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Antwort
Der Verkäufer ist nicht in der Beweispflicht es verschickt zu haben wenn der Versand nicht versichrt war. Sonst müsste der Käufer ja auch beweisen können das der Verkäufer es nicht verschickt hat. (keine Unterstellung aber er könnte es verschickt haben und man behauptet trotz Ankunft des Pakets was anderes)
Es ist allerdings so das man den Fall abspeichern muss und es sein lassen kann.