Du musst schon genauer beschreiben, ob es sich um einen "lose" verlegten Teppich ( - Boden ? ) handelt, oder ob der "verklebt" wurde. Wellen kommen immer dann zustande, wenn der Teppich sich nicht ausliegen = ausbreiten kann; also z.B. zu passgenau geschnitten wurde oder wenn zu viel Feuchtigkeit im Raum ist !!
Natürlich ist das richtig, denn j e d e r hat für s e i n e eigenen Schulden einzustehen ! Wenn Du / Ihr beide eV abgegeben habt, ist erst mal für 3 Jahre !!! Ruhe vor sämtl. Gläubigern! Außerdem ist Eure Verhandlungsposition zur Vergleiche-Führung erheblich verbessert. Sämtliche Ratenzahlungen empfehle ich sofort zu stoppen und die Raten (= Beträge, die Ihr normaler Weise zahlen wolltet) zahlt Ihr lieber (aber auch wirklich + pünktlich) an einen Notar als T r e u h ä n d e r !!!! Ein RA-Kollege kann dann prima 50 % -Vergleiche aushandeln !! Weitere Unklarheiten kann ich nur direkt ( harz-harry ät web.de) beantworten, da hier nur allgemein geraten werden kann. mfG HZ-Prof
Hey: habe leider zu wenig Zeit, um auf die vielen (leider überwiegende unqualifizierten ! )
Antworten zu kommentieren. Da Du leider nicht angegeben hast, in welcher Nähe Du zu einer
grösseren Stadt wohnst ?, kann schlecht an eine wirklich gute Beratungsstelle verwiesen
werden. Du könntest alles - viel leichter und nicht sehr teuer - durch einen (versierten !)
Rechtsanwalt regeln lassen !! Dem dürftest Du aber auch nur Deine aktu. Lohnabrechng
vorlegen (und auch dem RA nicht mehr dazu erzählen !) Schließlich sind das Dein offiziellen
Nachweise ! (Sonst bekommst Du noch mehr + schnell Probleme, die Du nicht so schnell
bereinigen kannst !!!) Der RA soll mit sämtlichen Gläubigern mind. 50 % VERGLEICHE
abschließen ! Das ist durchaus zu erreichen, wenn er bereits ankündigt, dass Du eV abgibst
und eine Kopie Deiner Lohn-Abrg beifügt !!! Falls Du noch a k t u e l l e n Beratungsbedarf
hast, kannst Du mir gern direkt schreiben an harz-harry ät web.de
Danke für den Daumen, wenn ich doch noch hilfreich raten konnte. mfG HZ-Prof
Realschul-Abschluß (besser natürlich Abbi) + generell top Noten mind. in Engl. + Franzö. erforderlich ! ! Wenn diese Voraussetzungen stimmen, entweder entspr- Lehre (möglichst im Groß-Unternehmen, welches internat. Beziehungen pflegt respektive spezielle Abteilung unterhält = VW, Siemens, Daimler, Krupp etc.! Halte ich für besser als Sprach-Studium (was man ggfs zusätzlich im Fernstudium belegen könnte = Chinesisch !!) Viel Durchhaltevermögen (und Dank für den Daumen) wünscht HZ-Prof.
Umsonst ist der Tod, und der kostet bekanntlich auch noch ! Ob 2 x 700 € gerechtfertigt sind kann an dieser Stelle absolut niemand beurteilen! Wenn damit auch Vergleichsverhandlungen mit (einer Vielzahl ?) von Gläubigern abgegolten werden, ist das sicher nicht zu viel. Wenn es "nur" um Auflistung aller Verbindlichk. + Haush.plan handelt, käme es darauf an, ob das für das gesamte Verfahren sein soll ? Wer ist überhaupt ISBW und wer steht dahinter ? Anwälte ? (dann Vorsicht!) oder VerbraucherBeratg ? Viel Durchhaltevermögen wünscht HZ-Prof.
