JA, das ist richtig so.

Aber 16 % MWSt.? Ein Schreibfehler oder...??? Wenn es kein Schreibfehler ist musst Du die Differenz aus eigener Tasche an das Finanzamt abrechnen.

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Vielleicht hast Du zu viel Fernsehen geschaut. Bist Du unschuldig, erzählst Du ihm wohl alles, oder??? Bist Du schuldig, ist es sowieso egal, was Du sagst, die Wahrheit kommt immer ans Licht. Übrigens... ein echter Gangster akzeptiert seine Strafe...

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Vielleicht mal ein Thema für Hartz-IV-TV???

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Nach erfolgreicher Wohnungsübergabe Rechnung vom Vermieter erhalten

Hallo zusammen,

ich habe vom Februar 2011 bis 15 Dezember 2011 eine Mietwohnung in unserer Stadt bezogen. Zu Beginn des Mietverhältnisses musste ich eine Kaution von 2 Monatsmieten Kalt in Höhe von 275 Euro (gesamt 550 Euro) zahlen. Ich habe meinen Mietvertrag Ende November gekündigt, allerdings erst zum 28.02.2012, da ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten im Mietvertrag stehen hatte. Ich habe meiner Vermietering mitgeteilt, dass ich gerne so schnell wie möglich aus der Wohnung möchte, da ich eine neue Wohnung beziehen wollte. Ich habe ihr drei Nachmieter präsentiert wovon ihr keiner so recht passte. Also hatte sie einen besorgt zum 01.01.2012. Am 14.12.2012 haben wir bereits die Wohnungsübergabe gemacht von der ich ein schriftliches Protokoll habe in der keine Beanstandungen zu finden sind. Daraufhin habe ich dem Nachmieter bereits einen Schlüssel gegeben und dieser ist bereits Weihnachten in meine alte Wohnung eingezogen. Am 22.12.2012 habe ich meine komplette Kaution samt Zinsen auf meinem Konto gehabt. Nun kommt am 02.01.2012 eine Rechnung von einem Heizung- und Sanitärbetrieb in Höhe von 29,75 Euro für eine Abflussreinigung des Waschbeckens im Badezimmer, adressiert an meine neue Adresse auf meinen Namen. Parallel zu dieser Rechnung ein Brief meiner alten Vermieterin mit der Bitte, die Rechnung zu begleichen da die Kaution schon überwiesen ist, und folgendem Satz "Das Wasser im Waschbecken läuft nicht ab. Darauf haben Sie nicht hingewiesen. Lange Haare sind schon entfernt worden. Heute (28.12.2012) habe ich die Fa. XXX aus XXX beauftragt. Diese Rechnung müssen Sie zahlen. Bitte denken Sie an die restlichen Schlüssel." Ist sowas rechtens? Wer die Musik bestellt soll sie auch zahlen, oder nicht? Meine Vermieterin kann mir doch nach einer erfolgreichen Wohnungsübergabe samt zurücküberwiesener Kaution nicht sowas in Rechnung stellen? Kann ich mich da auf "BGH NJW 83,446 ; LG Braunschweig WuM 97,470 )" beziehen? Vielen Dank für eure Hilfe

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Hallo, ich habe mir jetzt nicht die Mühe gemacht, das BGH-Urteil zu lesen.

Das Mietverhältnis ist beendet und abgewickelt. Daher ist es unüblich, dass im Nachhinein Dir noch Kosten auferlegt werden. Auch wenn der Schaden von Dir verschwiegen sein sollte, bei der Abnahme hätte der Vermieter dies prüfen müssen. Es ist sicherlich auch nicht nachweisbar, dass Du den Schaden verursacht hast. Das muss er Dir jetzt erstmal beweisen. Den Schaden kann durchaus auch der neue Mieter verursacht haben, ...
Andererseits ist eine Rechnung in Höhe von knapp 30 € sehr ungewöhnlich, da die Kosten eigentlich wesentlich höher liegen müssten. In Großstädten bewegt sich eine Rechnung dieser Ursache bei 60-150 €.

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Lass Dich scheiden!

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Hallo,

schau doch mal bei tasso.de. Das ist ein prima Hundeforum und die können Dir gezielt und professionell weiterhelfen. Viel Glück.

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Ja, leider. Aber kontaktiere doch mal die nette Dame. Vielleicht kommt sie Dir entgegen. Ein Versuch wäre es alle mal...

Hast ja nix mehr zu verlieren.

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Hallo Steffi,

es ist soweit schon alles gesagt... geschrieben... worden. Der Vermieter hat die (Mindest)Vertragslaufzeit nicht ohne Grund festgelegt. Bei jeder Neuvermietung entstehen dem Vermieter wieder Kosten, u. a. Anzeigen schalten, hier und da eine Veränderung vorzunehmen usw. Wenn dieser ständig neu vermietet, kann er sich vor Zeit- und Geldproblemen gar nicht mehr retten. Er will ja auch etwas verdienen...

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Hallo Thor,

erstmal kommt es darauf an ob Du MIeter oder Eigentümer bist. Als MIeter ist natürlich zu empfehlen die Hausverwaltung zu informieren (Mangelmeldung). Denn wenn Du das nicht fachmännisch machen lässt, können die Folgekosten auf Dich umgelegt werden. Weiterhin ist zu berücksichtigen ob Du im Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel hast, sie kann zwischen 0 und 120 € liegen. Je nach Ursache des Mangels kann die Rechnung bis zu diesem Betrag in Rechnung gestellt werden. Es sei denn, die Kosten übersteigen die vereinbarte Höhe...

Als Eigentümer musst Du selbst entscheiden, lasse ich es richtig machen oder ist der nächste Besuch des Sanitärmeisters schon vorprogrammiert. Vielleicht hilft auch ein Blick in die versch. Anzeigenblätter oder Internetportale. Da gibt es Fachleute, die das für relativ wenig Geld machen.

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Hallo,

ein büschen albern ist das nicht, denn es ist Dein Geld. Wenn Du ein schriftliches Angebot hast, gibst Du die Daten der Maße und Umfang der Arbeiten an die anderen Firmen z. B. per Email weiter und fragst, was genau diese Arbeiten bei ihm kosten.

Das ist übliche Praxis.

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