Nach einem Unfall steht das Auto eines Kollegen auf meinem Grundstück. Wir hatten es hierhin abgeschleppt.Der Beschädigte hat eine Vollkaskoversicherung.
Nach 35 Tagen wird das Auto abgeholt.
Frage:
Kann ich nun für diesen Zeitraum bzw. überhaupt als Privatmann für die Abstellung des Autos auf meinem Grunstsück von der Versicherung des Unfallopfers ein Standgeld verlangen ???
Oder ist dies nur möglich, wenn ich Gewerbe habe bzw. bei der Rechnung eien Steuernummer vorlegen kann ?