Führungszeugnis als fremder einsehen?

Ich habe eine im Ausland lebende Tante, die einen in Deutschland lebenden Mann über längeren Zeitraum kennengelernt und geheiratet hat. Der Mann besaß zu dem Zeitpunkt die Deutsche Staatsangehörigkeit, die Frau nicht.

Sie hatten Absicht zusammen in Deutschland zu leben, und haben dementsprechend standesamtlich geheiratet. Da die Frau noch keinen Aufhenthaltstitel besitzen kann und erstmal die ganzen Formalitäten geregelt werden mussten, wurde ihr schon zum zweiten Mal ein privates Visum von 90 Tagen gewährt.

Das Problem ist nun dass sie die vorgegebene Aufhenthaltsfrist um 11 Tage überschritten hat. Als sie dann wieder in ihr Heimatland zurückfliegen wollte, wurde sie am Flughafen gestoppt und ihr würde gemäß ein des Aufenthaltsgesetzes #95 Nr. 1 Abs. 2 einen Strafbrief in die handgedrückt. Sie hat also gemäß des Gesetzes eine Geldstrafe bekommen. Sie wurde von den Beamten am Flughafen gebeten, eine Adresse anzugeben, zu der ihr ein Schreiben mit dem Bußgeld und den genauen Informationen zu, und so hat sie die Wohnanschrift ihres Mannes, unter der sie innerhalb des Aufenthaltszeitraumes hauptsächlich ubtergebracht war, angegeben. Inzwischen hat sie sich von ihm getrennt, das war vorkurzem. Sie hat jetzt kaum Kontakt zu ihm und ist in Streit mit ihm auseinander gegangen. Das Schreiben hat ihr Mann nun erhalten. Sie bereut es seine Adresse angegeben zu haben.

Sie befindet sich jetzt in ihrer Heimat und ihr Mann (Ex) in deutschland. Das heißt sowblpmmt nicht so leicht an das schreiben und rausrücken würde ihr Mann das Schreiben auch nicht so einfach. Zumal sie auch nicht in Deutschland ist.

Meine Frage jetzt: Ist es möglich eine das gleiche Schreiben von der Bundespolizeiinspektion erneut an eine neue Adresse zuschicken zu lassen? Wenn ja wie? Kann ein Verwandter, in dem falle ich, dieses dann unter ihrem Auftrag stellen bzw. irgendwie einsehen, wie hoch die Geldstrafe ist?

Ich weiß dass der Begriff "Führungszeugnis" vielleicht nicht ganz passend ist, aber anders wüsste ich es nicht auszudrücken.

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Gibt es eine Möglichkeit das Strafregister einzusehen?

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