Hallo,

Ich habe seit 2017 eine PV Anlage auf meinem Einfamilienhaus. Anfang kommenden Jahres wird das EFH zum Zweifamilienhaus ausgebaut. Nun möchte ich auch auf dem Dach des neuen Gebäudeteils weiter PV Module (inkl eigenem Wechselrichter) installieren.

Da ich für eine Erweiterung im Sinne des EEG ja zu spät dran bin, stellt sich mir die Frage, ob ich die höhere Einspeisevergütung für die aktuelle Anlage behalte und die neue als neue anmelden kann, oder ob dann auch die bestehende Anlage als Neu gilt. Für das neue Gebäude ist aktuell kein eigener Stromzähler geplant, was sich aber ändern ließe.

Alternativ: Ist eine Erweiterung per Balkonkraftwerk möglich ohne die bisherige Vergütung zu riskieren?

Vielen Dank für die Antworten!