Hallo Bennisfrage,
normalerweise verfügt deine Schule über eine Lizenz, die dazu berechtigt, bei Schulveranstaltungen auch geschützte Lieder wiederzugeben, zumindest kenne ich das nur so. Frage dahingehend doch einmal bei der Schulleitung nach, ob diese Lizenz bzw. Grundgebühr vorhanden ist bzw. bezahlt wird.