Prüf erst mal (für Dich) die genauen Daten und schreib Z. einen Brief an die Geschäftsleitung mit Kopie des DHL - Beleges auf die Rückseite !! des Briefes. Das Original dieses Briefes s o f o r t an Z. faxen (am besten vom Post-shop = 0,50 pro S. ) um eien günstigen Sendenachweis zu haben. Orig.Brf kann dann als einfacher Brf (Ebf ist viel zu teuer) gesandt werden. Nicht vergessen, unter Datumsangabe von ca 20 Tagen FRIST ! die Aufhebung der Rg + der Zahlg.anmahng von Z. fordern. Nach unerledigtem Fristablauf alles einem RA zur Prfg / Weiterbearbeitg geben: man weiß ja nie. mfg HZ-Prof
Erst mal: Keine Sorge ! Sogar ein Gefängnis-Ausbruch ist per se (gem. höchstrichterl. Rechtsprechg) nicht strafbar, da es dem natürlichen Freiheitsdrang eines Menschen entspricht !!! Das gilt auch für die Psy ! Der Richter-Beschluß (?) dürfte ja auch nur bestehen, weil Wiederholungsgefahr bestehen müßte bzw von Dir Gefahren für andere Bürger ausgehen (können) ! Wie wohl die Vergangenheit zeigte !? Polizeil. Registrierung bleibt allerdings (sogar über Jahre !) weiter gespeichert. So lange aber kein neuer Haftbefehl dort (vom Richter anzuordnen) vorliegt, dürfte die POLICE nichts großartig unternehmen (allerdings wird das KH !aufgrund der richterl. Einwsg) eine Suchmeldung abgegeben haben. Falls Du individueller schreiben möchtest melde Dich ggfs. direkt bei harz-harry@web.de
Hey: will Dir (als lb.erfahrener Ü 60 -Wirtsch./UnternBer.) gern Fragen beantworten: ich hoffe erst mal, dass Du bei einer seriösen Schuldnerberatg gelandet bist ! Trotzdem werden derartige Fragebö. nicht individuell erstellt, sondern gelten halt für alle mögl. Fälle. Empfehle auch unbedingt die eigenen Auskünfte (etwas) zu modifizieren: d.h. also, gib doch (weil das plausibel ist!) 1/2 der Whg-Miete an. Aus dem Fragebogen wird letztlich ermittelt: wieviel Einnahmen hast Du. wieviel (aktuell zwingend unvermeidbare ) Lebens - Kosten / = Ausgaben ; mithin, was verbleibt monatlich übrig, um Deine Schulden zu tilgen !! respektive kann ein (guter) BERATER die Schulden möglichst auf weniger als 50 % herunter handeln !!! Da ich keine Angaben über Dein Alter, die Höhe der Gesamt-Schulden und die Monatszahl Deines Noch -ALG 1 -Betuges kenne, kann ich leider nicht mehr beurteilen. Wünsche viel Erfolg & Durchhaltevermögen: harz-harry@web.de HZ-Prof.
Richtig, UK bedeutet "United Kingdom" ! Hättest Du aber auch googlen können !! Aber es ist ja so schön bequem, mal eben hier nachzufragen.
Es handelt sich um mehrere Einser ! Gratulation: besser kann man eigentlich nicht benotet / beurteilt werden. Weiterhin schön fleißig, pünktlich, freundlich + zuverlässig bleiben, dann klappt es auch mit der Karriere ! HZ-Prof.
Habe Deinen Ausführungen nicht entnehmen können, ob Deine Mutter bereits Aufstockung zur
Rente (= Grundsicherung) erhält: wenn ja (dürfte der Landkrs sein), sind die auch für das
Thema "Wohnen" / Unterbringung zuständig.
Empfehle auch die preiswerte Literatur von www.tacheles (16 bis 20 € )= aktuellste + kompetente
Antworten zu Sozial-Fragen !!
Danke für Deinen Daumen: HZ-Prof.
Versuchs mal mit logischem ddenken: Verk.-Prs minus USt = netto- Vk ( = incl. GEWINN ) also minus (bekannter) Gewinn = ? Produkt-Prs minus (Vertriebs- und andere Kosten ) = gesamte Stückkosten geteilt durch Anzahl der Teile = Kosten pro Stück
Habe ich etwas übersehen ? Ich hoffe nicht und bitte um den Daumen; Gruß HZ-Prof.
Kläre s o f o r t, ob Du Tetanus geimpft bist !! Im Zweifel baldmöglichst auffrischen ! Damit ist nicht zu spassen: alles Gute; HZ-Prof.
Schaut mal bei www.PEARL rein: auf der linken Homepage Drucken, Tinte oder so anklicken und dann unter EPSON den betreffenden Drucker aussuchen. Noch günstiger + zuverlässiger als bei PEARL habe ich noch keine Tinte gefunden. Ausserdem: Einzug per Lastschr. möglich (auch für Neu-Kd keine Vorauskasse !) Danke für Euren Daumen: HZ-Prof.
Verwendest Du gerade Original- Patronen von EPSON ? Erst mal "Reinigungs-Wartung" durchführen !
Wer viel drucken muss sollte generell (!) Reserve-Set im Hause haben.
