Lieber terrieraxel,
zunächst mal mein Beileid zum Tod deines Bruders. Eines aber ist mir nicht klar. Wenn die Immobilie von deiner Mutter sowie der Tochter, also deiner Schwester bewohnt wird, seid ihr zusammen 3 Kinder, wenn du einen Bruder hattest der kürzlich verstorben ist. Wie dem auch sei, mit einem Testament kannst du die gesetzliche Erbfolge nicht aushebeln. Die Überlebenden, also du, deine Mutter und deine Schwester? können jeweils ihren Pflichteil einklagen.