Du musst schon genauer beschreiben, ob es sich um einen "lose" verlegten Teppich ( - Boden ? ) handelt, oder ob der "verklebt" wurde. Wellen kommen immer dann zustande, wenn der Teppich sich nicht ausliegen = ausbreiten kann; also z.B. zu passgenau geschnitten wurde oder wenn zu viel Feuchtigkeit im Raum ist !!

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Natürlich ist das richtig, denn j e d e r hat für s e i n e eigenen Schulden einzustehen ! Wenn Du / Ihr beide eV abgegeben habt, ist erst mal für 3 Jahre !!! Ruhe vor sämtl. Gläubigern! Außerdem ist Eure Verhandlungsposition zur Vergleiche-Führung erheblich verbessert. Sämtliche Ratenzahlungen empfehle ich sofort zu stoppen und die Raten (= Beträge, die Ihr normaler Weise zahlen wolltet) zahlt Ihr lieber (aber auch wirklich + pünktlich) an einen Notar als T r e u h ä n d e r !!!! Ein RA-Kollege kann dann prima 50 % -Vergleiche aushandeln !! Weitere Unklarheiten kann ich nur direkt ( harz-harry ät web.de) beantworten, da hier nur allgemein geraten werden kann. mfG HZ-Prof

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Schulden- Haftbefehl- lösung?

Guten Tag,

Ich komme direkt zum Punkt.

Ich hatte vom Gerichtsvollzieher schon 2 Haftbefehle im Briefkasten, vom letzten Jahr. Ich geh schon seit Monaten nicht mehr nach Hause und meine Post habe ich auch schon seid April nicht mehr geholt. Allein schon bei dem Gedanken wird mir so schlecht das ich mich übergebe.

Im Internet steht das, wenn ich die EV abgebe sich alles von selbst erledigt. Kenne mich da gar nicht aus!?

Und ein weiteres Problem. Ich arbeitete bis vor ca. einem Jahr als Ausholfe für 400€. Da ich aber immer wieder über diese 400€ gekommen bin hat mich mein Chef nach langem Übereden meinerseits endlich Festeingestellt. Mittlerweile verdine ich auch 800€- 1000€ allerdings bekomm ich laut abrechnung nur 300-500€. Worauf ich mein Chef auch schon aufmerksam gemacht habe. Er meint jedesmal nur das er es nächsten Monat richtig ausfüllt, er war im stress. Ich würde den Job gerne wechseln aber bekomme nichts. Habe auch keine Ausbildung. Wenn ich dort gehe muss ich direkt auf Arbeitsamt und ob ich dann wieder ein Job bekomme wo man nicht nach der Ausbildung schaut ist fraglich.

Wenn ich also jetzt die EV abgebe muss ich mein gehalt angeben und da sehrn die doch das was nicht stimmen kann. Am schluss bekomme ich nur noch mehr ärger und habe bich mehr schulden.

Bei dem einen Haftbefehl handelt es sich um ca. 200€ ( stand März) wenn nicht mehr dazu gekommen ist. Den könnte ich zahlen. Versuche seit 1 Woche den Gerichtsvollzieher zu erreichen aber nichts auch kein AB. Einfach überweisen in der Hoffnung es hat sich damit erledigt geht ja auch nicht. Würde gerne ein brief aufsetzen. Aber wie soll ich das Formulieren?

Ich habe bei der anderen (ca. 2000€) auch schon ein Vergleichsangebot (300€) an den Gläubiger geschickt aber da bekam ich nie eine Antwort. Auch als ich per Email nachgefragt habe nicht. Kann ich jetzt noch sagen ich zahle in Raten? Oder das der Gerichtsvollzieher versucht ein Vergleich zumachen. Ein Freund würde mir etwas Geld leihen aber mit 2000€ kann ich wohl kaum rechnen. Soll ich das dem Gerichtvollzieher mitteilen?

Mir ist das alles so peinlich, am liebsten würde ich das Geld überweissen und fertig. Ich habe schon überlegt meine Dienste in einem " Freudenhaus" anzubieten. Ich bin am ende. Ich kann nicht mehr.

Wenn Sie vielleicht den einen ider anderen Rat für mich hätten wäre ich Ihnen sehr Dankbar.

LG

Ich habe mich jetzt meinem Freund anvertraut ( teilweise) und er meinte er könnte mir 2000& leihen. Ich versuch auch schon seit Tagen rauszufinden was zu tun ist. Erreiche den Gerichtsvollzieher nicht, kein AB keine Email Adresse nur ein Fax aber das habe ich nicht. Ich weiss auch nicht was ich sagen soll wenn er erreichbar ist. Der droth mir bestimmt weil ich mich nie gemeldet habe und nie zuhause bin. Schreiben wär mir lieber aber kann ich einfach schreiben das er mir sagen soll was ich noch offen habe und ich es zahlen kann. Wie formuliere ich das. Und wenn ich die zwei sachen zahle- was ist dann??

