Ein Kauf ist immer eine zweiseitige Willenserklärung. Der Kunde ist bereit den Artikel zu kaufen und der Verkäufer ist bereit, den Artikel zu verkaufen. Mit dem Anbieten der Ware zeigt ein Händler allerdings auch die Bereitschaft, zu verkaufen. Liegt beispielsweise aber ein Irrtum vor, falscher Preis, nichtverkäufliche Ware, etc. besteht durchaus das Recht, nicht zu verkaufen.
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Normalerweise kannst du es behalten, es sei denn, in deinem Vertrag steht etwas darüber, dass du es abgeben musst. Wichtiger ist aber, dass du den Vertrag fristgerecht kündigst, da er sich sonst automatisch verlängert.
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Raumpflegerin ist wohl die höflichere Variante, ansonsten heisst das Reinigungskraft. :)
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Das Problem hatte ich auch, ersten nicht so oft Haare waschen (nicht täglich), das verstärkt das ganze nur, da die Haare austrocknen. Mit dem Shampoo ist es wohl eher, wie mit dem Aberglaube, nehme momentan das Shampoo von Guhl für langes Haar + Spülung. Aber was wirklich geholfen hat, ist eine Haarbürste gegen el. Haare. Die hab ich bei Rossmann entdeckt und ich muss sagen, das ist echt top.