Mein Vermieter hat mir Nebenkosten nachträglich in Rechnung gestellt, da es wohl eine Nachzahlung für das Abwasser gab, die für die Jahre 2015/16 anfiel. Da ich meine Wohnung seit 10/2015 gemietet habe, wurden fünf von acht Quartalen nachberechnet.

Nun frage ich mich: Innerhalb welchen Zeitraums kann der Vermieter eine solche Korrektur noch vornehmen?

Nehmen wir mal an, dass die Abrechnung für 2015 im März 2016 erfolgte und die für 2016 im März 2017. Bin ich da nicht eigentlich auf der sicheren Seite?

Nur zur Klarstellung: ich bin definitiv gewillt, die Forderung zu bezahlen - es geht auch nur um 30 Euro. Zur Erhaltung eines guten Mietverhältnisses zahle ich das, kein Thema. Ich wüsste halt bloß gerne, ob ich das als guten Willen meinerseits erklären kann oder ob ich eh dazu verpflichtet wäre.

Ich freue mich auf sachkundige Antworten :-)