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Hey: habe leider zu wenig Zeit, um auf die vielen (leider überwiegende unqualifizierten ! ) Antworten zu kommentieren. Da Du leider nicht angegeben hast, in welcher Nähe Du zu einer grösseren Stadt wohnst ?, kann schlecht an eine wirklich gute Beratungsstelle verwiesen werden. Du könntest alles - viel leichter und nicht sehr teuer - durch einen (versierten !) Rechtsanwalt regeln lassen !! Dem dürftest Du aber auch nur Deine aktu. Lohnabrechng vorlegen (und auch dem RA nicht mehr dazu erzählen !) Schließlich sind das Dein offiziellen Nachweise ! (Sonst bekommst Du noch mehr + schnell Probleme, die Du nicht so schnell bereinigen kannst !!!) Der RA soll mit sämtlichen Gläubigern mind. 50 % VERGLEICHE abschließen ! Das ist durchaus zu erreichen, wenn er bereits ankündigt, dass Du eV abgibst und eine Kopie Deiner Lohn-Abrg beifügt !!! Falls Du noch a k t u e l l e n Beratungsbedarf hast, kannst Du mir gern direkt schreiben an harz-harry ät web.de
Danke für den Daumen, wenn ich doch noch hilfreich raten konnte. mfG HZ-Prof

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Realschul-Abschluß (besser natürlich Abbi) + generell top Noten mind. in Engl. + Franzö. erforderlich ! ! Wenn diese Voraussetzungen stimmen, entweder entspr- Lehre (möglichst im Groß-Unternehmen, welches internat. Beziehungen pflegt respektive spezielle Abteilung unterhält = VW, Siemens, Daimler, Krupp etc.! Halte ich für besser als Sprach-Studium (was man ggfs zusätzlich im Fernstudium belegen könnte = Chinesisch !!) Viel Durchhaltevermögen (und Dank für den Daumen) wünscht HZ-Prof.

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Umsonst ist der Tod, und der kostet bekanntlich auch noch ! Ob 2 x 700 € gerechtfertigt sind kann an dieser Stelle absolut niemand beurteilen! Wenn damit auch Vergleichsverhandlungen mit (einer Vielzahl ?) von Gläubigern abgegolten werden, ist das sicher nicht zu viel. Wenn es "nur" um Auflistung aller Verbindlichk. + Haush.plan handelt, käme es darauf an, ob das für das gesamte Verfahren sein soll ? Wer ist überhaupt ISBW und wer steht dahinter ? Anwälte ? (dann Vorsicht!) oder VerbraucherBeratg ? Viel Durchhaltevermögen wünscht HZ-Prof.

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Prüf erst mal (für Dich) die genauen Daten und schreib Z. einen Brief an die Geschäftsleitung mit Kopie des DHL - Beleges auf die Rückseite !! des Briefes. Das Original dieses Briefes s o f o r t an Z. faxen (am besten vom Post-shop = 0,50 pro S. ) um eien günstigen Sendenachweis zu haben. Orig.Brf kann dann als einfacher Brf (Ebf ist viel zu teuer) gesandt werden. Nicht vergessen, unter Datumsangabe von ca 20 Tagen FRIST ! die Aufhebung der Rg + der Zahlg.anmahng von Z. fordern. Nach unerledigtem Fristablauf alles einem RA zur Prfg / Weiterbearbeitg geben: man weiß ja nie. mfg HZ-Prof

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Erst mal: Keine Sorge ! Sogar ein Gefängnis-Ausbruch ist per se (gem. höchstrichterl. Rechtsprechg) nicht strafbar, da es dem natürlichen Freiheitsdrang eines Menschen entspricht !!! Das gilt auch für die Psy ! Der Richter-Beschluß (?) dürfte ja auch nur bestehen, weil Wiederholungsgefahr bestehen müßte bzw von Dir Gefahren für andere Bürger ausgehen (können) ! Wie wohl die Vergangenheit zeigte !? Polizeil. Registrierung bleibt allerdings (sogar über Jahre !) weiter gespeichert. So lange aber kein neuer Haftbefehl dort (vom Richter anzuordnen) vorliegt, dürfte die POLICE nichts großartig unternehmen (allerdings wird das KH !aufgrund der richterl. Einwsg) eine Suchmeldung abgegeben haben. Falls Du individueller schreiben möchtest melde Dich ggfs. direkt bei harz-harry@web.de

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schuldnerberatung will das einkommen meiner lebenspartnerin wissen. warum?

