Fortsetzung: Also: Chis sind nicht mehr oder öfter krank, als andere Hunderassen, vorausgesetzt, man kauft die Welpen bei einem seriösen Züchter und nicht als Wühltischhund.... Und genau DA ist der "Haken" bei der Sache: Viele schrecken vor dem Preis zurück, der ein seriös gezüchteter Hund kostet......

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Ich habe einen Chihuahua, der ist kleiner als ne Katze, AAAAABER: 1.) JEDER Hund, egal wie groß oder klein braucht seinen Auslauf, 2.) Meine Hündin läuft gut und gerne 1 bis 2 Stunden mit 3.) Hunde, die nicht Gassi müssen, ja da kenn ich eine Rasse: Plüschtierhund: Pflegeleicht, bellen nicht und müssen nicht raus 4.) Chis sind nicht mehr oder öfter krank als andere Hunde

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Du bekommst daher weiter UVG, weil der Vater Deines Kindes wahrscheinlich nicht den gesamten Betrag bezahlt, was tituliert ist, daher.... Und wenn Du Beistandschaft beim Jugendamt hast, KÜNDIGE diese bitte sofort und geh zu einem Anwalt, der sich wirklich damit auskennt, denn ich hab miese Erfahrungen gemacht mit dem Jugendamt, die tun nix, obwohl ich mehrfach angerufen hab, warum er nicht mehr zahlt usw. Nun hat meine Anwältin das übernommen, und siehe da, es wird gepfändet..... Weg vom Jugendamt. Und den Anwalt kannst Du mittels PKH oder VKH Antrag bezahlen

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Sollte Deine Freundin, mehr Unterhalt von ihrem Ex bekommen, als sie von der Unterhaltsvorschusskasse bekommt, muss sie den UVG anteilig zurückbezahlen, bzw. der Vorschuss wird eingestellt. Bei mir ist es so, ich bekomme für 2 Kinder UVG jeweils 180 Euro, mein Ex bezahlt 45 an die Unterhaltsvorschusskasse. Der Lohn wird gepfändet und das, was ich davon bekomme muss ich vom Unterhaltsvorschuss wieder zurückzahlen. Also, wenn 130 Euro von meinem Ex gepfändet werden, dann muss ich 130 Euro vom Unterhaltsvorschuß wieder zurückzahlen. Es hat aber nichts damit zu tun, dass man mehr verdient, das wird nicht vom Unterhaltsvorschuß abgezogen. Tipp: Deine Freundin soll zum Amt gehen und einen Antrag stellen auf Unterstützende Leistung zum Lebensunterhalt, dann könnte sie Glück haben, dass sie was bekommt, oder Antrag auf Wohngeld. Allerdings geht nur eins von beidem. Liebe Grüße und Kopf hoch, das wird....

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Ich habe heute mit der Versicherung telefoniert, die sagt, sie lehnen es ab weil die Plexiglaswand (ich sage das ist Plastik) aus Glas sei, und daher in die Glasversicherung fällt, die ich nicht abgeschlossen habe. Was meint ihr dazu?

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Also die Duschwand gehört der Vermieterin, und die Begründung der Ablehnung der Versicherung lautet: weil mir schwindelig wurde, ist dies nicht mit versichert

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