Zunächst einmal ist es auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Das bisher zuständige Amt und auch zukünftige können sich darauf berufen das du noch bei deinen Eltern lebenkönntest. Somit kann es sein das du nichts bekommst. In diesem Fall solltest du mit deiner Familie zum Jugendamt gehen und dir Familiere spannungen attestieren lassen, damit du überhaubt ausziehen darfst.
Wenn du bisher nicht länger als 12 Monate gearbeitet hast, bist du ganicht Qualifiziert Hartz 4 zu bekommen, daher glaube ich das du im SGB II bezug stehst und die würden dir gegebenenfalls dir sogar einen Umzugswagen stellen, hierfür müsste aber ein Kosten träger wechsel erfolgen. Heisst wenn du statt vom Job Center/Sozial Zentrum dann in Ausbildung vom Arbeitsamt BAB beziehen würdest, würden sie dich auf diesem Weg untzerstützen da du ihnen nicht mehr auf der Tasche liegst. BaFög kommt für dich nicht in Frage da du keine annerkannte Theoretische Schulform besuchen wirst.
BAB: Ist von deinm Einkommen abhängig, ob du alleine Wihnst oder in einer Wg, Solltest du mit deinem Partner zusammen ziehen so lass es die nicht wissen und teile die Wohnung wie eine WG da du sonst in einer Ehe ähnlichen gemeinschaft leben würdest und sie dann sein Einkommen einbeziehen würden.
Also, mal zu deiner Fallmanagerin gehen mit ihr sprechen.
Entschuldige die Rechtschreibung, bin tierisch müde xDD