Hinweis-Tipp: eventuell findest Du auch günstige Anregungen etc bei www.PEARL
Wenn Du noch länger studieren + viel drucken musst, empfiehlt sich die Anschaffung eines (inzwischen günstiger gewordene) LASER -Drucker (auch Farblaser)!! Neu-Gerät = mind. 2 J. Garantie ! Gebrauchte über Amazon etc auch schon mal zum 1/2 Preis ! Hoffe den Daumen zu bekommen: Gruß HZ-Prof.
Überweisungs- A u f t r ä g e können nicht "rückgängig" gemacht werden !! wenn bereits ausgeführt; d.h. die Belastung auf dem Kto g e b u c h t wurde ! Sofort mit der Bk-Filiale telefon. oder persönlich in Kontakt treten und betteln. dass der Ü - Auftrag nicht ausgeführt wird ! Empfehle (da jetzt Wo.ende) an die Filiale eine mail zu schreiben oder zu faxen: " Hiermit wird der Überw.-Auftrag über € ... an ... das KONTO ... - wegen Doppelerteilung - zurückgezogen !! Bitte nur 1 x ausführen ! Danke für Beachtung: die Kto-Inhaberin .... " Montag früh (vor 10.oo Uhr !!!) bei der Bk nachfragen ! ob Weisung berücksichtigt wird/ wurde ! PS: Wurde(n) die Überw. bereits "ausgeführt", besteht lediglich gegenüber dem Betrags-Empfänger ein Rückforderungsanspruch ( Zahlung ohne Rechtsanspruch !) Bei Weigerung liegt sonst "ungerechtfertigte Bereicherung" vor ! mfG HZ-Prof.
Für die HP - Ausübung (da den Heilberufeb zugehörig !) empfiehlt sich dringend eine B e r u f s -Haftpflicht: also für jede Person, die den Beruf ausübt. Ob im Rahmen des Vers.Schutzes auch die Haftg. für die Räume-Benutzung (event. gegen geringen BeitragsZuschlag ) einzuschließen wäre, sollte konkret mit dem Vers. M a k l e r !! geklärt werden ! Viel Erfolg weiterhin.
Wie soll man Dir kompetenten Rat geben, wenn man zu wenig Info`s über Dich mitgeteilt sind !!! Hast Du Freunde, die mit helfen ? = Transporter in Hameln (od. Hi ) mieten, den man in S abgeben kann. Wenn Du eig. PKW mit AHK hast, käme ein Anhänger noch erheblich günstiger. 2. = googeln, wieviel Raum-mtr Möbel als "Beiladung" eines Umzugs-Unternehmens mitgenommen werden könnten: detailliertes schriftl. Angebot von örtlichem Umzugs-Untern. vorher einholen (dann weißt Du auch gleich, wie so kalkuliert wird: Abbau der Möbel (aus 6. Stock ? ) und Verbringung in ... Etage der Stuttg-Whg separat als Prs. anfordern + reine Fracht-Verbringg ( = Transport-Strecke im Umzugs-LKW ) 3. Lohnt es überhaupt, die nicht allzu wertvollen Möbelstücke Deiner Sammlg. a l l e mitzunehmen ? Hoffe hilfreiche Denkanstösse gegeben zu haben: viel KRAFT (beim schleppen !) wünscht harz-harry@web.de
Als (Oldy-) StB rate ich dringend, nicht nur die Steuerseite zu fokussieren ! Das Leben ist komplizierter ! Bei Vermietg. besteht ein l a t e n t e s Riesiko, ob man immer solvente + insbesondere ordentliche Mieter bekommt (Mietnomaden + Chaoten, die einem langjährig selbst gepflegtes Eigentum verunstalten gibt es leider immer öffter !) Außerdem ewige Verwaltungs- / Überwachungs- Pflichten; ggfs Ärger der Mieter mit zu nahen DHH -Bewohnern auf den anderen Seiten ! Lieber guten Preis erzielen ( jetzt, wo viele Menschen in "Betongold" flüchten ! ) und das Geld in die eigene Bude ( in hoffentlich sehr guter Lage ) stecken. Falls am Ende noch etwas übrig bleibt und zu viel lange Weile aufkommt: Restgeld in ein kleines ZV - Objekt stecken + vermieten = eigenes Steuersparmodell Hoffe auf gute Bewertung und gutes Gelingen: harz-harry@web.de
Deine Angaben zur Provis. sind völlig unklar: wieviel Provis.Satz (z.B. 3 bis 10 % vom Netto- Auftrag = wieviel ? abzüglich 500 € Garantie - Provis. ?? Also erst noch Klärg.-Bedarf ! Außerdem selbst kalkulieren in welchem km - Umkrs. mit e i g e n e m Kfz gefahren werden soll ? Dein jetziger Job scheint lukrativer + sicherer zu sein ! Danke für Deinen Daumen: Wotan