbar. Solange aber kein Geld auf deinem Konto eingeht, würde ich nichts sagen. Erst wenn es am Ende des Jahres verrechnet wird, reiche einfach die Heizkostennachzahlung, bzw. Guthaben beim Jobcenter ein.

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wenn es sich nur um den Haushaltsstromanteil (Kochen, Licht, Warmwasseraufbereiter..) handelt dürft ihr die komplette Summe behalten. Das muss mW.n nicht mal der Arge gemeldet werden. Ich bekomme immer einen Scheck von der Stadtwerke. Solltet ihr aber eine Nachtspeicherheizung haben, siond diese Kosten anteilig aus den Stromkosten rauszurechnen. Den gesparten Anteil der Stromheizkosten müsstet ihr dann der Arge abgeben.

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Meines Wissens nach sind 50 Euro pro Jahr als ALG2 Empfänger anrechnungsfrei. Da es hier aber um 200 Euro geht fällt das leider weg. Jeder Geldeingang aufs Konto muss gemeldet werden. Wenn die Frau aufgefordert wird die Kontoauszüge der letzten 3 Monate offenzulegen hat sie ein Problem. Ich würde es über Western Union machen. Barscheck per Post geht natürlich auch.

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Ist zwar ein Urteil über einen im Wohnmobil lebenden, aber ein Hausboot geht ja in die selbe Richtung: http://www.sozialleistungen.info/news/19.06.2010-hartz-iv-wohnmobil-gilt-als-wohnung/

Demnach müssen die Heizkosten, Versicherung, Steuer und Wartungskosten (Rechnungsbelegt) erstattet werden.

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Hat keiner eine Antwort auf meine Frage?

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