ich habe mir hilfe bei der schuldnerberatung gesucht. nun habe ich die unterlagen zum ausfüllen zugeschickt bekommen u.a. einen haushaltsplan indem eingetragen werden muss wieviel miete, strom etc. bezahlt werden muss. miete , strom etc. bezahlt aber meine partnerin und ich bezahle lebensmittel benzin für auto etc. warum muss ich trotzdem angeben wieviel miete usw ich zahlen muss obwohl nur meine partnerin diese dinge bezahlt ? ich habe bei der schuldnerberatung nachgefragt ob ich die miete etc. nur zu meinem anteil eintragen soll. man hat mir gesagt das alle ausgaben auch wenn meine parternin alleine die miete usw bezahlt eingetragen werden muss. warum ?

es geht hier nur um meine schulden die ich in einer damaligen beziehung gemacht habe. dafür kann doch nicht das einkommen und die ausgaben meiner jetzigen partnerin mit einbezogen werden.

sie hat doch mit meinen schulden nichts zu tun !?

ich bekomme alg 1, muss davon versuchen alle meine schulden zu bezahlen was aber nicht möglich ist, darum habe ich die schuldnerberatung aufgesucht. wenn die jetzt aber das einkommen meiner partnerin mit einbeziehen brauch ich wohl nicht mehr auf hilfe hoffen da meine partnerin nicht schlecht verdient.

aber sie kann doch nicht meine alten schulden von ihrem geld bezahlen !? oder sehe ich das alles falsch ?

bitte klärt mich auf. wenn ihr keine erfahrung habt , bitte verschont mich mit spekulationen.

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Hey: will Dir (als lb.erfahrener Ü 60 -Wirtsch./UnternBer.) gern Fragen beantworten: ich hoffe erst mal, dass Du bei einer seriösen Schuldnerberatg gelandet bist ! Trotzdem werden derartige Fragebö. nicht individuell erstellt, sondern gelten halt für alle mögl. Fälle. Empfehle auch unbedingt die eigenen Auskünfte (etwas) zu modifizieren: d.h. also, gib doch (weil das plausibel ist!) 1/2 der Whg-Miete an. Aus dem Fragebogen wird letztlich ermittelt: wieviel Einnahmen hast Du. wieviel (aktuell zwingend unvermeidbare ) Lebens - Kosten / = Ausgaben ; mithin, was verbleibt monatlich übrig, um Deine Schulden zu tilgen !! respektive kann ein (guter) BERATER die Schulden möglichst auf weniger als 50 % herunter handeln !!! Da ich keine Angaben über Dein Alter, die Höhe der Gesamt-Schulden und die Monatszahl Deines Noch -ALG 1 -Betuges kenne, kann ich leider nicht mehr beurteilen. Wünsche viel Erfolg & Durchhaltevermögen: harz-harry@web.de HZ-Prof.

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Es handelt sich um mehrere Einser ! Gratulation: besser kann man eigentlich nicht benotet / beurteilt werden. Weiterhin schön fleißig, pünktlich, freundlich + zuverlässig bleiben, dann klappt es auch mit der Karriere ! HZ-Prof.

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Habe Deinen Ausführungen nicht entnehmen können, ob Deine Mutter bereits Aufstockung zur Rente (= Grundsicherung) erhält: wenn ja (dürfte der Landkrs sein), sind die auch für das Thema "Wohnen" / Unterbringung zuständig. Empfehle auch die preiswerte Literatur von www.tacheles (16 bis 20 € )= aktuellste + kompetente Antworten zu Sozial-Fragen !!
Danke für Deinen Daumen: HZ-Prof.

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Versuchs mal mit logischem ddenken: Verk.-Prs minus USt = netto- Vk ( = incl. GEWINN ) also minus (bekannter) Gewinn = ? Produkt-Prs minus (Vertriebs- und andere Kosten ) = gesamte Stückkosten geteilt durch Anzahl der Teile = Kosten pro Stück

Habe ich etwas übersehen ? Ich hoffe nicht und bitte um den Daumen; Gruß HZ-Prof.

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Kläre s o f o r t, ob Du Tetanus geimpft bist !! Im Zweifel baldmöglichst auffrischen ! Damit ist nicht zu spassen: alles Gute; HZ-Prof.

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Schaut mal bei www.PEARL rein: auf der linken Homepage Drucken, Tinte oder so anklicken und dann unter EPSON den betreffenden Drucker aussuchen. Noch günstiger + zuverlässiger als bei PEARL habe ich noch keine Tinte gefunden. Ausserdem: Einzug per Lastschr. möglich (auch für Neu-Kd keine Vorauskasse !) Danke für Euren Daumen: HZ-Prof.

