Genau wegen solchen unfähigen Menschenführern wie Deinem OFw gerät die Bw in Verruf.
MEIN TIPP:
1. ARZT ( Keine Kompromisse ) und WDB Antrag stellen
2. Die Unfallmeldung muß raus. ( Den Verantwortlichen gibts in jeder Einheit. ( meistens der Pers)
3. Schreib dir alles auf, besorg dir für eventuelle Fragen einen Dienstplan
4. Rechtliches: Wurdest Du vor beginn des Schießens über das Tragen des Gehörschutzes belehrt? ( Ist Vorschrift ZDv 3/12 Kapitel 4 und 6
5. Wurdest DU nach dem Schießen Befragt ( Munition oder Munteile am Mann, Gehörprobleme, Pfeifen im Ohr ?
Normalerweise ist das alles Pflicht Deiner Einheit und die Pflicht Deiner Vorgesetzten.
Lass Dich nicht für Dumm verkaufen, der Tinitus dauert dein Leben lang !
Weiteres Vorgehen:
- Du schreibst eine MELDUNG an Deinen Chef. So in der Art wie die Frage hier. Achte Darauf das der Soldat im Geschäftszimmer auf den Brief einen Eingangsstempel setzt dann geht der auch nicht verloren ( das System Beamter halt) ist hier hilfreich ohne Ende.
- Beschwere dich gegen deinen OFw.
- Wenn Du nicht belehrt wurdest oder so, beschwere Dich auch gegen den Leitenden des Schießens wobei du das Knalltrauma erlitten hast.
- MACH PAPIER SCHWARZ ! Nur das kann dir bei einem Verfahren gegen die Wehrbereichsverwaltung helfen, DIE WOLLEN NICHT ZAHLEN.......
Denk daran das du nach der Bw Zeit Nachteile hast bei der Behandlung im Zivilen, Krankenversicherung, Arbeitgeber.
Genau dafür wurde die WDB eingeführt.
Ich weiss es ist schwer und nicht leicht diesen
Weg zu gehen, aber ich bin was das Betrifft wirklicher Experte ! ( nicht Betroffener ! )