Deine Einheit hat keine Unterlagen mehr über dich, da direkt nach deiner Entlassung die Unterlagen ( Deine Akte ) weitergeleitet wird.

Über die Kreiswehrersatzämter kannst du Dir eine entsprechende Bestätigung organisieren, jedoch achte darauf das das dauern kann.

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ok also du kannst deine Kontaktis weiter benutzen. Jedoch besteht keine Haftung und du bekommst keine neuen. Du erhälst eine Dienstbrille die dir auch ersetzt wird, wenn sie im Dienst beschädigt wird.

Wenn Du später als Kraftfahrer eingesetzt wirst mußt Du allerdings deine Dienstliche Brille tragen.

Sollte Dir irgendjemand während Deiner Grundausbildung etwas anderes sagen, so ist das NICHT richtig und du kannst Gegenvorstellungen geben.

Dann entscheidet dein Chef. Aber selbst wenn er anders entscheiden sollte: Dann trag halt deine Brille ( so was nennt sich gehorsam ) Einer, der sich auskennt.

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Als Wehrpflichtiger keine Probleme, da wird es dann nur scheitern an Rechts oder Linksradikalismus, einem Verbrechen oder einem größeren Drogendelikt. Als Soldat auf Zeit ist der erste Grundsatz NIE, wirklich NIE etwas bei dem Bewerbungsbogen verheimlichen. Solltest Du etwas nicht angeben ist das ein fristloser Kündigungsgrund. Die wollen sehen das du mit Offenen Karten spielst, und ALLES was mal war wird auch an die Bw weitergegeben, wobei es auch einen kleinen Unterschied zwischen den Laufbahnen gibt. Wenn DU Offizier oder Unteroffizier werden willst, wird genauer viel viel genauer geprüft als bei einem Mannschaftsdienstgrad der sich auf 4 Jahre verpflichtet.

Aber nochmal GIB ALLES AN.

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Tinnitus während der Grundwehrdienstzeit? Was tun? Bald Abschlussuntersuchung!
Ich bin vor 2 Wochen vom Truppenübungsplatz Bergen zurückgekommen und habe bemerkt dass das biepen im Ohr immer öfter vorkommt und länger andauert. (Ich habe ja schon unregelmäßigen Tinnitus gehabt, den ich während der Grundwehrdienstzeit bekommen habe, ca. im 2ten Monat) Ich hatte den Arzt und den Oberfeldwebel schon angesprochen, der Arzt meine ich sollte es protokollieren, der Oberfeldwebel meinte ich soll mir die Ohren besser auswaschen ( wegen solchen Sprüchen mag ich diese eingebildeten Typen nicht). Mein Problem ist nun das ich es ständig höre sobald der Rauschpegel ziemlich weit unten ist. Also sprich: Daheim, auf der Stube, in meinem Fall in der Moschee überall dort wo es etwas leiser wird. Stimmt es das der Bundeswehrarzt eine dienstliche Erklärung schreiben muss? Und diese dann auch an den Zugführer übergeben wird? Was muss ich nun tun? Ich habe es protokolliert! Ich will auf jeden Fall nicht mit diesem bieeeeepen weiterleben. Noch als Ergänzung: Ich bin noch bis zum 30.09.09 beim Bund und will auch noch wegen meinen Rückenschmerzen zum Arzt (Es geht mir nicht drum Krank zu Hause (KZH) geschrieben zu werden. Muss ich das alles bei der Abschlussuntersuchung angeben die ja in weniger als 2 Monaten ist?.. Was ich auch nicht verstehe ist, das man nach jedem Schießen gefragt wird ob man ein biepen im Ohr hat, ich denke das sich der Tinnitus mit der Zeit entwickelt.
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Genau wegen solchen unfähigen Menschenführern wie Deinem OFw gerät die Bw in Verruf.

MEIN TIPP: 1. ARZT ( Keine Kompromisse ) und WDB Antrag stellen 2. Die Unfallmeldung muß raus. ( Den Verantwortlichen gibts in jeder Einheit. ( meistens der Pers) 3. Schreib dir alles auf, besorg dir für eventuelle Fragen einen Dienstplan 4. Rechtliches: Wurdest Du vor beginn des Schießens über das Tragen des Gehörschutzes belehrt? ( Ist Vorschrift ZDv 3/12 Kapitel 4 und 6 5. Wurdest DU nach dem Schießen Befragt ( Munition oder Munteile am Mann, Gehörprobleme, Pfeifen im Ohr ?

Normalerweise ist das alles Pflicht Deiner Einheit und die Pflicht Deiner Vorgesetzten. Lass Dich nicht für Dumm verkaufen, der Tinitus dauert dein Leben lang !

Weiteres Vorgehen:

  1. Du schreibst eine MELDUNG an Deinen Chef. So in der Art wie die Frage hier. Achte Darauf das der Soldat im Geschäftszimmer auf den Brief einen Eingangsstempel setzt dann geht der auch nicht verloren ( das System Beamter halt) ist hier hilfreich ohne Ende.
  2. Beschwere dich gegen deinen OFw.
  3. Wenn Du nicht belehrt wurdest oder so, beschwere Dich auch gegen den Leitenden des Schießens wobei du das Knalltrauma erlitten hast.
  4. MACH PAPIER SCHWARZ ! Nur das kann dir bei einem Verfahren gegen die Wehrbereichsverwaltung helfen, DIE WOLLEN NICHT ZAHLEN.......

Denk daran das du nach der Bw Zeit Nachteile hast bei der Behandlung im Zivilen, Krankenversicherung, Arbeitgeber. Genau dafür wurde die WDB eingeführt.

Ich weiss es ist schwer und nicht leicht diesen Weg zu gehen, aber ich bin was das Betrifft wirklicher Experte ! ( nicht Betroffener ! )

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