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Verwendest Du gerade Original- Patronen von EPSON ? Erst mal "Reinigungs-Wartung" durchführen ! Wer viel drucken muss sollte generell (!) Reserve-Set im Hause haben.
Hinweis-Tipp: eventuell findest Du auch günstige Anregungen etc bei www.PEARL

Wenn Du noch länger studieren + viel drucken musst, empfiehlt sich die Anschaffung eines (inzwischen günstiger gewordene) LASER -Drucker (auch Farblaser)!! Neu-Gerät = mind. 2 J. Garantie ! Gebrauchte über Amazon etc auch schon mal zum 1/2 Preis ! Hoffe den Daumen zu bekommen: Gruß HZ-Prof.

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Überweisungs- A u f t r ä g e können nicht "rückgängig" gemacht werden !! wenn bereits ausgeführt; d.h. die Belastung auf dem Kto g e b u c h t wurde ! Sofort mit der Bk-Filiale telefon. oder persönlich in Kontakt treten und betteln. dass der Ü - Auftrag nicht ausgeführt wird ! Empfehle (da jetzt Wo.ende) an die Filiale eine mail zu schreiben oder zu faxen: " Hiermit wird der Überw.-Auftrag über € ... an ... das KONTO ... - wegen Doppelerteilung - zurückgezogen !! Bitte nur 1 x ausführen ! Danke für Beachtung: die Kto-Inhaberin .... " Montag früh (vor 10.oo Uhr !!!) bei der Bk nachfragen ! ob Weisung berücksichtigt wird/ wurde ! PS: Wurde(n) die Überw. bereits "ausgeführt", besteht lediglich gegenüber dem Betrags-Empfänger ein Rückforderungsanspruch ( Zahlung ohne Rechtsanspruch !) Bei Weigerung liegt sonst "ungerechtfertigte Bereicherung" vor ! mfG HZ-Prof.

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Für die HP - Ausübung (da den Heilberufeb zugehörig !) empfiehlt sich dringend eine B e r u f s -Haftpflicht: also für jede Person, die den Beruf ausübt. Ob im Rahmen des Vers.Schutzes auch die Haftg. für die Räume-Benutzung (event. gegen geringen BeitragsZuschlag ) einzuschließen wäre, sollte konkret mit dem Vers. M a k l e r !! geklärt werden ! Viel Erfolg weiterhin.

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Wie soll man Dir kompetenten Rat geben, wenn man zu wenig Info`s über Dich mitgeteilt sind !!! Hast Du Freunde, die mit helfen ? = Transporter in Hameln (od. Hi ) mieten, den man in S abgeben kann. Wenn Du eig. PKW mit AHK hast, käme ein Anhänger noch erheblich günstiger. 2. = googeln, wieviel Raum-mtr Möbel als "Beiladung" eines Umzugs-Unternehmens mitgenommen werden könnten: detailliertes schriftl. Angebot von örtlichem Umzugs-Untern. vorher einholen (dann weißt Du auch gleich, wie so kalkuliert wird: Abbau der Möbel (aus 6. Stock ? ) und Verbringung in ... Etage der Stuttg-Whg separat als Prs. anfordern + reine Fracht-Verbringg ( = Transport-Strecke im Umzugs-LKW ) 3. Lohnt es überhaupt, die nicht allzu wertvollen Möbelstücke Deiner Sammlg. a l l e mitzunehmen ? Hoffe hilfreiche Denkanstösse gegeben zu haben: viel KRAFT (beim schleppen !) wünscht harz-harry@web.de

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Als (Oldy-) StB rate ich dringend, nicht nur die Steuerseite zu fokussieren ! Das Leben ist komplizierter ! Bei Vermietg. besteht ein l a t e n t e s Riesiko, ob man immer solvente + insbesondere ordentliche Mieter bekommt (Mietnomaden + Chaoten, die einem langjährig selbst gepflegtes Eigentum verunstalten gibt es leider immer öffter !) Außerdem ewige Verwaltungs- / Überwachungs- Pflichten; ggfs Ärger der Mieter mit zu nahen DHH -Bewohnern auf den anderen Seiten ! Lieber guten Preis erzielen ( jetzt, wo viele Menschen in "Betongold" flüchten ! ) und das Geld in die eigene Bude ( in hoffentlich sehr guter Lage ) stecken. Falls am Ende noch etwas übrig bleibt und zu viel lange Weile aufkommt: Restgeld in ein kleines ZV - Objekt stecken + vermieten = eigenes Steuersparmodell Hoffe auf gute Bewertung und gutes Gelingen: harz-harry@web.de

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Deine Angaben zur Provis. sind völlig unklar: wieviel Provis.Satz (z.B. 3 bis 10 % vom Netto- Auftrag = wieviel ? abzüglich 500 € Garantie - Provis. ?? Also erst noch Klärg.-Bedarf ! Außerdem selbst kalkulieren in welchem km - Umkrs. mit e i g e n e m Kfz gefahren werden soll ? Dein jetziger Job scheint lukrativer + sicherer zu sein ! Danke für Deinen Daumen: Wotan

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